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Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung legen überarbeiteten IGeL-Ratgeber vor
| Der Umgang mit sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) wird mit zunehmender Schärfe öffentlich diskutiert. Um diese Diskussion zu versachlichen und zugleich ausgewogen über Selbstzahlerleistungen zu informieren, haben Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung heute den überarbeiteten IGeL-Ratgeber „Selbst zahlen?“ vorgestellt. Der gemeinsam mit dem Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Netzwerk Evidenzbasierte Medizin entwickelte Ratgeber wird von allen Ärzteverbänden unterstützt. |
Verantwortungsvoller Umgang mit IGeL bedarf seriöser Informationen
„Solange Krankenkassen nicht alles bezahlen, was im Einzelfall medizinisch sinnvoll ist und es darüber hinaus Leistungen wie Reisemedizin gibt, die die Kassen noch nie bezahlt haben, kann man Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) nicht per se die Existenzberechtigung absprechen“, erläuterte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery. „Wichtig ist, dass wir Ärzten und Patienten seriöse Informationen zum richtigen Umgang mit IGeL an die Hand geben. Und wichtig ist auch, dass Ärztinnen und Ärzte verantwortungsvoll mit diesen Selbstzahlerleistungen umgehen.“ Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, stellte klar, dass es neben sinnvollen Untersuchungen und Behandlungen auch solche gibt, die kritisch betrachtet werden müssen. „In allen Fällen ist es daher wichtig, sich bei IGeL an klare Regeln zu halten“, betonte Köhler.
Ratgeber und Leitfaden für Ärzte und Patienten
Anhand von Checklisten veranschaulicht der neue Ratgeber Ärzten und Patienten gleichermaßen, wie diese Regeln aussehen. So erfahren Bürger, was IGeL sind, warum gesetzlich Versicherte dafür zahlen müssen und auf was jeder achten sollte, der von seiner Ärztin oder seinem Arzt eine solche Leistung angeboten bekommt oder sie von sich aus wünscht. Für Ärztinnen und Ärzte, die IGeL anbieten, kann dieser Ratgeber als Leitfaden dienen. Er kann helfen, bei Beratung und Aufklärung Missverständnisse zu vermeiden, und er informiert über rechtliche Anforderungen. Erklärtes Ziel des Ratgebers ist es, das offene Gespräch zwischen Arzt und Patient zu fördern. Denn er regt dazu an, im Arztgespräch die „richtigen Fragen“ über IGeL zu besprechen.
Quelle
- Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesärztekammer (www.bundesaerztekammer.de) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (www.kbv.de)