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03.05.2011 | Steuern

Privatverkauf auf eBay: Die Luft wird dünner

Wer eine Vielzahl von privaten Gebrauchsgegenständen auf der Internet-Auktions-Plattform eBay verkauft, muss damit rechnen, dass er Umsatzsteuer zahlen muss, wenn das Finanzamt darauf aufmerksam wird. Das ist das Fazit einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg, die „eBay-Powerseller“ hellhörig machen sollte (Urteil vom 22.9.2010, Az: 1 K 3016/08, Abruf-Nr: 110434). Im konkreten Fall musste ein Ehepaar, das in drei Jahren durchschnittlich rund sieben Verkäufe pro Tag getätigt hatte, Umsatzsteuer von über zehntausend Euro nachzahlen. Die Richter waren der Auffassung, dass eine derartige Menge an Verkäufen die Schwelle gelegentlichen Handelns überschreite. Es sei einiger Organisationsaufwand und im Schnitt mindestens eine Stunde Arbeit täglich nötig.  

 

Praxishinweis

Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt worden (Az: V R 2/11). Interessant ist auch, wie der Fall öffentlich wurde. Ein im Urteil nicht näher benannter „Verein“ hatte das Ehepaar nämlich bei der EDV-Prüfgruppe der örtlichen Oberfinanzdirektion angeschwärzt. Und die gab den Fall an die Steuerfahndung weiter.  

Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 1 | ID 144631