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· Fachbeitrag · Pilotprojekt

Ausbildungsbegleitende Qualifikation zur QMB

von Monika Pohlkamp, MFA und Qualitätsmanagerin, Sendenhorst

| Wer heute als MFA sein Geld verdient, weiß, dass es ohne ständige Weiterbildung sehr schwer ist, einen gut bezahlten Job zu bekommen. Der neue Tarifvertrag belohnt fortbildungsbereites Personal mit Gehaltszuwächsen. Unabhängig davon lohnen sich Zusatzqualifikationen schon während der 
Berufsausbildung. PPA stellt ein neues Angebot in der MFA-Ausbildung im 
KV-Bezirk Westfalen-Lippe vor, das bundesweit Schule machen könnte: eine Zusatzqualifikation zur Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB). |

Schon früh als QMB Verantwortung übernehmen

Was vor zwei Jahren als Pilotprojekt an 13 Berufskollegien begann, wird nun zu einem offiziellen Bestandteil des Lehrplans an fast allen berufsbildenden Schulen im KV-Bezirk Westfalen-Lippe. Dort bietet sich angehenden MFA erstmalig die Chance, bereits während der Ausbildung eine zusätzliche Qualifikation zur geprüften QMB zu erlangen und so schon früh für ihre Praxis unverzichtbar zu werden.

Wie fügen sich die neuen Inhalte in den Lehrplan ein?

Die ausbildungsbegleitende Zusatzqualifikation zur QMB ist in drei Module unterteilt, die über die drei Ausbildungsjahre verteilt sind.

 

  • 1. Basismodul

Zeitpunkt

Im ersten Ausbildungsjahr

Umfang

40 Stunden

Voraussetzung

keine

Abschlussprüfung

Prüfung (Klausur)

Besonderheiten

Ein neuer Bestandteil des Rahmenlehrplans und damit eine Pflichtveranstaltung für alle angehenden MFA

 

 

  • 2. Brückenmodul

Zeitpunkt

Im zweiten Ausbildungsjahr

Umfang

60 Stunden

Voraussetzung

Mindestens die Note „ausreichend“ im Basismodul

Abschlussprüfung

Abschlussklausur (50 Prozent der Endnote)

Besonderheiten

Eine Wahlveranstaltung, die nicht Bestandteil des normalen Rahmenlehrplans ist und zur Folge hat, dass

  • für die Teilnehmerinnen wöchentlich zwei Unterrichtsstunden mehr anfallen und
  • der Arbeitgeber bereit sein muss, die Auszubildende für den Zusatzunterricht freizustellen
 

 

  • 3. Vertiefungsmodul

Zeitpunkt

Nach dem dritten Ausbildungsjahr

Umfang

40 Stunden

Voraussetzung

  • bestandene MFA-Prüfung
  • bestandene Abschlussklausur im Brückenmodul

Abschlussprüfung

Abschlussklausur (50 Prozent der Endnote)

Besonderheiten

Der Unterricht findet berufsbegleitend an acht Kurstagen mit jeweils fünf Unterrichtsstunden statt

 

Eine Zusatzqualifikation - viele Vorteile

Eine solche Fortbildung während der Berufsausbildung bedeutet zwar 
zunächst einen erhöhten Ressourcenaufwand, zahlt sich aber langfristig aus.

 

Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Auch unabhängig vom neuen Tarifvertrag bedeutet jede Mehrqualifikation sowohl ein besseres Gehalt als auch eine bessere Chance auf dem Arbeitsmarkt. Gerade auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements (QM) fehlen 
jedoch oft noch ausgebildete Fachkräfte. Denn QM ist heutzutage nicht mehr aus dem Gesundheitsbereich wegzudenken, nicht zuletzt weil der Gesetzgeber seit 2004 Vertragsärzte dazu verpflichtet, ein QM-System einzuführen und regelmäßig weiterzuentwickeln.

 

Grundlage für weitere Qualifikationen

Die Zusatzqualifikation zur QMB ist auch eine gute Basis für weitere Quali-fikationen. Zum Beispiel beinhaltet die Weiterbildung zur “Fachwirtin für die ambulante medizinische Versorgung“ (früher Arztfachhelferin) ein 40-Stunden-Modul zum Thema „Qualitätsmanagement“. Da hierfür schon das bestandene Vertiefungsmodul der ausbildungsbegleitenden QMB-Qualifikation anerkannt wird, lässt sich die Ausbildungszeit erheblich verkürzen. Der Abschluss als Fachwirtin eröffnet zudem den Weg zu einem Studium an Hoch- und Fachhochschulen.

 

Finanzielle Fortbildungsförderung

Bei Weiterbildungsangeboten zur geprüften QMB auf dem freien Markt muss in der Regel mit Teilnahmegebühren zwischen 1.800 und 2.000 Euro gerechnet werden. Dies ist trotz Bildungschecks oder Bildungsprämien, die von den Ländern angeboten werden, noch immer für viele Interessentinnen sehr kostspielig. Da Modul eins und zwei der ausbildungsbegleitenden Zusatzqualifikation zur QMB aber Teil des Lehrangebots der Fachhochschulen sind, entstehen nur für das dritte Modul Kosten. Bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe liegen diese bei 289 Euro inklusive Prüfungsgebühr. Hierfür kann die Teilnehmerin einen Bildungscheck beantragen. Das bedeutet, dass die Hälfte der Kosten vom Land NRW übernommen wird.

 

Weiterführender Hinweis

  • Weitere Informationen zur ausbildungsbegleitenden Zusatzqualifikation zur QMB im 
Internet unter zu: http://www.innovation.nrw.de/hochschulen oder bei der Akademie für Fortbildung der ÄKWL und KVWL
Quelle: Ausgabe 09 / 2013 | Seite 19 | ID 39043380