· Fachbeitrag · Kindergeld
Kindergeldanspruch nun offiziell auch für verheiratete Kinder
| Das Bundeszentralamt für Steuern hat die Familienkassen angewiesen, Eltern verheirateter volljähriger Kinder auf Antrag Kindergeld generell auszubezahlen. Die Mangelfallrechtsprechung ist damit Geschichte. |
Wurde bereits mit bestandskräftigem Kindergeldbescheid die Kindergeldauszahlung für ein verheiratetes Kind abgelehnt, haben Sie dennoch eine Chance auf nachträgliches Kindergeld in Höhe von bis zu 2.208 Euro. Und zwar, wenn folgende irreführende Rechtsbehelfsbelehrung im Ablehnungsbescheid steht: „Wenn Sie mit der oben aufgeführten Forderung grundsätzlich nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Familienkasse. Bei Fragen zur Rückzahlung wenden Sie sich bitte unverzüglich an das regionale Forderungsmanagement“. In diesem Fall beträgt die Einspruchsfrist nicht nur einen, sondern zwölf Monate (Finanzgericht Münster, Urteil vom 9.1.2014, Az. 3 K 742/13 KG).