· Fachbeitrag · Medizinwissen
Was geschieht in der Logopädie?
von Dr. med. Marianne Schoppmeyer, Ärztin und Medizinjournalistin, Nordhorn
| Der Begriff „Logopädie” ist mittlerweile 100 Jahre alt. Was sich dahinter verbirgt, wissen allerdings die wenigsten Patienten. Wörtlich übersetzt bedeutet Logopädie „Sprecherziehung”. Eine logopädische Behandlung umfasst aber sehr viel mehr als nur das Sprechen. Denn Logopäden behandeln Patienten mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen. |
Sprachstörungen (Aphasie)
Wenn die Sprache gestört ist, ist eine Verständigung nur schwer möglich. Dies trifft auf Kinder zu, die eine verzögerte Sprachentwicklung haben. Ebenso können aber auch Erwachsene betroffen sein. Im höheren Lebensalter kann es zu einem Sprachverlust, einer so genannten Aphasie, kommen, wenn das Sprachzentrum des Gehirns geschädigt ist. Dies kann beispielsweise nach einem Schlaganfall, einem Schädel-Hirn-Trauma, einem Hirntumor oder anderen Verletzungen des Gehirns vorkommen.

Quelle: © J. Tepass - www.dbl-ev.de
Sprechstörungen
Sprechen ist das Ausführen der Sprache, Laute und Wörter müssen gebildet werden. Auch hier können Störungen sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen auftreten. Am bekanntesten sind sicherlich das Lispeln und das Stottern. Andere Sprechstörungen treten in der Folge neurologischer Erkrankungen auf (etwa Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose), wenn die Beweglichkeit von Zunge, Lippen und Gaumensegel beeinträchtigt ist.
Stimmstörungen
Weitaus seltener als Sprach- und Sprechstörungen treten Stimmstörungen auf. Stimmstörungen äußern sich unter anderem durch Heiserkeit oder eine eingeschränkte Belastbarkeit der Stimme. Häufig betroffen sind Personen, die aus beruflichen Gründen viel sprechen müssen, zum Beispiel Lehrer, Sänger oder Mitarbeiter eines Call-Centers. Stimmprobleme treten auch bei Kindern mit Gaumenspalte oder Patienten nach Kehlkopfoperationen auf.
Schluckstörungen (Dysphagie)
Die Muskeln, die für das Sprechen zuständig sind, werden auch für das Schlucken benötigt. Daher therapieren Logopäden auch Patienten mit Schluckstörungen. Schluckstörungen treten bei Erwachsenen meist als Folge einer neurologischen Erkrankung auf, etwa nach einem Schlaganfall oder bei Multipler Sklerose. Betroffene Patienten verschlucken sich häufig, da sie die Schluckmuskulatur nicht ausreichend koordinieren können, die Nahrung nicht genügend zerkleinern können oder die Wahrnehmung innerhalb des Mundes eingeschränkt ist. Auch bei Kindern können Schluckstörungen auftreten. Betroffen sind häufig frühgeborene Säuglinge, die nicht kraftvoll genug saugen können oder Kinder mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung.
Was macht die Logopädin?
Bevor die eigentliche logopädische Therapie beginnt, wird immer erst eine ausführliche Diagnostik von Seiten des Therapeuten durchgeführt. Dabei werden die gesprochene und geschriebene Sprache (Artikulation, Wortschatz, Grammatik), das Sprachverständnis, die Stimmqualität, die Atmung und das Schlucken untersucht. Anhand der Ergebnisse und der ärztlichen Befunde wird die Therapie dann individuell geplant. Die Behandlung selbst sieht je nach zugrundeliegender Störung sehr unterschiedlich aus. Sie beinhaltet immer spezifische Übungen, die der Patient eigenständig zu Hause fortsetzen soll. Daneben werden aber auch reale Kommunikationssituationen geübt. Hierfür eignet sich besonders die Gruppentherapie. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Logopädie ist die Beratung des Patienten und seiner Angehörigen. Der Logopäde informiert über die Erkrankung, weist auf praktische Hilfe für den Alltag hin und kann zu Selbsthilfegruppen vermitteln.
PRAXISHINWEIS | Um eine logopädische Praxis in der Nähe Ihrer Patienten zu finden, können Sie auf www.dbl-ev.de/ index.php?id=453 suchen. |
Ausstellen der Heilmittelverordnung
Aufgabe des Arztes ist es, festzustellen, dass ein Patient behandlungsbedürftig ist. Dann kann er ihm eine logopädische Therapie verordnen. Sie kann vom Hausarzt, Kinderarzt, Internisten, HNO-Arzt und Neurologen verschrieben werden. Die Logopädie gehört zu den Heilmitteln, deren Verordnung bei Kassenpatienten auf einem speziellen Verordnungsblatt (Nr. 14, Verordnung von Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) erfolgen muss. Wichtig ist, und dies sollten Sie dem Patienten unbedingt mitteilen, dass die Therapie spätestens 14 Tage nach dem Ausstellungsdatum auf der Heilmittelverordnung begonnen wird, ansonsten verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Ebenso darf die Therapie nur für maximal 14 Tage unterbrochen werden.
Wenn es um das Ausfüllen dieser Heilmittelverordnung geht, ist häufig auch die MFA gefragt. Nur, wenn das Formular korrekt ausgestellt ist, darf eine Behandlung durch den Logopäden aufgenommen werden. Änderungen auf dem Formular sind durch den Arzt mit Stempel, Handzeichen und Datum auf der Heilmittelverordnung einzutragen. PPA stellt Ihnen eine Checkliste zum korrekten Ausfüllen von Heilmittelverordnungen zur Verfügung, die Sie sowohl in Ausgabe 10/2011 von PPA als auch im Online-Service in der Rubrik „Checklisten“ finden. Korrekt ausgefüllte Formulare ersparen Ihnen Rückfragen durch Therapeuten und entlasten so das gesamte Team.
PRAXISHINWEIS | Unter www.iww.de/sl216 finden Sie das Muster einer Heilmittelverordnung für Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. |
Besonderheiten der logopädischen Verordnung
Die Therapiedauer, die bei der Logopädie 30, 45 oder 60 Minuten betragen darf, muss unbedingt angegeben werden. Weiterhin kann der Arzt auf der Heilmittelverordnung neben der Diagnose auch - je nach Erkrankung des Patienten - Befunde eintragen, die für den Therapeuten von Bedeutung sind. Hierzu gehören beispielsweise die Ergebnisse eines Tonaudiogramms, Trommelfellbefunde oder Untersuchungsergebnisse einer Kehlkopfspiegelung (laryngologischer Befund). Daneben können neurologische oder pädiatrische Besonderheiten des Patienten angegeben und die Therapieziele spezifiziert werden.
Zusätzliche Kosten für den Patienten
Sie sollten den Patienten unbedingt über die zusätzlichen Kosten informieren, die auf ihn zukommen. Grundsätzlich übernimmt die Krankenkasse bei Kassenpatienten die Kosten der Therapie. Allerdings muss der Patient einen Eigenanteil von 10 Prozent sowie 10 Euro pro Heilmittelverordnung selber tragen. Bei der ersten Verordnung darf der Arzt maximal 10 Einheiten verordnen. Bei den Folgeverordnungen dürfen es jedoch auch 20 Einheiten sein, was für den Patienten kostengünstiger ist. Wie bei der Verordnung von Arzneimitteln greifen auch hier die Möglichkeiten der Zuzahlungsbefreiung. Eine Zuzahlungsbefreiung oder Reduzierung auf 1 Prozent des Familieneinkommens ist bei chronischen Krankheiten wie zum Beispiel der Aphasie möglich, muss aber bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Den Befreiungsausweis sollte Ihr Patient bei Beginn der Behandlung des Logopäden vorlegen.
Privatpatienten sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Um jedoch sicher zu gehen, dass die Kosten von der Krankenkasse oder der Beihilfe übernommen werden, sollte Ihr Patient sich bei seiner Krankenkasse informieren und auf Nachfrage einen Kostenvoranschlag einreichen.