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· Fachbeitrag · Interkulturelle Kompetenz

Umgang mit muslimischen Patienten

von Mihrican Özdem, Diplompsychologin, Landau

| Nach dem Christentum bildet der Islam in Deutschland die zweitgrößte Religionsgemeinschaft: Hierzulande leben heute etwa 4 Mio. Muslime. 1,8 Mio. davon sind deutsche Staatsbürger. Und doch rufen Muslime, die ihre Religionszugehörigkeit durch ihr äußeres Erscheinungsbild zeigen, oft Verunsicherung und Berührungsängste hervor. Für die MFA kommt es darauf an, diese Emotionen zu überwinden und mit muslimischen Patienten respektvoll umzugehen. Lesen Sie in PPA, worauf Sie dabei achten sollten. |

Es gibt nicht „den“ Moslem

Muslimische Personen sind keine homogene Gruppe. Abgesehen davon, dass es im Islam mindestens ebenso viele Glaubensrichtungen und Strömungen gibt wie im Christentum, entscheidet auch immer die individuelle Haltung zum Glauben: Manche Muslime werden in eine muslimische Familie geboren und „sind“ dann automatisch Moslem. Sie unterscheiden sich aber kaum von einer westlichen Person und sind vielleicht atheistisch. Andere können freizügig gekleidet, aber dennoch tief gläubig sein. Diese haben dann eine liberale Auffassung der Religion. Ein arabischer Name beweist noch nicht die Zugehörigkeit zum Islam; die Person kann christlich oder buddhistisch sein. Wieder andere werden in der Mehrheitsgesellschaft gleich als Moslem erkannt: zum Beispiel jene Frauen, die ihre Haare bedecken.

Kategorisieren Sie nicht

Verhalten Sie sich also grundsätzlich „ganz normal“, wie gegenüber einer deutschen Person. Von vornherein zu kategorisieren, zum Beispiel zu sagen „Ihre Religion erlaubt es Ihnen ja nicht“, könnte verletzend wirken, die Person könnte sich in eine Schublade gesteckt fühlen.

Berührungen können unerwünscht sein

Zeigen sich aber Unterschiede, die sich in der Interaktion ergeben, dann sollten Sie diese respektieren. Ein tief religiöser Moslem darf zum Beispiel keine fremde Frau berühren oder von dieser berührt werden. Haben Sie Verständnis, wenn er sich von Ihnen nicht Blut nehmen lassen will. Ebenso darf er sich nicht nackt zeigen. In solchen Fällen sollte der Praxisarzt, wenn er männlich ist, Hand anlegen. Wenn es nicht anders geht, bitten Sie den Patienten um Verständnis und weisen Sie auf die Wichtigkeit der Behandlung hin. Thematisieren Sie die gleichgeschlechtliche Versorgung in Ihrer Praxis.

Alkohol- und Schweinefleischverbot

Strenggläubige Muslime werden alkoholhaltige Medikamente und Insuline ablehnen. Denken Sie in Ihrer Praxis frühzeitig an Alternativen, damit Sie vorbereitet sind. Nicht nur strenggläubige, sondern auch viele liberalere Muslime essen kein Schweinefleisch, weil es als unrein gilt. Von daher ist es ratsam, zum Beispiel bei Diätfragen an diesen Punkt zu denken und im Gespräch mit dem gebotenen Fingerspitzengefühl aufzutreten.

 

  • Beispiel

Direkte Frage:  

„Essen Sie Schweinefleisch?“

Diese Frage könnte verletzend sein, weil der Patient denken könnte: „Wissen die Deutschen immer noch nicht, dass wir kein Schweinefleisch essen?“

Unterstellende Annahme: 

„Sie dürfen ja kein Schweinefleisch essen.“

Diese Äußerung könnte ebenfalls verletzend wirken, weil es sich bei dem Patienten um eine sehr liberale oder nichtreligiöse Person handeln könnte, die sich nicht individuell behandelt fühlt.

Fragende Annahme: 

„Ich nehme an, Sie essen kein Schweinfleisch, ist das richtig?“

Dies ist die beste Möglichkeit. Sie kategorisiert nicht und fordert den Patienten auf, die Annahme zu bestätigen oder zu korrigieren.

 

Berücksichtigen Sie den Fastenmonat Ramadan

Im Fastenmonat Ramadan essen Muslime vor dem Sonnenaufgang und dann erst wieder bei Sonnenuntergang. In der Zwischenzeit dürfen Sie nichts essen und nichts trinken. Auch Medikamenteneinnahme und Inhalationen sind untersagt. Der Islam macht Ausnahmen bei Krankheiten, denn die Gesunderhaltung geht vor den religiösen Pflichten, dennoch werden gerade ältere streng religiöse Muslime, sofern nicht direkt Lebensgefahr besteht, das Fasten einhalten wollen. Reagieren Sie in diesem Fall nicht verständnislos. Zeigen Sie Respekt, und wenn eine Medikation sich nicht vermeiden lässt, bleiben Sie respektvoll und klären Sie den Patienten auf.

 

MERKE | Der Ramadan und alle islamischen Feiertage richten sich nach dem islamischen Mondkalender, das heißt, sie verfrühen sich Jahr für Jahr um 11 Tage:

Ramadan 2014: 28. Juni bis 27. Juli

Ramadan 2015: 18. Juni bis 17. Juli

Ramadan 2016: 6. Juni bis 5. Juli

 

Bei Krankheit ist die Familie stärker eingebunden

In vielen muslimischen Familien ist im Krankheitsfall die ganze Familie mit einbezogen. Deshalb kann es sein, dass ein Kranker mit mehreren Familienangehörigen in die Praxis kommt. Rümpfen Sie deshalb nicht die Nase, bleiben Sie freundlich. Denken Sie daran, dass Sie in einem fremden Land auch „deutsche“ Gewohnheiten an den Tag legen, ob Sie es bemerken oder nicht. In dem Fall wollen auch Sie nicht schief angesehen werden.

 

Weiterführende Hinweise

  • Lesen Sie hierzu auch den Beitrag: „Patienten aus anderen Kulturen: So steigern Sie Ihre Interkulturelle Kompetenz“ (PPA 02/2009, Seite 7).
  • Die Termine des Ramadan und anderer islamischer Feiertage finden Sie auf der englischsprachigen Website www.when-is.com.
Quelle: Ausgabe 07 / 2014 | Seite 16 | ID 42724874