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· Fachbeitrag · Patientenberatung

Impfpass weg - was nun?

von Katharina Münster, Medienbüro Medizin, Hamburg, www.mbmed.de 

| Die großen Ferien stehen vor der Tür. Für viele Ihrer Patienten bedeutet dies: Sonne, Strand und Meer. Häufig geht es im Urlaub auch in ferne Länder. Gut versorgt sind diejenigen, deren Impfungen noch wirksam sind. Aber was, wenn das kleine gelbe Heftchen nicht mehr aufzufinden ist? Erste 
Ansprechpartner sind dann häufig die MFA am Empfang und Telefon. Ihre Patienten werden es Ihnen danken, wenn Sie in der Not helfen können. |

MFA ist erste Ansprechpartnerin in der Praxis

„Mein Impfpass ist weg und ich fahre bald in den Urlaub. Ich weiß gar nicht, ob bei mir noch alle notwendigen Impfungen frisch sind!“ Dieses Hilfegesuch wird Ihnen in den kommenden Wochen vielleicht häufiger in Ihrem Praxisalltag begegnen. Wer kennt das nicht? Wichtige Unterlagen werden immer besonders gut verstaut. Das Problem ist nur, dass man sie nie findet, wenn man sie dringend braucht. Auch Umzüge und Aufräum-Aktionen haben das ein oder andere Dokument auf dem Gewissen. So geht es auch vielen Ihrer Patienten. Stehen Sie Ihnen daher mit Rat und Tat zur Seite, wenn sie ihren Impfpass verloren haben und nun wichtige Informationen dazu benötigen.

Nichts geht so schnell verloren!

Als erstes gilt: Beruhigen Sie die Patienten. In der Regel lassen sich Patientendaten gut nachvollziehen. Denn in Deutschland gibt es glücklicherweise Aufbewahrungsfristen. So müssen Ärzte beispielsweise Befunde und die Patientenkarteien zehn Jahre nach der letzten Behandlung verwahren. Darin stehen in der Regel auch die Informationen zu den Impfungen. Daher sollten Sie 
zunächst in Ihren eigenen Dateien nach möglichen Einträgen suchen. Auf dieser Grundlage können Sie eventuell bereits nachvollziehen, welche Impfungen noch wirksam und welche eventuell aufgefrischt werden müssen.

Ansonsten vorherige Ärzte befragen

Ein wenig komplizierter wird es, wenn die Patienten noch nicht so lange in Ihre Praxis kommen, weil sie zum Beispiel aus einer anderen Stadt zugezogen sind. Fragen Sie die Patienten deshalb, bei welchen Ärzten Sie in den letzten Jahren waren und denken Sie daran, dass auch Fachärzte, wie Allergologen, Impfungen durchführen. Haben Sie die nötigen Kontaktdaten, gilt es, in den jeweiligen Praxen die Impf-Informationen anzufragen. Das ist in der Regel kein Problem, aber denken Sie daran, dass auch zwischen Ärzten die ärztliche Schweigepflicht herrscht. Eines ist also notwendig: Ihre Patienten müssen Ihnen ihr Einverständnis dafür erteilen, dass Sie Informationen aus der alten Praxis einholen dürfen. Entweder lassen Sie Ihre Patienten ein entsprechendes Formular unterschreiben oder Sie bitten sie, selbst beim vorherigen Arzt anzurufen, um Ihnen die Unterlagen zukommen zu lassen.

 

Arzt verstorben? Die zuständige Ärztekammer weiß Rat

Es kann jedoch passieren, dass der alte Arzt im Ruhestand oder verstorben ist. Dann verwaltet der Nachfolger der Räumlichkeiten die Patientenakten. Wurde die Praxis aufgelöst, werden sie im Archiv der zuständigen Landesärztekammer aufbewahrt. Dann kann es jedoch ein wenig dauern, bis Sie die notwendigen Informationen erhalten. Haben Sie sie alle beisammen, können Sie Ihren Patienten einen neuen Impfpass ausstellen und nachvollziehen, welche Impfungen eventuell aufgefrischt werden sollten, bevor die Reise in die Ferien losgeht.

Beim Impfen gilt: Einmal mehr ist besser als einmal zu wenig

Das Problem eines fehlenden Impfpasses begegnet Ihnen zudem bei Familien aus dem Ausland. Hier ist es beispielsweise schwer nachzuvollziehen, welche Schutzimpfungen die Kinder in ihrem Heimatland bereits erhalten haben. In solchen Fällen gibt es immer die Möglichkeit, die Patienten vorsorglich nachzuimpfen und daraufhin einen neuen Impfpass anzulegen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts geht davon aus, dass in der Regel kein Risiko für Patienten besteht, wenn sie eine zusätzliche Dosis Impfstoff verabreicht bekommen. Es kann jedoch zu Nebenwirkungen, wie einer Überempfindlichkeitsreaktion, kommen. Dann schwillt häufig der Bereich um die Einspritzstelle an und rötet sich. Generell gilt aber: Impfungen, die nicht dokumentiert wurden, sollten auf jeden Fall nachgeholt werden, so der Rat der STIKO. Wenn ein Nachimpfen erforderlich ist, sollte ein Kombinationswirkstoff verwendet werden - dies liegt aber in der Hand Ihres Praxischefs. Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist es jedoch wichtig, dass sie einen Grundschutz erhalten. Hier gilt aber, dass die Abstände zwischen den Schutzimpfungen, wie Diphtherie und Tetanus, nicht zu kurz sein sollten. Daher sollte man bei kleinen Kindern lieber sechs Monate mit der nächsten Impfung warten, so empfiehlt es die STIKO.

Antikörper lassen sich nicht immer im Blut nachweisen

Weiterhin gibt es die Option, den Impfstoff im Blut nachzuweisen. Denn mit der Schutzimpfung bildet der Körper Antikörper gegen die Krankheiten, die mit der Impfung verhindert werden sollen. Dies ist aber nicht immer ganz so einfach. Befinden sich im Blut keine entsprechenden Titer, beweist das nicht zwingend eine fehlende Impfung. Ebenso heißt es nicht unbedingt, dass ein Patient geimpft wurde, nur weil entsprechende Titer in seinem Blut nachzuweisen sind. Das bedeutet nicht automatisch, dass eine komplette Grundimmunisierung stattgefunden hat. So lassen sich zum Beispiel die Antikörper einer Keuchhusten-Impfung nur schwer bestimmen. Hepatitis-Impfungen hingegen können überprüft werden.

 

FAZIT |  Besprechen Sie mit Ihren Patienten und Ihrem Praxischef, welche Möglichkeiten für eine Nachimpfung überhaupt infrage kommen. Denn wenn eine Impfung sicherheitshalber aufgefrischt werden soll, müssen auch immer die Vorerkrankungen des jeweiligen Patienten berücksichtigt werden.

Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 8 | ID 39959910