02.05.2008 | Vorsorge
Privat für den Krankheitsfall vorsorgen?
Sollten Sie einmal sechs Wochen am Stück krank sein, ist dies kein Problem: Der Arbeitgeber zahlt Ihnen Ihr Gehalt weiter. Ab der siebten Woche bekommen Sie dann für maximal 78 Wochen Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Dies entspricht jedoch nicht dem gewohnten Nettogehalt – es besteht eine Differenz, die Sie ausgleichen sollten.
Weniger Einkommen bei Krankengeldbezug
Die Kasse übernimmt höchstens 90 Prozent Ihres Nettoeinkommens. Hiervon werden noch Ihre Arbeitnehmer-Anteile von jeweils 50 Prozent abgezogen (Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung). Von den Beiträgen zur Krankenkasse sind Sie für die Dauer der Erkrankung befreit. Das Ergebnis ist der Nettobetrag, der Ihnen bezahlt wird.
Beispiel
Bruttogehalt | 1.500 Euro pro Monat |
Nettogehalt | 900 Euro pro Monat |
maximal 90 Prozent | 810 Euro pro Monat |
| 810 Euro : 30 Tage = 27 Euro Bruttokrankengeld/Tag
| |
| 27,00 Euro/Tag |
- 9,75 Prozent Rentenversicherung | - 2,63 Euro/Tag |
- 3,25 Prozent Arbeitslosenversicherung | - 0,88 Euro/Tag |
| - 0,85 Prozent (bei Kinderlosen 0,95) Pflegeversicherung | - 0,23 Euro/Tag |
- 0,9 Prozent Gesetzlicher Zusatzbeitrag | - 2,43 Euro/Tag |
Ausgezahltes Krankengeld | 20,83 Euro/Tag |
Ihr Finanzbedarf ist aber tatsächlich viel höher:
Tatsächlicher Bedarf (900 Euro : 30 Tage) | 30,00 Euro/Tag |
- Nettokrankengeld | - 20,83 Euro/Tag |
Fehlbetrag | 9,17 Euro/Tag |
Fazit
Den Fehlbetrag (immerhin 275,10 Euro pro Monat) können Sie über eine private Krankentagegeldversicherung ausgleichen, die zeitlich unbegrenzt für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zahlt. Versicherbar ist das durchschnittliche Netto-Einkommen der letzten zwölf Monate. Steigt Ihr Einkommen, kann der Vertrag regelmäßig ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten angepasst werden. Die erbrachten Leistungen sind komplett steuerfrei.