· Nachricht · Patientenkommunikation
Fastenmonat Ramadan: Arznei nicht absetzen!
| Am Montag, dem 6. Juni 2016, hat für Muslime der Fastenmonat Ramadan begonnen. Während dieser Zeit (bis 5. Juli) dürfen gläubige Muslime zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang nichts essen und nichts trinken. Dennoch sollten weiterhin Medikamente eingenommen werden. Darauf macht die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände aufmerksam. |
Die Patienten können individuelle Anpassungen der Dosen aber mit dem Arzt und Apotheker abstimmen. Bei einigen Krankheiten ist es z. B. möglich, die Medikamente ausnahmsweise nachts einzunehmen oder auf einen Arzneistoff auszuweichen, der seltener eingenommen werden muss.
PRAXISHINWEIS | Respektieren Sie die religiösen Gepflogenheiten Ihrer muslimischen Patienten, aber erklären Sie ihnen, warum sich in ihrem Fall eine Medikation nicht vermeiden lässt. Lesen Sie zum Thema auch den Beitrag „Umgang mit muslimischen Patienten“ in PPA 07/2014, Seite 17. |