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· Fachbeitrag · Ablauforganisation

Telefonsprechstunde am Samstag

von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Reilingen, www.vital-arzt-praxis.de 

| Die Grundpauschale im fachärztlichen sowie die Versichertenpauschale im hausärztlichen Bereich beinhalten eine ganze Reihe von Grundleistungen, wie zum Beispiel auch Beratungen und Erörterungen. In der Konsequenz bedeutet dies, dass nach dem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal, für den Arzt keinerlei weitere Beratungs- bzw. Besprechungskontakte mit dem Patienten berechenbar sind. Der Arzt als Unternehmer sollte daher diese Leistungen so kostengünstig wie möglich abgeben - zum Beispiel in Form einer Telefonsprechstunde von zuhause! |

Muss jede Frage im Vier-Augen-Gespräch geklärt werden?

Für einen Beratungs- oder Erörterungskontakt mit dem Patienten erhält der Arzt kein gesondertes Honorar, da dies alles mit der Versicherten-, bzw. Grundpauschale abgegolten ist. Hier sind nun für den Arzt als Unternehmer organisatorische Fragen zu stellen:

 

  • Müssen eigentlich alle Besprechungen in der Praxis stattfinden?
  • Können einfache Befundbesprechungen nicht auch am Telefon durchgeführt werden?
  • Wissen wir immer, warum der Patient einen Termin möchte?
  • Haben wir im Team die rhetorischen Grundlagen besprochen, Kunden gezielt nach ihren Problemen zu fragen?
  • Welche Vorteile hat für unsere Praxis die genaue Befragung der Patienten?
  • Welche Möglichkeiten haben wir, den Patientenstrom effizient zu lenken?

 

Wenn es die Umstände erlauben, können Beratungen doch auch am Telefon stattfinden! Zwar erhält der Arzt damit trotzdem kein Honorar, aber das Arzt-Patientengespräch am Telefon spart Zeit und Ressourcen! Denn der Patient, der am Telefon beraten werden kann, nimmt nicht die gesamte Logistik des Praxisablaufs (Empfang - Wartezimmer - Sprechzimmer - Empfang) in Anspruch. Was spricht also dagegen, die Dinge, die sich am Telefon erledigen lassen, auch am Telefon zu erledigen?

Die Telefonsprechstunde

Mit einer Telefonsprechstunde lassen sich telefonische Inanspruchnahmen zeitlich sehr gut lenken und die Sprechstundenzeiten können reibungslos ablaufen. Zudem ist zu beachten, dass der Arzt, der sich während des Gesprächs mit dem Patienten im normalen Praxisbetrieb durch ein Telefonat stören lässt, drei Nachteile in Kauf nimmt:

 

  • Ein unvorbereitetes Telefonat dauert länger.
  • Die Konzentrationsfähigkeit ist begrenzt.
  • Die ärztliche Schweigepflicht kann nur schwer eingehalten werden.

 

Der Arzt als Unternehmer kann als Konsequenz zwei- bis dreimal pro Woche eine Telefonsprechstunde von beispielsweise 30 Minuten festlegen. Die Zeit sollte in Tagesphasen gelegt werden, in denen im Delegationsbereich erfahrungsgemäß wenig geschieht. Je länger die mögliche Zeitspanne, desto weniger Probleme gibt es mit „ständig besetztem Telefon“.

 

PRAXISHINWEIS | Die Telefonsprechstunden des Arztes oder der Ärzte müssen auf entsprechenden Visitenkarten oder auf dem Terminkärtchen abgedruckt sein. Bei der Ausgabe der Karten sollte die MFA auf die entsprechenden Telefonsprechstunden hinweisen, damit es nicht zu „unkoordinierten“ Anrufen kommt. Rückrufe sollten mit Zeitangabe vereinbart werden.

Honorarzuschläge bei Telefonsprechstunden am Wochenende

Die Gebührenordnung kennt spezielle Honorarzuschläge insbesondere für Sprechzeiten in der Nacht bzw. am Wochenende. Was also liegt näher, als eine Telefonsprechstunde am Samstagvormittag durchzuführen? Für einen Patientenkontakt am Samstag kann der Arzt bei GKV-Versicherten zum Beispiel die Gebührenordnungsposition nach Nr. 01102 berechnen (Inanspruchnahme des Vertragsarztes an Samstagen, zwischen 07:00 und 14:00 Uhr). Das bedeutet, dass er hier für die telefonische Beratung wenigstens noch ein kleines Honorar erwirtschaftet.

 

Der Arzt muss dazu nicht unbedingt in seiner Praxis sitzen. Er benötigt dazu auch kein Personal. Er hat damit keine besonderen Zusatzkosten. Er kann sich für Patienten, mit denen ein Befund aus dem Labor oder aus bestimmten Auswertungen von Untersuchungen bzw. Untersuchungsergebnisse zu besprechen sind, am Freitagnachmittag einen kurzen Ausdruck aus der elektronischen Karteikarte anfertigen lassen. Dann hat er am Samstag die notwendigen Unterlagen und kann von seinem Handy aus die entsprechenden Patienten anrufen und die einzelnen Ergebnisse besprechen.

 

  • Checkliste Telefonsprechstunde
Ja
Nein

Soll der Patient nochmals anrufen?

Rufen wir den Patienten zurück?

Ist die Versichertenkarte bereits eingelesen?

Sind die Ausnahmen definiert?

Gibt es klare Anweisungen, welche Auskünfte die MFA am Telefon geben darf?

Ist in der Praxis festgelegt, wer die Telefonliste nacharbeitet?

 

Weiterführende Hinweise

  • Verbesserter Telefonservice kommt gut an! (PPA - Nr. 4/2009, S. 14)
  • Mehr Patientenzufriedenheit durch professionelle Kommunikation am Telefon (PPA - Nr. 2/2008, S. 17)
Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 14 | ID 34504570