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· Fachbeitrag · Gewaltprävention

So schützen Sie sich vor Übergriffen

von Marcus Dannapfel, Polizeibeamter, Sicherheitsberater, und Spezialist in Gewalt- und Kriminalprävention, München, www.sicher-im-alltag.com

| Immer öfter müssen sich Mitarbeiter von Arztpraxen in ihrer täglichen Arbeit auf Übergriffe durch psychisch labile bzw. kranke Patienten oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehende Besucher einstellen. MFA am Empfang sind die Ersten, die die Praxisbesucher begrüßen und einschätzen. Oft wird dabei schon klar, ob es sich um eine aggressive Person oder um einen Kranken mit gestörtem Persönlichkeitsbild handelt. Weil Sie zu solchen Personen nicht immer Abstand halten können, müssen Sie wissen, wie Sie handeln, ohne sich in Gefahr zu bringen. |

Gegenwehr - was ist erlaubt?

Die wenigsten MFA sind im Umgang mit Übergriffen geübt, weil diese im Alltag selten auftreten. Dennoch müssen Sie es sich auf keinen Fall gefallen lassen, wenn ein Besucher Sie, eine Kollegin oder eine andere Person körperlich angreift indem er diese z. B. am Arm packt, schubst oder anbrüllt. Um sich vom Täter nicht in die Defensive drängen zu lassen, können Sie zunächst Folgendes tun:

 

  • Machen Sie mit lauter, deutlicher Stimme eine klare Ansage, wie z. B.:
    • „Lassen Sie mich augenblicklich los!“
    • „Lassen Sie die Frau in Ruhe!“
    • „Schreien Sie mich nicht an!c“

 

  • Zur Not ist auch die körperliche Gegenwehr wie etwa das Wegschlagen der Hand oder das gewaltsame Befreien aus einem Haltegriff erlaubt.

 

  • Bitten Sie Kolleginnen oder andere Anwesende um Hilfe. Oft erwartet der Täter eine solche Maßnahme nicht.

Sicherheit durch kollegialen Zusammenhalt

Der Zusammenhalt im Team ist besonders wichtig, weil er auf zweierlei Art wirkt. Zum einen zeigt er dem Täter, dass er durch sein Verhalten gegen eine Praxismitarbeiterin die Gegenwehr bei allen anderen Mitarbeiterinnen auslöst. Er hat also keine Möglichkeit, sich in der Praxis ein einzelnes „Opfer“ herauszupicken. Zum anderen gibt es jeder MFA im Team Sicherheit zu wissen, im Umgang mit aggressiven Personen nicht alleine zu sein.

 

PRAXISHINWEIS | Lassen Sie Ihre Kollegin in konfliktträchtigen Fällen nicht alleine. Bei einem aufgebrachten, herumschreienden Besucher reicht es oft schon, wenn sich eine weitere MFA zur Kollegin hinzu begibt und die Situation verfolgt. Bleiben Sie auch in Konfliktfällen ein Team.

 

Eingreifen - aber wie?

Der sogenannte Notwehrparagraph, § 32 Strafgesetzbuch (StGB) bezeichnet Notwehr als „... die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“ Der Notwehrparagraph erlaubt also nicht nur die Verteidigung vor Angriffen, sondern gesteht auch Dritten zu, dem Opfer helfend beizustehen (Nothilfe). Nothilfe können Sie z. B. leisten, indem Sie einer angegriffenen Person helfen, sich von einem Angreifer zu befreien.

 

Bei einem körperlichen Übergriff ist jeder von uns um Hilfe froh. Daher sollten Sie sich in solchen Fällen nicht nur selbst behaupten können, sondern auch wissen, wie Sie gefahrlos helfen können.

 

  • Übergriffe: So handeln Sie, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen
  • Greifen Sie nur ein, wenn das Risiko kalkulierbar bleibt.
  • Gehen Sie möglichst nicht alleine gegen einen Störer oder Angreifer vor, sondern organisieren Sie zusätzliche Hilfe (Kollegen oder andere anwesende Personen). Die Vereinbarung eines Codeworts kann dabei hilfreich sein.
  • Drücken Sie im Konflikt durch Ihre aufrechte Körperhaltung und eine feste Stimme Selbstsicherheit aus.
  • Achten Sie auf gefährliche Gegenstände, die der Täter mit sich führt (z. B. Flaschen, Krücken) oder andere Gegenstände, die er zum Zuschlagen oder Zustechen verwenden kann.
  • Wahren Sie die Verhältnismäßigkeit bei der Notwehr/Nothilfe.
  • Verständigen Sie in jedem Fall die Polizei.
  • Hindern Sie den Täter nicht an der Flucht. Viele Zeugen oder Helfer bringen sich dadurch nur unnötig in Gefahr.
  • Sorgen Sie dafür, dass der Täter nicht wieder in die Praxis zurückkehren kann. Verschließen Sie hinter ihm die Tür.
 

Hilfsmittel der Gegenwehr - lieber nicht

In einigen Kliniken oder größeren Arztpraxen, vor allem in Großstädten oder Praxen mit einem nächtlichen Notfallbetrieb, wird das Personal mit Pfeffersprays ausgestattet. Auch manche Privatpersonen führen zum Selbstschutz solche Abwehrwaffen mit sich. Allerdings können diese Waffen eine Gefahr für denjenigen darstellen, der sich damit zu schützen versucht. Als MFA sind Sie höchstwahrscheinlich nicht im Umgang mit Abwehrsprays oder sonstigen Abwehrmitteln geübt. Dagegen kann ein Täter durchaus bereits seine Erfahrung damit haben. Wenn dieser nun im Gerangel seinem Opfer das Spray entreißen kann, kehrt sich die Wirkung der Abwehrwaffe schnell gegen den Verteidiger.

 

MERKE | Außerdem ist in geschlossenen Räumen zu bedenken, dass jeder im Raum den Wirkstoff des Pfeffersprays einatmet sich diesem somit aussetzt. Die eigenen Verteidigungsmöglichkeiten werden dabei natürlich stark beeinträchtigt.

 

Vorbereitung schützt vor Straftaten

Nur der völlig Unvorbereitete und Unbedarfte wird zur leichten Beute von Straftätern. Wenn man buchstäblich kalt erwischt wird, hilft dieser Schreckmoment den Tätern. Bis man sich nämlich entschieden hat, was zu tun ist, hat der seinen Plan längst ausgeführt. Doch diejenigen, die sich zu gegebener Zeit gedanklich mit einem möglichen Ernstfall (z. B. auf dem Nachhauseweg oder im täglichen Praxisbetrieb) auseinandersetzen, können die richtigen Maßnahmen im Notfall schneller abrufen.

 

  • So bereiten Sie sich im Team auf Übergriffe vor
  • Legen Sie im Praxisteam fest, welches Verhalten Sie keinesfalls tolerieren und welche Konsequenzen folgen, falls es zu einer Überschreitung seitens eines Besuchers kommt. Diese Konsequenzen können beispielsweise vom Verweisen der Praxis bis zum Verständigen der Polizei und zur Anzeigeerstattung und Hausverbot reichen (siehe dazu auch PPA 01/2016, Seite 12).

 

  • Schließen Sie in der Praxis alle Gegenstände weg, die auch als Waffen eingesetzt werden können. Beachten Sie, dass auch Alltagsgegenstände als Schlag- Stich- oder Wurfwaffe dienen können:
    • Im Sprechzimmer: Spritzen, Skalpelle und ärztliche Instrumente
    • Am Empfang: Brieföffner, Scheren, Blumenvasen, Sparschwein für die Kaffeekasse und andere scharfkantige oder schwere Gegenstände

 

  • Überlegen Sie sich als Team, wie Sie in einer Not- oder Gefahrensituation reagieren könnten, um das Schlimmste zu vermeiden. Nehmen Sie hier die Hilfe eines professionellen Sicherheitsberaters (z. B. Seminare zu Gewaltprävention und Zivilcourage) oder der örtlichen Beratungsstellen der Polizei in Anspruch (siehe weiterführenden Hinweis).
 

 

Weiterführender Hinweis

Quelle: Ausgabe 11 / 2016 | Seite 18 | ID 44159749