· Fachbeitrag · Berufschancen
Verband medizinischer Fachberufe: Qualitätssicherung als berufliches Selbstverständnis
Interview von Stefan Lemberg mit Gabriele Leybold und Margret Urban, stellvertretende Präsidentinnen des Verbands medizinischer Fachberufe e. V.
| Die Qualität der eigenen Arbeit über regelmäßige Fortbildung zu sichern, sollte zum beruflichen Selbstverständnis aller MFA gehören. Über den richtigen Zeitpunkt für eine Fortbildung und darüber, welche Fortbildungen künftig an Bedeutung gewinnen und wie MFA gute Fortbildungen erkennen sprach PPA mit Gabriele Leybold und Margret Urban vom Verband medizinischer Fachberufe e. V. |
Redaktion: Wann ist der richtige Zeitpunkt zur Fortbildung für eine MFA?
Gabriele Leybold: MFA sollten grundsätzlich immer auf dem Laufenden sein, ganz gleich, ob es um Abrechnung oder den medizinisch-technischen Fortschritt geht. Relevant ist dies vor allem, wenn in der Praxis neue Untersuchungen oder Geräte eingeführt werden. Auch wenn sich die eigenen Aufgaben und Kompetenzen innerhalb der Praxis ändern, sollte kritisch geprüft werden, wo eventuell Fortbildungsbedarf besteht. Unabhängig davon ist immer der richtige Zeitpunkt, zum Beispiel über eine Aufstiegsfortbildung nachzudenken, um sich damit neue berufliche Perspektiven zu eröffnen. Das gilt auch für Frauen, die sich in der Familienpause befinden. Auch wenn diese sich häufig für einen Wiedereinstieg in Teilzeit entscheiden. Auch Teilzeitkräfte sollten sich als Fachkräfte sehen und ihren Marktwert gegenüber Vollzeitkräften erhalten.
Redaktion: Welche Fortbildungen für MFA werden künftig an Bedeutung gewinnen?
Gabriele Leybold: Angesichts des demografischen Wandels und des drohenden Fachkräfte- und Ärztemangels haben MFA insbesondere in der ambulanten Versorgung die Möglichkeit, sich Qualifikationen anzueignen, die zur Arztentlastung führen. Beispiele sind die Fortbildungen zur Nichtärztlichen Praxisassistentin oder VERAH. Nach Abschluss einer solchen Fortbildung verfügen MFA über Kompetenzen, mit denen sie im Rahmen der Delegation ärztliche Leistungen übernehmen und den Arzt entlasten können.
Redaktion: Welche Möglichkeiten gibt es noch?
Gabriele Leybold: Gerade in großen Praxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) können enstprechend qualifizierte MFA anspruchsvolle Aufgaben im Praxismanagement inklusive Personalverantwortung übernehmen. Aufstiegsfortbildungen wie die „Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“ oder die „Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“ sind hierfür prädestiniert. Ärztliche Arbeitgeber sollten immer bedenken, dass die Übertragung verantwortungsvoller Aufgaben der Motivation und der Bindung von Mitarbeitern dient.
Redaktion: Wonach sollten MFA eine Fortbildung auswählen: nach dem Bedarf der Praxis, in der sie arbeiten oder nach ihren persönlichen Neigungen?
Margret Urban: Natürlich ist es ideal, wenn beide Punkte zusammen treffen. Vermutlich wird das aber nicht immer der Fall sein können. Dann gilt es abzuwägen: Was hat Priorität? Beabsichtigen MFA in absehbarer Zeit, einen Arbeitsplatzwechsel, werden die persönlichen Neigungen sicherlich eher bedient werden können. Wollen sie weiterhin in der Praxis arbeiten, empfiehlt es sich, gemeinsam mit dem Arbeitgeber herauszufinden, welche Fortbildungsmaßnahmen gerade zu dieser Praxis und dieser MFA passt.
Gabriele Leybold: Bei der Auswahl sollten Arbeitsmarktrelevanz und langfristige berufliche Perspektiven geprüft werden. Man sollte sich die Frage stellen: Welchen Nutzen bringt eine solche Maßnahme dem Patienten, der MFA, dem Arbeitgeber? Für die MFA und mindestens eine weitere dieser Zielgruppen sollten bei der Nutzenabwägung Schnittstellen vorhanden sein. Denn nur dann werden die MFA mit Elan eine oftmals zeitintensive und kräftezehrende Weiterbildung am Ende erfolgreich abschließen. Zum Durchhaltevermögen und zur Motivation tragen sicherlich auch die Übernahme der Kosten oder zumindest eine finanzielle Beteiligung daran durch den Arbeitgeber bei.
Redaktion: Woran erkennt die MFA die Qualität einer Fortbildung?
Gabriele Leybold: Das hängt davon ab, ob es sich um Aufstiegsfortbildung oder um eine Anpassungsfortbildung handelt. Aufstiegsfortbildungen sind nach § 53 bzw. § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Für sie besteht eine gesetzliche Zulassungsvoraussetzung und sie enden mit einer Abschlussprüfung vor der jeweiligen Kammer. In der Regel wird damit auch ein Titel erworben, zum Beispiel „Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung“. Anpassungsfortbildungen dienen dem Erhalt oder der Erweiterung beruflicher Handlungsfähigkeit. Sie sind nicht nach dem BBiG geregelt, enden meist ohne Abschlussprüfung und werden durch eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat bescheinigt. Vor allem Anpassungsfortbildungen sollten bezüglich Inhalt, Durchführung und Zeitumfang der Maßnahme sorgfältig verglichen werden. Hilfreich sind zum Beispiel Internetforen, in denen sowohl die Maßnahmen als solches als auch die Referenten beurteilt werden.
Redaktion: Vorausgesetzt, die MFA wird nach Tarif entlohnt: Welche Anforderungen muss eine Fortbildung erfüllen, damit eine MFA die nächsthöhere Tätigkeitsstufe und damit auch ein höheres Gehalt erreicht?
Margret Urban: MFA müssen sich auf jeden Fall vorher gemeinsam mit dem Chef Gedanken machen, welche Maßnahmen für die Praxis relevant sind. Zu klären ist, in welcher Zeit und mit wie vielen Stunden diese angeboten werden und wer die Kosten übernimmt. Oft investieren MFA ihre Freizeit und Chefs übernehmen die anfallenden Kosten. Um in die nächsthöhere tariflich geregelte Tätigkeitsgruppe kommen zu können, müssen die MFA wissen, wie viele Fortbildungsstunden sie absolvieren müssen. Gegebenenfalls haben sie schon andere Maßnahmen absolviert, aus denen sich Fortbildungsstunden anrechnen lassen. In den Tarifgruppen (TG) II bis IV können Stunden gesammelt und angerechnet werden, wenn es praxisrelevante Maßnahmen sind. Die TG V und VI sind leitungs- bzw. führungsbezogenen Tätigkeiten vorbehalten, die eine Fortbildung von mindestens 360 bzw. 600 Stunden Umfang voraussetzen. Dies sind zum Beispiel die zuvor genannten Aufstiegsfortbildungen.
Redaktion: Welches Zeitbudget (in Relation zur Dauer des Berufslebens) sollte eine MFA heute für die Fortbildung aufwenden?
Gabriele Leybold: Das hängt von der Weiterbildungsbereitschaft und den persönlichen Zielen der MFA ab. Wollen sie nur die berufliche Handlungskompetenz erhalten, genügen Anpassungsfortbildungen von wenigen Stunden oder einigen Tagen pro Jahr. Geht es um beruflichen Aufstieg und Karriere, so müssen für entsprechende Maßnahmen mehrere hundert Stunden über ein bis zwei oder mehr Jahre investiert werden. Wer die dann erworbenen Kompetenzen erhalten bzw. ausbauen will, muss weitere Zeit investieren.
Redaktion: Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Margret Urban: Neben der Teilung der Kosten sollte auch überprüft werden, ob Aufstiegsstipendium, Weiterbildungsstipendium, Bildungsgutscheine oder andere Möglichkeiten infrage kommen. Auszubildende MFA haben bei entsprechend guter Leistung unter Umständen Anspruch auf Begabtenförderung. Für ganz Zielstrebige kann das Weiterbildungsstipendium von Interesse sein, wenn sie beabsichtigen, einen berufsbegleitenden Studiengang zu beginnen, der auf die Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbaut.
Redaktion: Wo können sich MFA weiter informieren?
Gabriele Leybold: Mitglieder im Verband medizinischer Fachberufe e. V. können sich bei uns kostenlos Informationen holen, im internen Mitgliederbereich auf www.vmf-online.de sogar rund um die Uhr. Aber natürlich helfen wir auch den anderen MFA weiter. Ein gutes Informationsangebot haben auch die Bundesärztekammer ( www.fortbildung-mfa.de ) und die medizinischen Fachgesellschaften.