26.06.2008 | Vorsorge
Mit der Riester-Rente Altersarmut verhindern
Die zum 1. April 2008 eingeführte zusätzliche betriebliche Altersversorgung für alle Medizinischen Fachangestellten („Praxisteam professionell“, Ausgabe 2/2008) wird nicht ausreichen, um im Alter die Lücke zwischen Ihrem zuletzt erzielten Einkommen und der gesetzlichen Rente zu schließen. Die Riester-Rente stellt besonders für Frauen eine attraktive Möglichkeit dar, eine zusätzliche private Altersversorgung aufzubauen: Sie ist flexibel und passt sich der beruflichen Situation an – denn auch Teilzeitkräfte erhalten die Riesterförderung. Und auch als Mini-Jobberin können Sie die Vorteile dieser staatlichen Förderung erhalten. Sie müssen allerdings zunächst die ermäßigten Rentenversicherungsbeiträge, die Ihre Praxis für Mini-Jobber zahlt, durch eigene Zahlungen zur vollen Beitragshöhe aufstocken. Das sind zurzeit 4,9 Prozent zusätzlicher Eigenbeitrag.
So werden die Beiträge zu einer Riester-Rente gefördert
Beiträge zur Riester-Rente werden mit Zulagen und mit Steuervorteilen gefördert. Sparer können bis zu 4 Prozent ihres Einkommens (Mindesteigenbetrag) zulagengefördert sparen und ihre eigenen Aufwendungen samt Zulagen bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben abziehen. Da der Staat in einigen Fällen mehr als 50 Prozent des maximalen Einzahlungsbetrages trägt, gehören die Verträge für die Riester-Rente zu der am höchsten geförderten Form der Altersversorgung.
Förderung über Zulagen
Volle Zulagen erhält, wer 4 Prozent seines Vorjahresgehalts (abzüglich der Zulagen) selbst einzahlt. Die jährlichen Zulagen betragen beim Mindesteigenbetrag zu einer Riester-Rente derzeit:
- Grundzulage: 154 Euro
- Kinderzulage: 185 bzw. 300 Euro
Praxistipp: Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren werden, erhöht sich die ursprüngliche Zulage von 185 Euro auf 300 Euro. Die Zulage erhalten Sie für denselben Zeitraum, in dem Sie auch Kindergeld beziehen.
Steuern zahlen Sie erst als Rentner
Für alle Formen der Riester-Rente gibt es die nachgelagerte Besteuerung. Das hat zur Folge, dass in der Einzahlungsphase Zinserträge steuerlich nicht belastet werden. Erst die monatlichen Renten in der Auszahlungsphase werden in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig. Als Rentner profitieren Sie dann von hohen Freibeträgen und einem meist geringeren Steuersatz als während des Erwerbslebens.
Beispiel
| Die Medizinische Fachangestellte B ist in der Praxis eines Internisten beschäftigt. Ihr rentenversicherungspflichtiges Gehalt für das Jahr 2007 beträgt 21.400 Euro. Sie ist geschieden und hat zwei Kinder, für die sie Kindergeld erhält. Frau B hat einen Vertrag über eine Riester-Rente abgeschlossen und erhält
Bei einem jährlichen Mindesteigenbetrag von 856 Euro (4 Prozent von 21.400 Euro) braucht sie nur eine Eigenleistung von 332 Euro (856 Euro abzüglich 524 Euro) oder monatlich etwa 27 Euro selbst aufzubringen. Der Anteil der staatlichen Förderung beträgt durch die Zulagen bei Frau B folglich rund 61 Prozent.
Zahlt die jetzt 40-jährige Frau B ihre Beiträge von insgesamt 856 Euro für den Riester-Vertrag bis zum 60. Lebensjahr, kann sie bei einer unterstellten durchschnittlichen Verzinsung von jährlich 4 Prozent für ihre Einzahlungen mit einem Eigenanteil von monatlich 27 Euro später eine zusätzliche Rente von etwa 75 Euro erwarten. Sie kann weiter davon ausgehen, dass auch der Inflationsverlust im Laufe der Jahre bei höheren Einzahlungen durch Gehaltsanpassungen ausgeglichen wird. |
Einen Anspruch auf die staatliche Förderung haben Sie bereits, wenn Sie den aus Ihrem Vorjahresverdienst errechneten Mindesteigenbetrag von jährlich 60 Euro (Sockelbetrag) in einen Riester-Vertrag einzahlen. Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen erhalten Sie automatisch vom Anbieter des Versorgungsprodukts. Die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen überweist anschließend die Zulage an Ihre Bank oder Versicherung, die die Zulage Ihrem Riester-Konto gutschreibt.
Beachten Sie: Für Ihre neu eingeführte betriebliche Altersvorsorge können Sie die Vergünstigungen der Riester-Rente nicht einsetzen. Der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung für Medizinische Fachangestellte verbietet das ausdrücklich.
Förderung über die Einkommensteuer
Auch wenn Sie für Ihre Einzahlungen in einen Riester-Vertrag bereits eine Zulage erhalten haben, können Sie den eigenen Anteil und die Zulagen noch als Altersvorsorgebeiträge bei den Sonderausgaben geltend machen. Der Höchstbetrag für diesen Sonderausgaben-Abzug beträgt ab 2008 jährlich 2.100 Euro. Dazu müssen Sie Ihrer Steuererklärung die ausgefüllte Anlage AV beifügen. Das Finanzamt prüft dann, ob Ihre Steuerermäßigung durch den Sonderausgaben-Abzug höher ist als durch die Zulage. Ist die Zulage günstiger, gibt es nur die Zulage. Ist der Abzug als Sonderausgaben vorteilhafter, bekommen Sie den über die Zulage hinausgehenden Betrag überwiesen.
Praxishinweis: Die Zulage sollten Sie grundsätzlich beantragen, auch wenn Sie davon ausgehen, dass die Berücksichtigung als Sonderausgaben vorteilhafter ist.
Beispiel
| Die verheiratete Medizinische Fachangestellte C arbeitet ab 2008 nur noch vormittags in einer größeren Gemeinschaftspraxis. Ihr Ehemann hat sich kürzlich als Architekt selbstständig gemacht. Im Jahr 2008 hat sie in einen neu abgeschlossenen Riester-Vertrag den Mindesteigenbetrag von 960 Euro (4 Prozent von 24.000 Euro Vorjahresgehalt) eingezahlt. Hierfür erhält Frau C die Grundzulage von 154 Euro, so dass sie nur eine Eigenleistung von 806 Euro (960 Euro abzüglich 154 Euro) einzuzahlen hat.
Bei einem Steuersatz von 35 Prozent in der gemeinsamen Steuer-veranlagung für 2008 bringt der Riester-Vertrag eine zusätzliche Steuerersparnis von 336 Euro (35 Prozent von 960 Euro). Das Finanzamt wird allerdings bei der Steuerfestsetzung der Eheleute die Zulage von 154 Euro anrechnen, so dass 182 Euro (336 abzüglich 154 Euro) als Erstattung übrig bleiben. Die endgültige Belastung für Frau C beträgt dadurch nur 624 Euro (806 abzüglich 182 Euro) oder monatlich 52 Euro. |
Das sind die Voraussetzungen für die Riester-Rente
Da das mit einem Riester-Vertrag gebildete Altersvorsorgevermögen ausschließlich der zusätzlichen Versorgung im Alter sowie der Versorgung der Hinterbliebenen dienen soll, darf es nur unter den folgenden Voraussetzungen ausgezahlt werden:
- Die Beiträge müssen aus versteuertem und mit Sozialversicherungsbeiträgen belegtem Arbeitslohn gezahlt werden.
- Das 60. Lebensjahr muss erreicht oder die Zahlung der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung begonnen haben.
- Dies muss in Form einer lebenslangen Rente oder als Auszahlungsplan mit Restverrentung erfolgen – wobei zu Beginn der Auszahlungsphase eine Einmalzahlung von 30 Prozent des angesammelten Kapitals möglich ist.
Zwischenzeitlich dürfen Sie den Vertrag ruhen lassen, ihn kündigen oder auf einen nahen Angehörigen mit einem zulageberechtigten Altersvorsorgevertrag übertragen.
Für jeden Sparer der richtige Vertrag
Vier Anlageformen sind als Riester-Rente förderungsfähig:
Riester-Banksparen
Der Banksparplan besteht im langfristigen Ansparen von Bankguthaben mit sicheren Zinsen. Dazu kommen häufig noch Bonuszahlungen. Diese Anlageform profitiert derzeit auch von den steigenden Zinsen. Es handelt sich also um eine Anlage mit vergleichsweise geringen Erträgen, dafür aber auch mit äußerst geringem Risiko.
Praxistipp: Riester-Banksparen ist besonders geeignet für Sparer, die älter als 50 Jahre sind. Wegen der niedrigen Kosten sind diese Anlagen gerade bei kürzeren Laufzeiten von Anfang an in der Gewinnzone.
Riester-Rentenversicherungen
Diese Verträge verbinden Kapitalanlage und Versicherung. Die Leistungen bestehen aus einer garantierten Rendite und einer Überschussbeteiligung. Beachten Sie: Wenn keine Hinterbliebenenrente oder eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde, fällt das Kapital im Todesfall in der Leistungsphase an die Versichertengemeinschaft und nicht an Ihre Hinterbliebenen.
Riester-Fondssparen
Hierbei werden Ihre Sparbeiträge in Investmentfonds angelegt. Hohen Renditechancen steht bei Aktienfonds natürlich immer das Risiko fallender Kurse gegenüber. Die Wahrscheinlichkeit, dass am Ende mehr herauskommt als beim Riester-Banksparen oder bei den Riester-Versicherungen, ist allerdings sehr hoch. Von Vorteil ist auch, dass Sie beim Riester-Fondssparen im Vergleich zum oft starren Versicherungsvertrag die Einzahlungen unkompliziert erhöhen können. Und obwohl beim Riester-Fondssparen keine Mindestverzinsung garantiert wird, bieten sich hier gerade für jüngere Sparer gute Chancen auf eine hohe Zusatzrente.
Praxistipp: Zwar werden von 2009 an die Gewinne aus jedem Wertpapierverkauf mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belastet – die staatlich geförderte Altersvorsorge ist davon jedoch ausgenommen.
Wohn-Riester
Die Bundesregierung plant, dass auch die Häuslebauer im Alter von ihrer Immobilie profitieren sollen. Die große Koalition hat deshalb kürzlich beschlossen, die Finanzierung für das selbstgenutzte Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung in die Förderung einzubeziehen. Für vermietete Wohnungen soll der Wohn-Riester aber nicht gelten. Sparer können sich den Tilgungsanteil von Darlehen bis höchstens 2.100 Euro jährlich bezuschussen lassen. Die Tilgung wird dabei wie eine Einzahlung in den Riester-Vertrag behandelt.