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24.05.2011 | Unfallversicherung

Fahrgemeinschaften: Auch Abholen ist versichert

Mitglieder einer Fahrgemeinschaft sind auf dem gemeinsamen Weg zu oder von der Arbeitsstelle auch dann gesetzlich unfallversichert, wenn sie nicht zusammen von einem Treffpunkt starten. Somit gehört auch das Abholen der einzelnen Mitfahrer von zu Hause zum versicherten Weg. Ebenso dauert der Versicherungsschutz beim Absetzen an unterschiedlichen Arbeitsstellen an. Allerdings sollte die Reihenfolge so gewählt werden, dass sich die gefahrene Strecke nicht unnötig verlängert.  

 

Umwege sollten vermieden werden. Ein Tank-Stopp an der nächstgelegenen Tankstelle ist in der Regel versichert, wenn er ungeplant, aber notwendig ist, um den Arbeitsweg fortsetzen zu können. Nimmt der Fahrer einen - auch nur kleinen - Umweg in Kauf, um ein paar Cent billiger zu tanken, ist die Fahrgemeinschaft auf dieser Strecke nicht versichert, denn die angestrebte Ersparnis ist Privatsache und hat nichts mit der Arbeit zu tun. Auch der Abzweig zur Bäckerei, zum Zeitungskiosk oder zum Supermarkt ist Privatvergnügen.  

 

Eine Fahrgemeinschaft muss nicht zwangsläufig nur aus Berufstätigen bestehen. Auch wenn Eltern ihre Kinder - und deren Freunde - auf dem Weg zur Arbeit am Kindergarten oder an der Schule absetzen, bilden alle zusammen eine unfallversicherte Fahrgemeinschaft. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mitfahrer bei unterschiedlichen Unfallversicherungsträgern versichert sind.  

 

Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 1 | ID 145199