03.05.2011 | Weiterbildung
Der Röntgenschein für MFA
von Monika Schmidt, Schulleitung am Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe des Universitätsklinikums Düsseldorf
Sie haben eine medizinische Ausbildung abgeschlossen und verfügen über Grundkenntnisse der menschlichen Anatomie? Dann können Sie in einem Weiterbildungskurs Ihr Wissen im Strahlenschutz und der praktischen radiologischen Diagnostik ausbauen und mit einem Zertifikat („Röntgenschein“) die erworbenen Kenntnisse dokumentieren. „Praxisteam professionell“ zeigt Ihnen, wie Sie den Nachweis erwerben, Anbieter finden Sie im Internet.
Berufliche Vorteile des Kurses
MFA haben nach der Teilnahme an diesem Kurs sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Besonders gefragt sind die Absolventen dieser Kurse bei Teilradiologen wie Urologen, Orthopäden und Chirurgen, aber auch in großen radiologischen Praxen besteht Bedarf an qualifiziertem Personal mit „Röntgenschein“.
90-Stunden-Kurs zum Erwerb des „Röntgenscheins“
Nach § 24 Abs. 2 Nr. 4 Röntgenverordnung (RöV) dürfen Personen mit einer abgeschlossenen medizinischen Ausbildung Röntgeneinrichtungen bedienen, wenn sie dafür ausgebildet sind und unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines (Zahn-)Arztes arbeiten. Die nötige Qualifikation erhalten MFA in einem 90 Unterrichtsstunden umfassenden Kurs.
Die Themenschwerpunkte des Theorieteils (30 Stunden)
Der Themenbereich Rechtsvorschriften, Richtlinien und Empfehlungen erläutert den Teilnehmern die gesetzlichen Grundlagen des deutschen Strahlenschutzrechts und der entsprechenden EU-Richtlinien:
- Die Röntgenverordnung umfasst die gesetzlichen Regelungen für die Diagnostische Radiologie (konventionelles Röntgen, Röntgendurchleuchtung und CT) und bestimmte strahlentherapeutische Anwendungen.
- Die Strahlenschutzverordnung regelt den Umgang mit radioaktiven Stoffen und deren Anwendung am Menschen, sowie den größten Teil der Strahlentherapie.
- Die Richtlinien und Empfehlungen legen die Dosiswerte für den Patienten fest und müssen bei jeder diagnostischen und therapeutischen Anwendung von Röntgenstrahlen und radioaktiven Stoffen eingehalten und dokumentiert werden.
Der Abschnitt physikalisch-technische Grundlagen erklärt den Aufbau der Röntgenröhre und die Entstehung von Röntgenstrahlen und insbesondere alle Maßnahmen zur Streustrahlenreduktion, um Patienten und Personal vor unnötiger Strahlung zu schützen.
Die Erläuterungen zur biologischen Wirkung von Röntgenstrahlen vermitteln den Teilnehmern, wie diese Eigenschaft in der Strahlentherapie positiv eingesetzt wird, aber auch die Wichtigkeit eines korrekten Strahlenschutzes und die Vermeidung unnötiger Strahlenbelastung.
Da Personen mit einer medizinischen Ausbildung bereits über Grundlagen in der allgemeinen Anatomie verfügen, werden besonders die Anatomie des Skelett- und Muskelsystems und der inneren Organe ausführlich wiederholt. Parallel dazu wird anhand von Röntgenbildern die Röntgenanatomie durch Zuordnung der anatomischen Strukturen erlernt.
Die Themenbereiche des Praxisteils (60 Stunden)
In Kleingruppen (nach den Vorgaben der jeweiligen ÄK) erlernen die Kursteilnehmer das selbstständige Erstellen von Röntgenbildern der oberen und unteren Extremität, der Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule einschließlich der Funktionsaufnahmen der Wirbelsäule und der Schädelübersichtsaufnahmen.
Die Einstellübungen umfassen außerdem die Aufnahmen der Niere und der ableitenden Harnwege. Da für die Darstellung der Nieren in der Regel jodhaltiges Röntgenkontrastmittel verwendet wird und es dabei in seltenen Fällen auch zu Kontrastmittelzwischenfällen kommen kann, die für den Patienten unter Umständen lebensbedrohlich sein können, lernen die Teilnehmer die Notfallmedikamente zur Beherrschung von Kontrastmittelzwischenfällen und andere geeignete Notfallmaßnahmen kennen.
Sehr wichtig im Hinblick auf die Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik durch die ärztlichen Stellen der Ärztekammern ist die Beurteilung der Qualität von Röntgenaufnahmen. Anhand von Röntgenbildern erlernen die Kursteilnehmer die Qualitätsbeurteilung von Röntgenbildern, insbesondere die Beurteilung der korrekten Einstelltechnik und Belichtung. Die Belichtungsunterschiede von analogen und digitalen Aufnahmeeinheiten werden durch praktische Beispiele verständlich erläutert.
Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz
Die Kenntnisse im Strahlenschutz müssen mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle (Ärztekammer) anerkannten Kurs aktualisiert werden. Wird die Fachkunde nicht rechtzeitig aktualisiert, ist diese nach dem Gesetz verfallen!