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· Fachbeitrag · Praxishygiene

Desinfektionsmittel beschriften und lagern

von Viola Milde, Hygieneberatung, www.VMH-Hamburg.de

| Zur Einhaltung der geltenden Hygienestandards gehört auch die korrekte Beschriftung und Lagerung von Desinfektionsmitteln. Beides stellt sicher, dass keine falschen bzw. nicht mehr verwendungsfähigen Substanzen verwendet werden. PPA fasst zusammen, was Sie konkret tun müssen. |

Eindeutige Beschriftung

Wichtig ist, dass bei allen Gefahrstoffen, medizinischen Produkten und umgefüllten Produkten klar erkennbar ist, um welches Produkt es sich handelt. Wenn Sie zum Beispiel Handseife aus einem Kanister in die Flasche des Wandspenders füllen, muss sofort ersichtlich sein, dass sich „Handseife“ im Spender befindet. Folgende Angaben sind erforderlich:

 

  • Angaben einer eindeutigen Beschriftung
  • Art und Name des Inhalts (Beispiel hier: Handseife, genaue Bezeichnung)
  • Hersteller
  • Chargennummer des Kanisters, aus dem umgefüllt wurde
  • Umfülldatum
  • Datum, verwendbar bis (meistens verwendbar bis vier Wochen nach Umfüllen)
  • Verfallsdatum (ist auf dem Kanister vermerkt)
  • Mitarbeiterkürzel
 

 

Wichtig | Bevor die Spenderflasche neu befüllt wird, ist diese gründlich zu reinigen. Es ist empfehlenswert, die leere Flasche mit heißem Wasser zu befüllen, das anschließend durch den Spender gepumpt wird, um auch die Verrohrungen des Spenders von Biofilmen zu befreien.

Umfüllen von Desinfektionsmitteln

Beim Umfüllen von Desinfektionsmitteln gibt es eine wichtige Einschränkung: Händedesinfektionsmittel darf nur in Originalgebinden verwendet werden. Ein Umfüllen aus Großgebinden ist laut Arzneimittelverordnung nicht zulässig. Trotz Verwendung von Originalgebinden gilt aber auch hier: Bevor Sie eine neue Spenderflasche Händedesinfektion in den Wandspender einsetzen, ist das Spendersystem gründlich vorab zu reinigen. Ist die neue, volle Spenderflasche dann eingesetzt, pumpen Sie bitte ein paar Mal das Händedesinfektionsmittel durch den Spender, um sicherzugehen, dass kein Wasser-Desinfektionsmittel-Gemisch, sondern reine Händedesinfektion gepumpt wird.

 

Eine Beschriftung erfolgt hier in geringerem Umfang, da die Angaben über den Inhalt, Hersteller, die Chargennummer und das Verfallsdatum auf der Originalflasche stehen. Bitte vermerken Sie hier nur noch das Anbruchdatum und „verwendbar bis“ sowie das Mitarbeiterkürzel.

 

Im Gegensatz zur Händedesinfektion darf Sprüh- oder Wischdesinfektion aus Großgebinden umgefüllt werden. Das minimiert zudem die Kosten und den Abfall.

 

PRAXISHINWEIS | Bitte reinigen Sie vor der Neubefüllung den Behälter (Desinfektionseimer, Sprühflasche oder Ähnliches) gründlich. Nach der Neubefüllung sind dann - wie bereits beschrieben - wieder die Daten auf dem Behälter zu vermerken. Basis-Informationen, die gegebenenfalls schon dort erkennbar sind, erleichtern Ihnen die Beschriftung, da diese nicht zusätzlich vermerkt werden müssen.

 

Art der Beschriftung

Die Art der Beschriftung ist Ihnen relativ freigestellt. Es ist möglich, Blanko-Aufkleber zu beschriften und diese übereinander zu kleben. Das hat den Vorteil, dass die alten Informationen automatisch bedeckt sind und der Eimer oder die Flasche nicht irgendwann einem fragwürdigen modernen Kunstwerk gleicht. Sie dürfen das Gefäß auch direkt - zum Beispiel mittels feinem Marker - beschriften.

 

PRAXISHINWEIS | Wischdesinfektionstücher: Bei der Verwendung von Flächendesinfektionsmitteln und trockenen Tüchern, die nach Herstellerangabe im Spender-Eimer zusammengeführt werden, befinden sich häufig Aufkleber bei den verpackten Papierrollen. Diese sind sehr praktisch, weil sie die erforderlichen Angaben durch Aufdruck „abfragen“.

 

Umgang mit Anbrüchen

Wussten Sie, dass auch Anbrüche von Flaschen oder Tuben etc. beschriftet werden müssen? Sofern der Inhalt, die Chargennummer, das Verfallsdatum und der Hersteller erkennbar sind, beschränkt sich die Beschriftung auf die Angaben „Anbruchdatum“ und „nach Anbruch verwendbar bis“ (richtet sich nach den Angaben des Herstellers) plus Mitarbeiterkürzel. Außerdem gilt für Anbrüche bei Medikamenten: Medikamente jeglicher Art dürfen ausschließlich in Originalpackungen gelagert werden. Ob Sie diese zentral oder in mehreren Packungen in den Zimmern lagern, spielt hygienisch keine Rolle. Wichtig ist, dass die Blister-Packungen im Original-Umkarton bleiben und direkt daraus entnommen werden müssen.

Arbeitsanweisungen für das Umfüllen

Empfehlenswert und in den meisten Bundesländern gefordert: Erstellen Sie klare Arbeitsanweisungen für das Umfüllen der in Ihrer Praxis verwendeten Mittel. Diese Arbeitsanweisungen belehren unter anderem auch über die Notwendigkeit, beim Umfüllen von Chemikalien Schutzkleidung zu tragen. Weiterhin erfolgen hier Angaben über die Dosierung und die Füllmenge etc. Auch das Aufbereitungskonzept (Reinigung vor Neubefüllung) ist Teil der Arbeitsanweisung.

Quelle: Ausgabe 06 / 2016 | Seite 7 | ID 43877045