06.01.2009 | Qualitätsmanagement
Auslage- und aushangpflichtige Gesetze, Vorschriften und Verordnungen
von Monika Pohlkamp, Qualitätsmanagerin und MFA, Sendenhorst
In der Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) ist festgelegt, dass bestehende Qualitätssicherungsmaßnahmen in das interne Qualitätsmanagementsystem (QMS) integriert werden müssen. Gemeint sind damit die auslagepflichtigen Gesetze, Vorschriften und Verordnungen. „Praxisteam professionell“ gibt Ihnen im Folgenden eine Übersicht an die Hand.
Auslage- oder aushangpflichtig?
Die Aushang- und/oder Auslagepflicht geht aus der jeweiligen Vorschrift/dem Gesetz selbst hervor. Der Inhalt muss grundsätzlich so zur Verfügung gestellt werden, dass die Mitarbeiter ohne besondere Anstrengung in der Lage sind, davon Kenntnis zu nehmen.
Auslage- und aushangpflichtige Gesetze, Vorschriften und Verordnungen
| Auslagepflicht | Aushangpflicht |
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) | X |
|
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) | X |
|
Arbeitszeitverordnung (AZV) |
| X |
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) | X |
|
Abrechnungsvorschriften | X |
|
Brandschutzgesetz (BrSchG) | X |
|
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (in Auszügen) | X |
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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) | X |
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Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) | X |
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Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) | X |
|
Infektionsschutzgesetz (IfSG) | X |
|
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) |
| X |
Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) | X |
|
Medizinproduktegesetz (MPG) | X |
|
Mutterschutzgesetz (MuSchG) |
| X |
Röntgenschutzverordnung (RöV) |
| X |
Sozialgesetzbuch (SGB) V | X |
|
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) | X |
|
Transfusionsgesetz (TFG) | X |
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Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGV A1) |
| X |
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (BGR/TRBA 250) (Biostoffverordnung), zum Beispiel Hygieneplan |
| X |
Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur MFA | X |
|
Hinweise für die Umsetzung der Gesetze in der Praxis
Im Folgenden erhalten Sie zu ausgewählten und wichtigen Vorschriften Hinweise für die Umsetzung in der Arztpraxis. Kopieren Sie sich am besten die Tabelle der vorhergehenden Seite, damit Sie sofort sehen, welche Vorschriften aushangpflichtig und welche nur auslagepflichtig sind - so wird nichts vergessen!
Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)
Zur Umsetzung der Vorschriften der MPBetreibV gehören das Führen von Bestandsverzeichnissen und Medizinproduktebüchern, Aufzeichnungen über die Schulung der jeweiligen Anwender sowie Nachweise über die Eichung oder messtechnische Kontrolle der Geräte. Sollte es zu Störungen und/oder Gefährdungen gekommen sein, muss dazu eine Meldung erfolgen. Hierfür nutzt man das Formblatt für die Erstmeldung von Vorkommnissen und Rückrufen, das Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unter www.bfarm.de in der Rubrik Medizinprodukte, Unterpunkt „Formulare“ kostenlos downloaden können.
Unfallverhütungsvorschrift (UVV) - Grundsätze der Prävention
Die „Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (BGV A1) sieht einmal jährlich Gesundheitsschutzunterweisungen der Versicherten sowie die Einbestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes vor. Ebenso soll einmal jährlich eine Unterweisung in Erste-Hilfe-Maßnahmen durchgeführt und auch dokumentiert werden. Es muss ein Katastrophenplan erarbeitet werden, der alle Betriebsabläufe für Notfälle (zum Beispiel Brände, Explosionen, Vergiftungen usw.) enthalten muss. Sie erhalten die BGV A1 im Online-Service „myIWW“ unter www.iww.de im Bereich „Gesetze, Richtlinien und Verordnungen“.
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz mit biologischen Arbeitsstoffen (BGR/TRBA 250)
Zur Umsetzung der BGR/TRBA 250 gehört zum Beispiel die Erstellung eines Hygieneplans sowie das Anbringen von Direktspendern für Händedesinfektionsmittel und das Vorhandensein von Hautpflegemitteln. Es müssen stich- und bruchfeste Abfallbehältnisse für spitze und scharfe Gegenstände (Kanülen und Skalpelle) vorhanden sein. Einmal jährlich muss eine dokumentierte Hygieneunterweisung aller Beschäftigten erfolgen sowie alle zwei Jahre eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, inklusive der Abklärung des Impfstatus aller Mitarbeiter (Hepatitis, Tetanus usw.). Sie erhalten die BGR/TRBA 250 im Online-Service „myIWW“ unter www.iww.de im Bereich „Gesetze, Richtlinien und Verordnungen“.
Gefahrstoff- (GefStoffV) und Röntgenschutzverordnung (RöV)
In jeder Praxis muss ein Gefahrstoffverzeichnis vorliegen, das auch die Gebrauchsanweisungen der Geräte enthält. Außerdem müssen regelmäßig Geräteunterweisungen stattfinden. Für Röntgengeräte sind Strahlenschutzbelehrungen durch Strahlenschutzbeauftragte sowie Konstanzprüfungen vorgeschrieben und es müssen Gerätewartungsprotokolle angefertigt werden.
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Gemäß JArbSchG müssen Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind, regelmäßig ärztlich untersucht werden. Jugendliche dürfen Tätigkeiten, von denen eine Infektionsgefahr ausgeht, nur unter Anleitung durchführen. Es gelten gesonderte Urlaubs- und Arbeitszeiten.
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Laut MuSchG dürfen Tätigkeiten mit Infektionsgefahr von Schwangeren nicht mehr ausgeübt werden (Blutabnahmen, Assistenz am Patienten bei chirurgischen Eingriffen usw.). Es gelten besondere Arbeitszeiten und Pausenregelungen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Regelungen des BGB wirken sich beispielsweise auf Honorarvereinbarungen (zum Beispiel IGel) sowie Einwilligungserklärungen für invasive Eingriffe aus.
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Das BDSG regelt u.a. den Umgang mit Dienstanweisungen und Verschwiegenheitserklärungen. Es legt fest, dass ab einer Anzahl von mindestens zehn Mitarbeitern ein/e Datenschutzbeauftragte(r) benannt sein muss. Zudem muss ein Nachweis über regelmäßige Datenschutzunterweisungen geführt werden.
Sozialgesetzbuch (SGB) V
Das SGB V enthält Vorschriften zur Einführung eines QMS sowie die Pflicht zu regelmäßiger Fortbildung.
Fazit
Anhand der ausgewählten Beispiele erkennen Sie schnell, wie wichtig Vorschriften und Gesetze für Ihren täglichen Praxisablauf sind. Hilfreich ist es, Checklisten zu erstellen, in denen die Umsetzung für die jeweilige Praxis klar dokumentiert ist. So wird es in einer gynäkologischen Praxis ausreichen, dass die Röntgenverordnung vorhanden ist - ganz anders sieht das natürlich in einer radiologischen Praxis aus. Jede Praxis sollte folglich genau analysieren, welche rechtlichen Grundlagen besonders relevant (und immer einsehbar) sein sollten und welche nur abgeheftet. So wird schnell sichtbar, wie und wo noch Handlungs- und Aufklärungsbedarf besteht und gleichzeitig erfüllen Sie die Anforderungen an ein QMS.