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02.05.2008 | Vorsorge

Privat für den Krankheitsfall vorsorgen?

Sollten Sie einmal sechs Wochen am Stück krank sein, ist dies kein Problem: Der Arbeitgeber zahlt Ihnen Ihr Gehalt weiter. Ab der siebten Woche bekommen Sie dann für maximal 78 Wochen Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Dies entspricht jedoch nicht dem gewohnten Nettogehalt – es besteht eine Differenz, die Sie ausgleichen sollten.  

Weniger Einkommen bei Krankengeldbezug

Die Kasse übernimmt höchstens 90 Prozent Ihres Nettoeinkommens. Hiervon werden noch Ihre Arbeitnehmer-Anteile von jeweils 50 Prozent abgezogen (Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung). Von den Beiträgen zur Krankenkasse sind Sie für die Dauer der Erkrankung befreit. Das Ergebnis ist der Nettobetrag, der Ihnen bezahlt wird.  

 

Beispiel

Bruttogehalt  

1.500 Euro pro Monat  

Nettogehalt  

900 Euro pro Monat  

maximal 90 Prozent  

810 Euro pro Monat  

810 Euro : 30 Tage = 27 Euro Bruttokrankengeld/Tag  

 

 

27,00 Euro/Tag  

- 9,75 Prozent Rentenversicherung 

- 2,63 Euro/Tag  

- 3,25 Prozent Arbeitslosenversicherung 

- 0,88 Euro/Tag 

- 0,85 Prozent (bei Kinderlosen 0,95)  

Pflegeversicherung 

- 0,23 Euro/Tag  

- 0,9 Prozent Gesetzlicher Zusatzbeitrag  

- 2,43 Euro/Tag  

Ausgezahltes Krankengeld  

20,83 Euro/Tag  

Ihr Finanzbedarf ist aber tatsächlich viel höher:  

Tatsächlicher Bedarf (900 Euro : 30 Tage)  

30,00 Euro/Tag  

- Nettokrankengeld  

- 20,83 Euro/Tag  

Fehlbetrag  

9,17 Euro/Tag  

Fazit

Den Fehlbetrag (immerhin 275,10 Euro pro Monat) können Sie über eine private Krankentagegeldversicherung ausgleichen, die zeitlich unbegrenzt für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zahlt. Versicherbar ist das durchschnittliche Netto-Einkommen der letzten zwölf Monate. Steigt Ihr Einkommen, kann der Vertrag regelmäßig ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten angepasst werden. Die erbrachten Leistungen sind komplett steuerfrei.  

Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 12 | ID 119044