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· Fachbeitrag · Patientenbetreuung

Ambulante Pflege: Änderungen seit 1. Januar 2015

von Katharina Münster, Medienbüro Medizin (MbMed), Hamburg

| Seit dem 1. Januar 2015 ist das 1. Pflegestärkungsgesetz in Kraft, das den Betroffenen mehr Flexibilität und einen größeren finanziellen Spielraum ermöglichen soll. Aktuell sind etwa 2,5 Mio. Bundesbürger pflegebedürftig. Über 70 Prozent davon werden zu Hause versorgt, fast zwei Drittel von ihren Angehörigen. Bringen Sie als MFA Ihr Wissen auf den neuesten Stand, um sich für betroffene Patienten und deren Angehörige als erste Ansprechpartnerin in der Praxis zu positionieren. |

Anhebung von Geld- und Sachleistungen

Pflegegeld bekommen Betroffene, wenn sie zu Hause von nahen Angehörigen - wie Ehepartnern oder Kindern - versorgt werden, Sachleistungen, wenn beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung in den eigenen vier Wänden übernimmt. Mit der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2015 wurden diese Leistungen angehoben.

 

  • Monatliche Leistungen für häusliche Pflege
Pflegestufe
Pflegegeld bis Ende 2014*
Pflegegeld ab 1. Januar 2015*
Sachleistungen bis Ende 2014**
Sachleistungen ab 1. Januar 2015**

0 + Demenz

120 Euro

123 Euro

225 Euro

231 Euro

I

235 Euro

244 Euro

450 Euro

468 Euro

I + Demenz

305 Euro

316 Euro

665 Euro

689 Euro

II

440 Euro

458 Euro

1.100 Euro

1.144 Euro

II + Demenz

525 Euro

545 Euro

1.250 Euro

1.298 Euro

III

700 Euro

728 Euro

1.550 Euro

1.612 Euro

III + Demenz

700 Euro

728 Euro

1.550 Euro

1.612 Euro

Härtefall

xxx

xxx

1.918 Euro

1.995 Euro

Härtefall + Demenz

xxx

xxx

1.918 Euro

1.995 Euro

 

* bei häuslicher Pflege durch Angehörige

** bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst

 

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, Geld- und Sachleistungen miteinander zu kombinieren.

 

  • Beispiel

Herr Schmidt hat Demenz und erhält Pflegestufe 0. Er hat damit Anspruch auf 123 Euro Pflegegeld bzw. Sachleistungen im Wert von 231 Euro im Monat. Frau Schmidt ist selbst körperlich nicht mehr in der Lage, ihren Mann täglich zu waschen. Dafür kommt jeden Morgen eine Pflegekraft. Dafür entfallen 80 Prozent der Sachleistungen. Die restlichen 20 Prozent bekommt das Ehepaar Schmidt als Pflegegeld ausbezahlt. Das sind 24,60 Euro.

 

Änderungen bei Ersatzpflege und Hilfsmitteln

Auch durch die Erhöhung weiterer Leistungen werden die Angehörigen entlastet. Dies betrifft vor allem Maßnahmen, die der patientengerechten Verbesserung des Wohnumfelds dienen (zum Beispiel der Absenkung von Türschwellen oder dem Anbringen von Handläufen), sowie die Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege. Diese ist zum Beispiel erforderlich, wenn pflegende Angehörige selbst einmal krank werden sollten oder eine Kur bzw. Urlaub machen möchten.

 

  • Weitere Leistungen
Leistung
Bis Ende 2014
Ab 1. Januar 2015

Hilfsmittel (zum Beispiel Einmalhandschuhe, saugfähige Bettunterlagen, Desinfektionsmittel)

31 Euro monatlich

40 Euro monatlich

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (zum Beispiel Herstellung von Barrierefreiheit)

4.000 Euro (bis 16.000 Euro,

wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen)

2.557 Euro (bis 10.228 Euro, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen)

Verhinderungs-/Kurzzeitpflege

1.550 Euro pro Kalenderjahr

für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu vier Wochen

1.612 Euro pro Kalenderjahr für Kosten

einer notwendigen Ersatzpflege bis zu sechs Wochen, für Kurzzeitpflege zusätzlich 806 Euro

 

Was können Sie als MFA tun?

Wenn Ihr Chef eine Demenz oder andere Erkrankung diagnostiziert, die zu einer Pflegebedürftigkeit führen, fühlen sich viele Patienten und deren Angehörige überfordert. Als MFA sind Sie für die Betroffenen häufig die erste Ansprechperson. Um Ihren Chef in diesen Fällen bestmöglich zu unterstützen, sollten Sie sich mit dem Thema Pflege vertraut machen und - wenn möglich - zur Expertin werden.

 

  • So verbessern Sie Ihre Kompetenz zum Thema Pflege
  • Sprechen Sie mit Ihrem Praxischef, welche Möglichkeiten er sieht, Ihnen mehr Verantwortung für die Betreuung pflegebedürftiger Patienten zu geben.
  • Vertiefen Sie Ihr Wissen zum Thema Pflege. Verschiedene Institutionen bieten Pflegekurse an. Diese sind zwar primär für Angehörige ausgelegt, aber auch Sie erfahren dort, welche Möglichkeiten der Pflege es gibt und vor allem, was die Teilnehmer im Alltag belastet.
  • Nutzen Sie die Fortbildung „Ambulante Versorgung älterer Menschen“ der Bundesärztekammer (siehe PPA 02/2014, Seite 4).
  • Nehmen Sie zu Ihrem örtlichen Pflegestützpunkt (zum Beispiel Caritas, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz) auf und vereinbaren Sie einen persönlichen Kennenlerntermin.
 

Weiterführender Hinweis

  • Umfassende Informationen, eine ausführliche Gegenüberstellung der alten und neuen Leistungen und ein Video zum Pflegestärkungsgesetz finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums unter http://tinyurl.com/ph9s4f4
Quelle: Ausgabe 02 / 2015 | Seite 14 | ID 43145694