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· Nachricht · Jahresstatistik 2012


14 Prozent mehr Mütter und Kinder in Kurmaßnahmen


| Mit einer Ablehnungsquote von 19 Prozent für das Jahr 2012 ist die Situation für kranke Mütter, die eine Kurmaßnahme des Müttergenesungswerkes (MGW) beantragen, so gut wie schon lange nicht mehr. Gehen diese Mütter in den Widerspruch, wird der Antrag zu 65 Prozent noch positiv beschieden. Diese Bilanz gab das Müttergenesungswerk heute in Berlin bekannt. |

Ausgaben erstmalig wieder gestiegen


„Unsere Einschätzung ist eindeutig positiv und ein Erfolg aller politischen Bemühungen der letzten Jahre“, bilanzierte Marlene Rupprecht, MdB, Kuratoriumsvorsitzende des Müttergenesungswerkes, „mit 44.000 Müttern und 64.000 Kindern, die letztes Jahr in unseren anerkannten Kliniken waren, haben rund 14% mehr Mütter und ihre Kinder eine Kurmaßnahme von den Krankenkassen bewilligt bekommen. Die neue Begutachtungs-Richtlinie, die wir intensiv mitverhandelt haben, wirkt - auch wenn es bspw. regional noch zu große Unterschiede gibt.“


Die Ausgabenstatistik der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) spiegelt diesen Trend wider. Die Ausgaben für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter mit Kindern sind 2012 erstmalig wieder gestiegen (+15,7%) und haben nun das Niveau von 2008 erreicht.


Einheitliche Formulare sollen die Antragsbearbeitung fördern


Rupprecht kritisiert aber: „Die Verhandlungen um einheitliche Attestformulare stocken seit Monaten. Dies ist noch ein offener Auftrag, den die Politik an die Krankenkassen übergeben hatte. Bundesweit einheitliche Formulare sollen auch das einheitliche Vorgehen bei der Antragsbearbeitung fördern. 65 Prozent Erfolgsquote bei Widersprüchen zeigt, dass von einem durchgängigen einheitlichen Verfahren der Antragsbearbeitung bei den Krankenkassen noch nicht die Rede sein kann.“


Nach einem Prüfbericht des Bundesrechnungshofes im Jahr 2011 hatten mehrere Ausschüsse des Deutschen Bundestages fraktionsübergreifend klare Aufträge an MDS und den GKV-Spitzenverband Bund der Krankenkassen formuliert, die dafür sorgen sollen, dass kranke Mütter bessere Chancen auf die Bewilligung einer Mütter- oder Mutter-Kind-Kur haben, wenn sie medizinisch erforderlich ist. Eine entsprechende Begutachtungs-Richtlinie ist seit 07. Februar 2012 in Kraft. Die Gesundheitsleistung ist seit 2007 im Pflichtleistungskatalog der GKV. In den letzten Jahren war jedoch die Zahl der Ablehnungen trotz anhaltend hohem Bedarf immer weiter gestiegen, so dass immer weniger Müttern eine Kurmaßnahme bewilligt wurde.


  • Hintergrund

Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen des Müttergenesungswerkes sind hochqualifizierte medizinische Maßnahmen, die nach einem besonderen frauenspezifischen, ganzheitlichen Konzept arbeiten. Sie stärken nachhaltig die Gesundheit der Mütter und fördern so auch das gesunde Aufwachsen der Kinder.

Quelle


Quelle: ID 38870770