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· Fachbeitrag · Ganz zwanglos

Geistig behinderte Patienten in der Praxis

von Bernd Hein, Fachjournalist Gesundheitswesen, München

| Geistig behinderte Patienten fordern Praxisteams heraus. Sie leiden 
zusätzlich zu der bestehenden Einschränkung häufig an körperlichen Erkrankungen und es ist schwer, die Zeichen richtig zu deuten, weil sie oft hinter dem behinderungsbedingten Verhalten verborgen sind. Zugewandte und unkonventionelle Kommunikation kann einen Zugang schaffen. |

Hohe Anforderungen an die Patientenkommunikation

Menschen mit geistigen Behinderungen kommen im Gesundheitssystem nachweislich zu kurz. Ähnlich wie Demenzerkrankte sind sie in vielen Aspekten des täglichen Lebens von sozialen Beziehungen abgeschnitten. Aufgrund ihrer ungewöhnlichen Kommunikationsstrategien leben sie unter der ständigen Bedrohung, dass ihre Bezugspersonen auch schwere Gesundheitsprobleme nicht bemerken oder Krankheitszeichen verkennen. Natürlich führt die apparative Diagnostik bei behinderten und nichtbehinderten Menschen gleichermaßen zu objektiven Ergebnissen. Die Frage ist nur, ob sie angewendet wird, wenn der Patient nicht eindeutig mitteilen kann, was er empfindet.

 

Daraus entsteht für Menschen mit geistiger Behinderung ein besonders schweres Problem. Sie leiden überdurchschnittlich häufig zusätzlich unter körperlichen und psychiatrischen Erkrankungen. Dazu gehören Epilepsien, Harnwegsinfektionen, Inkontinenz, Zahnerkrankungen, Speiseröhrenentzündungen, Spastiken, Seh- und Hörstörungen, Demenz vom Alzheimertyp und Autismus. Für Praxisteams ergibt sich daraus eine Anforderung, die weit über jene hinausgeht, die im Zusammenhang mit intellektuell uneingeschränkten Patienten entsteht. Experten beklagen, dass die Struktur der medizinischen Versorgung zu wenig Rücksicht auf die Bedürfnisse dieser Menschen nimmt.

Krankheitszeichen beobachten

Alle Mitglieder des behandelnden Teams sind aufgerufen, die nonverbalen Zeichen einer Erkrankung so genau wie möglich zu registrieren. Das ist ein besonders schwieriges Unterfangen, weil die (oft seit Geburt bestehende) Verhaltensauffälligkeit die Symptome neu aufgetretener und behandlungspflichtiger Erkrankungen maskiert. Wenn ein Patient zum Beispiel behinderungsbedingt regelmäßig stöhnt, ist die Abgrenzung zu einer Schmerzäußerung schwierig. Eine intensive Fremdanamnese durch die Befragung von Bezugspersonen, die mit dem Verhalten des Betroffenen vertraut sind, kann genaueren Aufschluss geben.

Vertrauen schaffen

Um geistig behinderte Menschen sachgerecht und zugewandt versorgen zu können, müssen Praxisteams also ganz individuelle Voraussetzungen schaffen, in denen die Betroffenen sich angenommen und wohl fühlen. Erst dann kann ein Vertrauensverhältnis entstehen, das es einerseits den Betroffenen ermöglicht, ihre Ressourcen der Kommunikation voll auszuschöpfen und andrerseits den betreuenden Personen einen Zugang zu dem Befinden der Patienten verschafft.

Kommunikation ermöglichen

Wenn die sprachliche Verständigung erschwert oder unmöglich ist, kann es sinnvoll sein, Hilfsmittel einzusetzen, die ein gewisses Maß an Verständigung ermöglichen. Neben zahlreichen computergestützten Systemen, die zum Teil exakt an individuelle Voraussetzungen angepasst sind, kommen vielfach 
relativ einfache analoge Strategien zum Einsatz, weil sie sich voraussetzungslos bedienen lassen.

 

Ein Beispiel ist die Wort- oder Situationstafel. Sie besteht aus einem Karton, auf dem Fotos von Gegenständen oder Situationen kleben, die im Alltag des Betroffenen häufig wiederkehren. Beide Partner der Kommunikation können dieses Hilfsmittel zur Unterstützung des verbalen Austauschs nutzen, um sich verständlich zu machen.

 

  • Hinweise für den Umgang mit geistig behinderten Patienten
  • Nehmen Sie sich Zeit. Hektik erzeugt Druck, schürt Ängste, verstärkt unangemessenes Verhalten und verhindert, dass die Betroffenen ihre Kompetenzen voll ausschöpfen. Bedenken Sie, dass geistig Behinderte ein eigenes Zeitempfinden haben und sich unbekannten Situationen auf individuelle Weise nähern.
  • Sorgen Sie für ein ruhiges Umfeld. Reizüberflutung lenkt Menschen mit kognitiven Einschränkungen schnell ab. Sie sind nicht in der Lage, Reize zu filtern. Das Unwohlsein äußert sich oft in Übersprungshandlungen, etwa einer vollständigen Blockade und Abwehr aller Maßnahmen, oder (im Extremfall) in selbstverletzendem Verhalten.
  • Lassen Sie Körperkontakt zu. Abhängig vom Grad der Behinderung sind die Patienten ggf. einer Umarmung oder einem Streicheln zugänglicher als vielen Worten. Dies erfordert zwar die Aufgabe der üblichen professionellen Distanz, eröffnet aber einen anderen Kommunikationsweg. Aus hygienischer Sicht ist Körperkontakt unbedenklich, wenn keine infektiösen Erkrankungen vorliegen.
  • Sorgen Sie für Beschäftigung. Sie sollten Bezugspersonen fragen, welche 
Aktivitäten den Patienten ablenken oder ihm Freude bereiten und dann die 
Voraussetzungen schaffen, dass er ihnen (zum Beispiel während unvermeidlicher Wartezeiten) nachgehen kann.
  • Bauen Sie eine Beziehung auf. Vor allem wenn eine längerfristige therapeutische Betreuung eines geistig behinderten Patienten erforderlich ist, zeigt sich nach einiger Zeit oft, auf welche Mitglieder des Teams der Betroffene besonders positiv reagiert. Dann ist es geraten, dass sie als hauptsächliche 
Ansprechpartner fungieren. Es ist sinnvoll, die Termine (wann immer möglich) so zu legen, dass der Kontakt zu den vertrauten Personen erhalten bleibt.
  • Berücksichtigen Sie die körperlichen Bedürfnisse der Betroffenen. Weil geistig behinderte Menschen oft auf rasche Befriedigung ihrer Bedürfnisse ausgerichtet sind, ist es ihnen nicht möglich, die Notwendigkeit zu erkennen, dass sie auf einen Toilettengang warten sollen oder Hunger und Durst nicht sofort stillen können.
  • Tolerieren Sie abweichendes Verhalten. Menschen mit geistiger Behinderung halten sich nicht immer an die gewohnten Regeln der Diskretion und des 
gesellschaftlich akzeptierten Auftretens in der Öffentlichkeit. Sie äußern ihre Neugier ggf. unverblümt und folgen ihren momentanen Interessen ohne Rücksicht auf die gegebene Situation. Ihre Aufgabe ist es, das Risiko einer Verletzung zu vermeiden, etwa wenn ein Betroffener beginnt, mit potenziell gefährlichen Gegenständen zu hantieren. Solange die Sicherheit gewährleistet ist, besteht keine Notwendigkeit, Grenzen zu setzen, die der Betroffene im Zweifel ohnehin nicht nachvollziehen kann.
  • Schaffen Sie ein Belohnungssystem. Erfragen Sie bei den Bezugspersonen, wie sich das Verhalten der Patienten positiv verstärken lässt und versuchen Sie, diese Prinzipien auch während der Konsultationen umzusetzen.
  • Beteiligen Sie die privaten Bezugspersonen an den diagnostischen Maßnahmen oder der Behandlung. Wie bei Kindern kann die Anwesenheit vertrauter Menschen auch im Zusammenhang mit erwachsenen behinderten Menschen schwierige Situationen erleichtern, etwa schmerzhafte Untersuchungen.
  • Werben Sie um Verständnis. Bei Konflikten im Wartezimmer kann es hilfreich sein, demonstrative Zuwendung gegenüber dem geistig behinderten Patienten zu zeigen, um andere Patienten nachsichtig zu stimmen. Selbstverständlich haben auch sie ein ernsthaftes Anliegen für die Konsultation des Arztes. Trotzdem gilt der Grundsatz, die Schwächsten besonders zu schützen.
  • Akzeptieren Sie eine Verweigerung. Wenn ein behinderter Mensch es nachdrücklich ablehnt, sich einer Behandlung oder diagnostischen Maßnahme zu unterziehen, und diese Verweigerung mit den zur Verfügung stehenden kommunikativen Mitteln nicht zu überwinden ist, brechen Sie entsprechende Versuche ab. Vielleicht ist der Betroffene beim nächsten Termin anders gestimmt. Zwang ist keine Option.
  • Verabschieden Sie sich von allgemein üblichen Kommunikationsregeln. Es ist besonders wichtig, sich exakt auf die „Sprache“ des geistig behinderten Menschen einzustellen. Dabei geht es nicht darum, eine Pseudo-Kindersprache zu verwenden, sondern vielmehr genau zu beobachten, auf welche Angebote der Betroffene positiv reagiert und diese dann zu nutzen.
 

 

 

© muro - Fotolia.com

 

Weiterführende Hinweise

  • Deutsche Gesellschaft für seelische Gesundheit bei Menschen mit geistiger 
Behinderung e.V.: www.dgsgb.de
Quelle: Ausgabe 10 / 2013 | Seite 16 | ID 42271676