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· Fachbeitrag · Altersvorsorge

Altersarmut - auch ein Thema für MFA

von Franc Münow, PFI - Gesellschaft für private Finanzplanung & Investitionsanalyse mbH, Osnabrück

| Am 1. Juli 2011 sind für Medizinische Fachangestellte neue Tarifverträge zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung in Kraft getreten. Der Arbeitgeberbeitrag ist damit für Auszubildende nach der Probezeit und Beschäftigte mit mindestens 18 Wochenstunden auf 30 Euro und für Beschäftigte mit weniger als 18 Wochenstunden auf 20 Euro gestiegen. Die aktuelle Analyse zur Altersarmut in Deutschland und das Beispiel einer MFA in leitender Position dokumentieren die Misere rund um das Thema Altersvorsorge. |

Analyse zur Altersarmut in Deutschland

MFA sind im Alter nach wie vor durch die sogenannte Altersarmut gefährdet, sofern sie sich ausschließlich auf die Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung verlassen. Der gängige Begriff der Altersarmut ist gemäß der europäischen Sozialberichtserstattung mit 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens der Gesamtbevölkerung definiert. Im Jahr 2009 lag die Armutsschwelle, über der eine Person nicht mehr als von Armut bedroht anzusehen ist, bei einem Wert von 935 Euro (netto, nach Steuern). Im Mai 2011 wurde die aktuelle Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zur Altersarmut in Deutschland veröffentlicht:

 

  • Die gesetzliche Rentenversicherung macht gerade bei Berufen mit einem relativ zum Durchschnittseinkommen in Deutschland niedrigen Einkommen den Hauptbestandteil des Einkommens aus.

 

  • Ohne eine zusätzlich Absicherung durch eine betriebliche oder private Vorsorge ist das Risiko der Altersarmut groß, da meist bei einkommensarmen Rentnern auch eine sogenannte Vermögensarmut (keine Immobilien oder sonstige Vermögenswerte) vorliegt.

 

  • Die Zahl der Personen über 64 Jahre ist zwischen 2003 und 2009 um 14 Prozent gestiegen. Die Zahl derer, die auf die sogenannte Grundsicherung angewiesen sind, ist seit deren Einführung im Jahr 2003 bis 2009 hingegen um 54 Prozent angestiegen. Die Grundsicherung im Alter ist eine seit dem 1. Januar 2003 in Deutschland bestehende bedarfsorientierte Sozialleistung zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts. Somit sind also rapide zunehmend immer mehr Rentner auf mit der Sozialhilfe vergleichbare Zuwendungen angewiesen, um überhaupt auf ein Einkommensniveau zu kommen, dass als absolute Armutsschwelle aufgefasst werden kann.

 

  • Das Risiko der Altersarmut steigt zunehmend auch dadurch, dass die Steigerung der gesetzlichen Renten zum Ausgleich des inflationsbedingten Kaufkraftverlustes nicht ausreicht.

 

  • Ein Beispiel aus der Praxis

Die leitende MFA einer Arztpraxis ist im Jahre 1976 geboren und zahlt seit nunmehr 17 Jahren ihre Beiträge zur Rentenversicherung ein. Bislang, das heißt bis zum Ende des Jahres 2010, gab es keinerlei Ausfallzeiten durch Schwangerschaft oder Arbeitslosigkeit. Aufgrund ihrer leitenden Position im Team verdient sie im Vergleich zu einer MFA aus Gehaltsgruppe I überdurchschnittlich gut. Dementsprechend leistet sie vergleichsweise hohe Beiträge zu den Sozialversicherungen.

Laut ihrer aktuellen Renteninformation erhielte sie nach heutigem Stand eine monatliche Rente von 264,60 Euro, wenn sie bis zum Eintritt ins Rentenalter keine Beiträge mehr zahlen würde. Wäre sie heute wegen gesundheitlicher Einschränkungen voll erwerbsgemindert, bekäme sie von der deutschen Rentenversicherung eine monatliche Rente von 727,35 Euro. Sollte sie bis zur Regelaltersgrenze im August 2043 Beiträge wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre zahlen, bekäme sie ohne Berücksichtigung von Rentenanpassungen eine monatliche Rente von 998,93 Euro.

Aufgrund zukünftiger Rentenanpassungen kann die errechnete Rente aber höher ausfallen. Betrüge der jährliche Anpassungssatz 1 Prozent, so ergäbe sich eine monatliche Rente von etwa 1.400 Euro. Bei einem jährlichen Anpassungssatz von zwei Prozent ergäbe sich eine monatliche Rente von etwa 1.950 Euro.

Beachten Sie: Auch wenn die Summen (vor allem die geschätzten) hoch erscheinen, wird im Jahr 2043 - bedingt durch die jährliche Inflation - ein Euro nicht mehr so viel Wert sein wie heute. Hinzu kommt, dass die Beträge im Allgemeinen noch mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind.

 

Dieses Beispiel zeigt eindrücklich, dass selbst eine MFA, die relativ hohe Sozialbeiträge ohne Ausfallzeiten zahlt, ohne weitere Einkommensquellen faktisch auf eine Altersarmut zuläuft. Sie wird vermutlich nicht auf eine Altersrente zurückgreifen können, die über der Armutsschwelle nach der Definition des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung nach heutigen Erkenntnissen liegt.

Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung

Das Nettoeinkommen der meisten MFA reicht nicht aus, um Sparrücklagen oder Vermögen zu bilden, die eine Einkommensarmut auffangen würden. Umso wichtiger ist es, dass MFA und auch die Auszubildenden auf die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung hingewiesen werden. Im Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge ist geregelt, dass Praxisinhaber ihren MFA und Auszubildenden zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung einen Arbeitgeberbeitrag (Zuschuss) zusätzlich zum Gehalt zahlen.

 

Leisten Arbeitnehmer eigene Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, werden diese aus deren Bruttoeinkommen, also bevor Sozialabgaben und Steuern abgezogen werden, gezahlt. Für viele Medizinische Fachangestellte und Auszubildende ist dies eine sehr günstige Möglichkeit zum Rentenaufbau. Die Rente muss, wie auch die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, versteuert werden.

 

Höhere Zuschüsse ab Juli 2011

Die Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge betragen zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen:

 

  • 30 Euro pro Monat für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen mit einer regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit von 18 Stunden wöchentlich und mehr (bisher 20 Euro pro Monat).

 

  • 20 Euro pro Monat für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen mit einer geringeren als einer regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit von 18 Stunden wöchentlich (bisher 10 Euro pro Monat).

 

  • 30 Euro pro Monat für Auszubildende nach der Probezeit (bisher 20 Euro pro Monat).

 

Die Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge betragen anstelle der vermögenswirksamen Leistungen:

 

  • 66 Euro pro Monat für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen sowie teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen mit einer regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit von 18 Stunden wöchentlich und mehr (bisher 56 Euro).

 

  • 38 Euro pro Monat für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen mit einer geringeren als einer regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit von 18 Stunden wöchentlich (bisher 28 Euro).

 

  • 48 Euro pro Monat für Auszubildende nach der Probezeit (bisher 38 Euro).

Berechnungsbeispiel für eine Zusatzrente mit Arbeitgeberzuschuss

Dass sich eine Zusatzrente auch mit einem verhältnismäßig kleinen Aufwand durch einen Arbeitgeberzuschuss im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (baV) erreichen lässt, zeigt das folgende Berechnungsbeispiel.

 

Berechnungsgrundlagen:

  • MFA in Vollzeitbeschäftigung, 22 Jahre alt,alleinstehend, keine Kinder,
  • katholisch (Kirchensteuer),
  • gesetzlich krankenversichert,
  • Steuerklasse 1,
  • keine vermögenswirksamen Leistungen,
  • Laufzeit der betrieblichen Altersversorgung bis 65,
  • monatliches Gehalt 1.533,50 Euro (3. Berufsjahr, Gehaltstarifvertrag MFA, Tätigkeitsgruppe 1)
  • 12 Gehälter
  • 50 Prozent Weihnachtsgeld
  • monatlicher Beitrag ab 1. Juli 2011: 100 Euro
  • davon Arbeitgeberzuschuss: 66 Euro
  • Eigenanteil vom Bruttoeinkommen: 34 Euro

 

  • Steuerliche Berechnung (Tabelle)
ohne bAV
mit bAV

Bruttoeinkünfte

19.168,75 Euro

19.168,75 Euro

Arbeitgeberzuschuss

0,00 Euro

792,00 Euro

Jahres-bAV-Prämie

0,00 Euro

1.200,00 Euro

Steuern

1.832,00 Euro

1.723,22 Euro

Sozialabgaben

4.111,70 Euro

4.028,18 Euro

Jahres-Netto-Einkommen

nach Steuern + Sozialabgaben

13.225,05 Euro

13.013,34 Euro

Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind bis zu 2.640 Euro (2011) von Sozialabgaben befreit. Bei einer Prämie von 1.200 Euro pro Jahr beträgt die Differenz beim Nettoeinkommen 211,71 Euro pro Jahr (Basis 2011) bzw. 17,64 Euro pro Monat. Die Förderung des Staates und des Arbeitgebers (arbeitgeberfinanzierter Beitrag) beträgt insgesamt 988,29 Euro.

Mögliche Leistungen

Das folgende Beispiel wurde mit einer Anlage des Sparanteils in eine fondsgebundene Rentenversicherung berechnet. Zur Verringerung des Schwankungs- und Verlustrisikos wurde für die Beispielsrechnung die Investition in einen Garantiefonds zugrunde gelegt. Hierdurch wird nicht nur die Einzahlungssumme sowie eine garantierte Grundsumme abgesichert, sondern ein einmal erreichter Fondshöchstwert nicht mehr unterschritten - sofern der Vertrag bis zu seinem Laufzeitende geführt wird.

 

  • Beispiel: Prämie 100 Euro pro Monat, Eintrittsalter 25, Endalter 65

Bei einer jährlichen Wertentwicklung von

0 %

3 %

6 %

Lebenslange Rente

161 Euro

248 Euro

501 Euro

Fazit |

Das Risiko der Altersarmut ist für MFA ohne eine zusätzliche Vorsorge durch eine Zusatzrente zur gesetzlichen Rentenversicherung, die lediglich eine Basisrente liefern kann, sehr groß.

Das vorgenannte Beispiel einer Einzahlung von 100 Euro pro Monat in eine betriebliche Altersversorgung bedeutet für die MFA schlussendlich einen Nettolohnverlust von 17,64 Euro pro Monat. Der Rest wird aus dem Zuschuss des Arbeitgebers sowie die Ersparnis von Sozialversicherungsabgaben und Steuern bestritten. Dem gegenüber steht in dem Beispiel eine Rente von 161 Euro, selbst wenn die Fondsanlage keinen Anlageerfolg haben sollte. Läuft es über die Laufzeit besser, können auch 248 Euro bzw. 501 Euro dabei herauskommen.

Das oben genannte, reale Rentenberechnungsbeispiel zeigt aber, dass jede der Rentenchancen für eine MFA unter Umständen den Unterschied zwischen dem nach einem Arbeitsleben unerträglichen Zustand der Altersarmut und der Möglichkeit eines Auskommens auf niedrigem Niveau ausmachen kann. Das sollte jeder MFA den überschaubaren Eigenbeitrag von 17,64 netto pro Monat Wert sein.

 
Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 10 | ID 28812190