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· Fachbeitrag · Praxismarketing

Visuelle Marketingmaßnahmen: Bilder, Praxis-Imagefilm und Aufklärungsvideos

von Alexandra Schramm, Medienbüro Medizin (MbMed), Hamburg

| Eine Homepage mit Informationen und Bildern zur Praxis sollte heutzutage zum Repertoire jeder Arztpraxis gehören. Denn unterschiedliche Studien belegen, dass sich die Mehrzahl der Patienten online einen Arzt sucht und sich vorab über die Praxis informiert. Wer dem aktuellen Trend folgen und den Bedürfnissen der User entgegen kommen will, bindet zudem einen Imagefilm sowie Aufklärungsvideos zu Behandlungsmethoden in seinen Internetauftritt ein. Des Weiteren sorgen eingestellte Videos bei Portalen wie YouTube für einen hohen Verbreitungsgrad. |

Patienten informieren sich im Internet

Patienten nutzen zunehmend das Internet, um sich vor einem Arztbesuch über eine Praxis zu informieren. Laut einer Umfrage unter 2.300 Besuchern einiger ärztlicher Gesundheitsseiten, wie www.internisten-im-netz.de und www.kinderaerzte-im-netz.de, suchen 51 Prozent einen Arzt über das Internet. 63 Prozent informieren sich vor einem Arztbesuch über die Praxis und finden eine Praxis-Homepage dementsprechend bedeutsam. Für Patienten sind Angaben zu Praxisschwerpunkten und Leistungsspektrum (jeweils 72 Prozent) wichtig sowie ein Porträt des Arztes (53 Prozent). Informationen zum Praxis-Team wünschen sich 39 Prozent und zu den Räumlichkeiten 24 Prozent. Demnach sollte jede Praxis eine Homepage besitzen und entsprechende Bilder und Informationen bereitstellen. Eine MFA kann dieses Projekt verantwortungsvoll betreuen.

 

  • Checkliste: Gute Praxisbilder
  • Verwenden Sie keine privaten Urlaubsbilder, sonst wirkt es unprofessionell.
  • Die Bilder brauchen eine gute Qualität. Ihre Praxis sollte lieber in einen Fotografen investieren, bevor Sie selbst versuchen, Ihre Praxis in ein Fotostudio zu verwandeln. Zudem sind eine professionelle Kamera sowie eine gute Belichtung notwendig.
  • Die Bilder sollten möglichst klare Konturen und wenig Motivelemente aufweisen.
  • Lassen Sie Einzelbilder vom Arzt und dem gesamten Praxisteam machen sowie ein Gruppenfoto. Benennen Sie die abgebildeten Personen mit vollem Namen und Funktion.
  • Fotografieren Sie zudem den Eingangsbereich, das Wartezimmer und Behandlungsräume. Dafür sollten Sie vorher natürlich Stühle gerade rücken, Zeitschriften ordentlich stapeln und einen frischen Blumenstrauß hinstellen.
  • Zwingend müssen die Bildrechte geklärt sein, damit es im Nachhinein nicht zu teuren Geldforderungen kommt: Hat der Fotograf der Veröffentlichung zugestimmt? Geben Sie im Fotonachweis, beispielsweise im Impressum Ihrer Homepage, seinen Namen an. Sind darüber hinaus die Personen auf den Fotos, also Praxismitarbeiter oder Patienten, die sich als Statisten im Wartezimmer haben fotografieren lassen, mit der Publikation einverstanden? Lassen Sie sich die Einwilligung schriftlich bestätigen.
  • Lassen Sie sich die Fotodateien aushändigen. Für die Webeinbindung reicht eine Auflösung in 150 dpi, für den Druck benötigen Sie 300 dpi.

Virtuelle Praxis-Präsentation und Aufklärungsfilme

Noch mehr als Fotos wirken jedoch Filme. Sie sind lebendiger und authentischer, vor allem, wenn dabei Menschen im Blickpunkt stehen und zu den Betrachtern sprechen. Abgerundet wird ein Film durch passend unterlegte Musik. Mit einem Film kann Ihre Praxis ihr Leistungsspektrum präsentieren, das gesamte Praxisteam vorstellen und eine visuelle Führung durch all Ihre Praxisräume anbieten. Laut der Gesundheitsstudie 2011 von MSL Germany und SKOPOS befragen 31 Prozent der Deutschen das Internet sogar nach einem Arztbesuch für weiterführende Informationen. Dabei informieren sich gesetzlich Versicherte (57 Prozent) eher als privat Versicherte (46 Prozent). Neben einem Imagefilm eignen sich daher auch Aufklärungsvideos, zum Beispiel, über eine bestimmte Behandlungsmethode.

 

Für die Produktion solcher Filme sollte sich Ihre Praxis professionelle Hilfe hinzuziehen, damit ein überzeugendes Ergebnis entsteht. Lieber einmalig etwas mehr Geld investieren, anstatt sich mit einem zweitklassigen Resultat zufrieden geben zu müssen. Die Kosten für die Skripterstellung, den Drehtag sowie anschließend ordentliche technische Aufbereitung, das heißt gute Schnitttechnik und Tonqualität, beginnen bei circa 1.500 bis hin zu 5.000 Euro. Bevor Sie jedoch einen Auftrag erteilen, setzen Sie sich mit dem gesamten Team für ein Brainstorming zusammen. Anschließend sollte noch ein ausführliches Beratungsgespräch mit der Produktionsfirma stattfinden.

 

  • Hinweise für eine Filmproduktion
  • Bevor das Dreh-Skript geschrieben wird, überlegen Sie sich, welche Zielgruppe Sie mit diesem Video erreichen möchten und was Ihre Botschaft ist. Das Resultat muss ein stimmiges Bild ergeben.
  • Der Imagefilm sollte nicht länger als drei Minuten sein. Drehen Sie ansonsten lieber mehrere kurze Filme - vor allem in einer Gemeinschaftspraxis.
  • Planen Sie mindestens einen Drehtag ein. Instruieren Sie dafür Ihre Kolleginnen, damit es zu keinen Unterbrechungen kommt (Telefon, Klingel, etc.). Idealerweise legen Sie den Termin auf einen Samstag.
  • Holen Sie bereits vorher schriftliche Genehmigungen für die Bildrechte von Patienten und anderen Mitarbeitern ein, sofern diese gefilmt werden.
  • Sichern Sie sich von der Filmagentur die Rechte und den Quellcode zur Weiterverwendung.
  • Weisen Sie die Filmagentur darauf hin, dass sie GEMA-freie Musik für die musikalische Unterlegung verwenden soll. Ansonsten fallen Gebühren an.
  • Die Videos sollten in HD-Qualität produziert werden. Sie müssen zudem auch auf kleinen Monitoren wirken, etwa von Smartphones.

Heilmittelwerbegesetz beachten

Bei jeder Foto- und Filmproduktion müssen Sie das Heilmittelwerbegesetz (HWG) im Blick haben. Sofern es sich um Imagewerbung für den Arzt handelt, dürfen sich Ärzte in ihrer Berufskleidung, sprich weißer Kittel, fotografieren und filmen lassen. Dies ist mit dem HWG vereinbar. Für Produktwerbung ist das nicht gestattet. Außerhalb von Fachkreisen sind beispielsweise des Weiteren verboten: Vorher-Nachher-Bilder von Patienten, Fotos von Körperschäden oder krankheitsbefallenen Körperteilen oder die Wiedergabe von Krankengeschichten, bei denen die Behandlung erfolgreich war.

Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 19 | ID 28275300