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· Fachbeitrag · Recht

Sprechstunde am Freitagnachmittag Pflicht?

von Alexandra Buba M.A., freie Wirtschaftsjournalistin, Fuchsmühl

| Wann beginnt eigentlich in der Arztpraxis das Wochenende? Müssen Ärzte am Freitagnachmittag eine Sprechstunde anbieten? Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bremen hat zu dieser Frage gerade eine neue Regelung getroffen, viele andere KVen verzichten darauf und verweisen stattdessen auf den Bundesmantelvertrag (BMV-Ä). |

Die Regelungen in den KVen (Stand: Oktober 2015)

Die folgende Übersicht gibt einen Überblick darüber, wie die Öffnungszeiten in den KVen am Freitagnachmittag geregelt sind.

 

Kassenärztliche Vereinigung
Vorgaben zu den Sprechzeiten

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW)

Die KVBW orientiert sich ganz allgemein an der Präsenzpflicht. Der Vertragsarzt hat 365 Tage im Jahr 24 Stunden am Tag für seine Patienten erreichbar zu sein. Bei einem vollen Versorgungsauftrag hat er dies nach Vorgabe des BMV-Ä unter anderem durch mindestens 20 Stunden feste und auf dem Praxisschild angegebene Sprechzeiten in der Woche zu erfüllen. Bei der Verteilung der Sprechstunden auf die einzelnen Tage sind die Besonderheiten des Praxisbereichs und die Bedürfnisse der Versicherten zu berücksichtigen. In den sprechstundenfreien Zeiten muss der Arzt für dringende Fälle erreichbar sein - es sei denn, es ist eine Vertretung eingerichtet und benannt oder es ist bereits Dienstzeit des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes.

Es gibt darüber hinaus keine rechtliche Vorgabe, dass eine Praxis am Freitagnachmittag bis 16 Uhr geöffnet sein muss.

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)

Die Mitglieder sind am Freitagnachmittag von ihrer Präsenzpflicht befreit, weil die KVB in der Bereitschaftsdienstordnung geregelt hat, dass der ärztliche Bereitschaftsdienst am Freitag bereits um 13 Uhr beginnt und bis einschließlich Montag, 8 Uhr, andauert. In diesem Rahmen ist eine Betreuung während des sprechstundenfreien Zeitraums sichergestellt. Selbstverständlich können die Praxen und Ärzte, die keine Dienstverpflichtung im Bereitschaftsdienst haben, am Freitagnachmittag eine reguläre Sprechstunde anbieten - sie sind aber nicht dazu verpflichtet.

Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin)

Die KV Berlin hat bislang keine definierte Regelung für die Sprechstundenpflicht am Freitagnachmittag. Generell gilt in Berlin der BMV-Ä.

Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB)

Bei der KVBB gibt es keine gesonderte Sprechstundenregelung für den Freitag. Vorgaben finden sich dort im Sicherstellungsstatut, Abschnitt I unter A) Sprechstundenpflichten. Darin ist die Regelung aus dem BMV-Ä übernommen, die besagt, dass von Montag bis Freitag täglich Sprechstunden anzubieten sind. Bei der Gestaltung der Sprechstundenzeiten sind die Bedürfnisse der Versicherten zu berücksichtigen. Die KVBB hat lediglich das Angebot von Sprechstunden für den Montagvormittag für die hausärztliche Versorgung vorgeschrieben.

Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB)

Praxen haben grundsätzlich freitags bis 16 Uhr eine Präsenzpflicht - wobei es ausreicht, dass ein Arzt vor Ort bzw. telefonisch erreichbar ist. Auf dem Anrufbeantworter muss dann für dringende Fälle eine Rufnummer hinterlegt sein, die bis wenigstens 16 Uhr geschaltet ist. Die Praxis muss auf dem Praxisschild freitags Sprechstunden bis wenigstens 16 Uhr ausweisen. Dabei muss es sich (in den Nachmittagsstunden) nicht unbedingt um offene Sprechstunden handeln. Formulierungen wie „nach Vereinbarung“, „Notfallsprechstunde“ oder Vergleichbares sind zulässig. In begründeten Einzelfällen (Kinderbetreuung, etc.) sind auf Antrag Ausnahmen von dieser Regelung möglich.

Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVHH)

Die KVHH hat keine speziellen KV-Vorgaben für die Praxisöffnungszeiten, sondern orientiert sich an den Regelungen im Bundesmantelvertrag für Ärzte (BMV-Ä; siehe dazu weiterführenden Hinweis).

Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KV Hessen)

Die KV Hessen hat keine speziellen KV-Vorgaben für die Praxisöffnungszeiten, sondern orientiert sich an den Regelungen im BMV-Ä. Bei Interesse können hessische Ärzte freitags ab 14 Uhr auch auf den Ärztlichen Bereitschaftsdienst verweisen, der telefonisch unter 116117 erreichbar ist.

Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV)

Gemäß der „Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) über die Abhaltung von Sprechstunden, Durchführung von Besuchen und Regelung der Vertretung von Vertragsärzten“ vom 22.11.2014 ist der Vertragsarzt bei einer vollen Zulassung verpflichtet, mindestens 20 Stunden wöchentlich in Form von Sprechstunden zur Verfügung zu stehen.

 

Des Weiteren sind wöchentlich mindestens vier Vormittags- und zwei Nachmittagssprechstunden anzubieten. Als Nachmittagssprechstunden im Sinne dieser Richtlinie gelten dabei nur solche Sprechstunden, welche ab 14 Uhr angeboten werden. Sonderregelungen zur Abhaltung von Sprechstunden bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den Vorstand der KVMV. Eine explizite Verpflichtung zur Abhaltung einer Freitagsnachmittagssprechstunde bis 16 Uhr besteht jedoch nicht. Darüber hinaus ist der Arzt jedoch verpflichtet, auch außerhalb seiner Sprechzeiten für die Betreuung von Patienten Sorge zu tragen, sofern deren Krankheitszustand dies erfordert (zum Beispiel durch telefonische Erreichbarkeit).

 

Außerhalb der regulären Sprechzeiten wird die ambulante ärztliche Versorgung durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst sichergestellt (vgl. § 75 Abs. 1 Satz 2 SGB V), welcher in Mecklenburg-Vorpommern dezentral über die Kreisstellen organisiert wird. In einigen Bereitschaftsdienstbereichen beginnt der Bereitschaftsdienst jedoch auch schon vor den in der Bereitschaftsdienstordnung definierten Zeiten, um die Versorgung der Patienten außerhalb der üblichen Sprechzeiten gewährleisten zu können. Sofern die Praxen in einem Bereitschaftsdienstbereich am Freitag also bereits vor 16 Uhr ihre Praxis schließen, beginnt auch der Bereitschaftsdienst in der Regel vor 16 Uhr.

Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN)

Die KVN hat keine spezielle Richtlinie zum Abhalten von Sprechstunden. Sie hält die bundesmantelvertraglichen Regelungen für ausreichend.

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO)

Die KVNO hat und plant keine gesonderten Vorgaben zu Sprechstundenzeiten an Freitagnachmittagen. Die Sprechstundenzeiten sind durch die Pflichten der Vertragsärzte und den BMV-Ä geregelt.

Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP)

In Rheinland-Pfalz steht freitags ab 16 Uhr flächendeckend der ärztliche Bereitschaftsdienst für die ambulante medizinische Versorgung zur Verfügung. Für die Sprechstundenzeiten der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten gelten die Regelungen nach § 17 BMV-Ä.

Kassenärztliche Vereinigung Saarland (KV Saarland)

Im Saarland gelten die allgemeinen Regelungen zu den Praxisöffnungszeiten. Darüber hinaus haben viele Praxen am Freitagnachmittag geöffnet. Zusätzlich ist die Versorgung in dringenden Fällen am Freitagnachmittag ab 13 Uhr durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst sichergestellt.

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS)

Im Jahr 2012 wurde innerhalb der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsens eine Regelung im Sicherstellungsstatut vorgeschlagen, nach der jede Praxis mit einem vollen Versorgungsauftrag mindestens zweimal pro Woche Nachmittagssprechstunden anbieten muss.

 

Dieser Vorschlag wurde vom Vorstand nicht angenommen und somit auch nie umgesetzt. Für die KV Sachsen gibt es daher keine expliziten Regelungen zur Verteilung der Sprechzeiten. Allgemein gelten die Mindestsprechzeiten für einen vollen Versorgungsauftrag von 20 Stunden/Woche und einen halben Versorgungsauftrag von 10 Stunden/Woche.

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA)

In Sachsen-Anhalt gibt es keine spezielle Regelung. Die gesetzlichen Regelungen und die darauf beruhenden untergesetzlichen Normen legen fest, dass der Vertragsarzt am Vertragsarztsitz seine Sprechstunden abhalten muss. Die angebotenen Sprechstunden müssen dem Bedürfnis nach einer ausreichenden und zweckmäßigen vertragsärztlichen Versorgung entsprechen und bei einer Vollzulassung mindestens 20 Sprechstunden pro Woche betragen. Bei der Verteilung der Sprechstunden auf die einzelnen Tage sind die Besonderheiten des Praxisbereichs und die Bedürfnisse der Versicherten zu berücksichtigen. Zu den Zeiten in denen Vertragsärzte üblicherweise keine Sprechstunden abhalten, ist ein ausreichender Bereitschaftsdienst vorzuhalten. Der Bereitschaftsdienst beginnt in Sachsen-Anhalt am Freitag ab 14 Uhr.

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH)

Für die niedergelassenen Ärzte in Schleswig-Holstein gilt die Vorgabe des Bundesmantelvertrags, nach der sie für ihre Patienten mindestens 20 Stunden in der Woche zur Verfügung stehen müssen. Außerdem ist über eine eigene Richtlinie vorgegeben, dass eine Arztpraxis in der Woche mindestens vier Vormittags- und zwei Nachmittagssprechstunden anbieten muss. Über die Verteilung entscheidet jede Praxis selbst.

Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KV Thüringen)

Im Verantwortungsbereich der KV Thüringen besteht für die Vertragsärzte und -Psychotherapeuten keine Verpflichtung, eine Sprechstunde am Freitagnachmittag anzubieten. Die dortigen Festlegungen stützen sich auf den Bundesmantelvertrag-Ärzte. Die ambulante Versorgung der Patienten wird am Freitag ab 13 Uhr durch den Ärztlichen Notdienst sichergestellt. Im Rahmen des Notdienstes bieten die Vertragsärzte in 27 hausärztlichen Notdienstbereichen in ganz Thüringen flächendeckend Notdienstsprechstunden und einen Hausbesuchsdienst an. Außerdem wird ein flächendeckender augenärztlicher Notdienst, ein umfassender kinderärztlicher Notdienst sowie partiell zusätzlich ein HNO-ärztlicher Notdienst angeboten.

Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL)

Die Kassenärzte in Westfalen-Lippe müssen ihren gesetzlich versicherten Patienten persönlich mindestens 20 Stunden wöchentlich in Form von Sprechstunden zur Verfügung zu stehen. So sieht es der Bundesmantelvertrag der KBV mit dem GKV-Spitzenverband vor. Darüber hinaus macht die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe den Ärzten keine Vorgaben, auch nicht für den Freitagnachmittag.

 

Quelle: Angaben der jeweiligen KV

Regelungen des BMV-Ä

KVen, die keine spezifische Regelung zur Sprechstunde am Freitagnachmittag getroffen haben, verweisen in der Regel auf die Bestimmungen des BMV-Ä, den Kassenärztliche Bundesvereinigung und Spitzenverband Bund der Krankenkassen geschlossen haben.

 

§ 17 BMV-Ä regelt, wie Ärzte ihre Sprechstundenzeiten zu gestalten haben. Generell schreibt er nur einen Umfang, nicht aber eine genaue Verteilung vor. Allerdings, so heißt es explizit, seien Besonderheiten des Praxisbereichs und die Bedürfnisse der Versicherten (zum Beispiel durch Sprechstunden am Abend oder an Samstagen) zu berücksichtigen.

 

PRAXISHINWEIS | Bei Unklarheiten darüber, ob Ihre Praxis die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, erkundigen Sie sich bei Ihrer KV.

 

Weiterführender Hinweis

Quelle: Ausgabe 11 / 2015 | Seite 12 | ID 43636485