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· Fachbeitrag · Interessenvertretungen

Was unterscheidet Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen von Berufsverbänden?

von Yvonne Willibald, Medienbüro Medizin (MbMed), Hamburg

| Immer wieder ist in den Medien etwas über die Meinung „der Ärzte“ zu lesen: Sie empören sich über den neuen Gesetzesvorschlag zur Straffreiheit im Falle aktiver Sterbehilfe, ihnen geht das neue Transplantationsgesetz nicht weit genug, oder sie verlangen eine Meldepflicht für gefährliche Geschlechtskrankheiten. „Die Ärzte“, das sind meist Vertreter der Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Berufsverbände. Sie alle beanspruchen für sich, die Interessen der Ärzteschaft zu vertreten. Doch worin unterscheiden sich diese Organisationen? |

Ärztekammern: Interessenvertreter der Ärzte und Patienten

Die Landesärztekammern (LÄK) regeln so wichtige Dinge wie die Arztzulassung und die Fort- und Weiterbildung von Ärzten. Daher sind alle Mediziner Pflichtmitglied in der LÄK, in deren Bereich sie tätig sind. Insgesamt gibt es 17 LÄK - zwei in Nordrhein-Westfalen und eine in allen übrigen Bundesländern. Das oberste Entscheidungsgremium der LÄK ist die Kammerversammlung. Sie ist das Parlament der jeweiligen LÄK, in dem die Delegierten ihre Entscheidungen treffen - etwa zu Berufs- oder Weiterbildungsordnungen. Die LÄK sollen die Interessen aller Ärzte, aber auch der Patienten wahren. Daher sind sie auch zuständig für Patientenanfragen, beispielsweise bei Behandlungsfehlern. Zusätzlich sollen die Kammern die Belange der gesamten Ärzteschaft gegenüber der Politik vertreten.

 

Auf Bundesebene haben sich die LÄK in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen: Die Bundesärztekammer (BÄK) koordiniert die Arbeit der LÄK. Ihre Organe sind der Vorstand und der Deutsche Ärztetag - die Hauptversammlung der BÄK. Das Ärzteblatt ist das offizielle Mitteilungsorgan der BÄK. Der Präsident der BÄK, aktuell Dr. Frank Ulrich Montgomery, sieht sich im öffentlichen Diskurs als Sprachrohr aller Mediziner. Er äußert sich dabei nicht nur zu gesundheitspolitischen Themen, sondern auch zu Themen, die die Medizinethik betreffen - so aktuell zur straffreien Sterbehilfe durch Ärzte. Gerade für den politischen Part der Kammern interessieren sich viele Ärzte allerdings kaum. Ein Grund dafür ist die mangelnde Legitimation der Kammern durch die Zwangsmitgliedschaft für alle Ärzte.

KVen: Finanzverwalter der gesetzlichen Krankenversicherung

Auch bei den KVen herrscht Zwangsmitgliedschaft - zumindest für Vertragsärzte. Die KVen sind ähnlich aufgeteilt wie die LÄK: In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei KVen, in allen übrigen Bundesländern eine. Ihr oberstes Organ ist die Vertreterversammlung. Auf Bundesebene sind die KVen zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zusammengeschlossen, die die Arbeit der KVen koordiniert. Die Aufgaben der KVen sind zum Teil äußerst widersprüchlich. So regeln sie einerseits alle Finanzangelegenheiten, die eine Behandlung der gesetzlich Versicherten mit sich bringt. Sie verteilen also die Gelder auf die einzelnen Fachgruppen. Darüber hinaus sollen die KVen eine flächendeckende, qualitativ hochwertige ärztliche Versorgung für alle Bundesbürger sicherstellen. Andererseits sollen sie die Belange der Vertragsärzte gegenüber den Krankenkassen vertreten und sehen sich als Interessenvertreter der Ärzteschaft gegenüber der Politik.

 

Ärzte schimpfen allerdings häufig über ihre Interessenvertreter: Einerseits, weil sie oft mit der Verteilung der Gelder unzufrieden sind. Andererseits, weil sich viele Ärzte durch die Vorgaben zur Qualitätssicherung gegängelt fühlen. Immer wieder verlassen daher Mediziner das Kassenarzt-System und behandeln nur noch Privatpatienten. Zusätzlich hat die Bundesregierung die Position der KVen geschwächt: Denn während die Krankenkassen früher nur Verträge mit den KVen abschließen durften, können sie seit Anfang 2004 individuelle Verträge mit einzelnen Ärzten eingehen. Gegen eine Auflösung der KVen spricht, dass deren Funktion von rein staatlichen Behörden übernommen werden müsste, ohne über das notwendige Fachwissen und die langjährige Erfahrung der KVen zu verfügen.

Berufsverbände: Unterschiedliche Ziele und freiwillige Mitgliedschaft

Doch nicht nur die Ärztekammern und KVen beanspruchen für sich, die Ärzteschaft zu vertreten. Es gibt auch verschiedene Berufsverbände für Mediziner. Die Mitgliedschaft ist hier freiwillig. Im Folgenden stellen wir drei Verbände kurz vor.

 

Marburger Bund

Der Marburger Bund (www.marburger-bund.de) versteht sich selbst als gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Er setzt sich vor allem für bessere Arbeitsbedingungen und eine leistungsgerechte Vergütung in Krankenhäusern ein. Mit über 110.000 Mitgliedern ist der Marburger Bund die einzige tariffähige Ärztegewerkschaft in Deutschland. Bekannt wurde er vor allem durch die Ärztestreiks im Jahr 2006.

 

Hartmannbund

Der Hartmannbund (www.hartmannbund.de) versteht sich als berufs- und gesundheitspolitische Interessenvertretung für alle Arztgruppen. Seine zentrale Forderung ist der Erhalt der unabhängigen Berufsausübung für Ärzte sowie der freien Arztwahl für Patienten. Nach eigenen Angaben sind über 70.000 Mitglieder im Hartmannbund organisiert.

 

NAV-Virchow-Bund

Der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e. V. (www.nav-virchowbund.de), vertritt als einziger freier ärztlicher Verband die Interessen der niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärzte aller Fachgebiete. Er vertritt rund 12.000 Mitglieder. Zentraler Satzungspunkt ist die Sicherung und Förderung der freiberuflichen Tätigkeit.

Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 9 | ID 34953860