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02.12.2008 | Praxisorganisation

Die Rolle der MFA bei der Impfaufklärung

von Anita Schiele, Betriebswirtin (GA) und Med. Fachangestellte, Buchheim

Schutzimpfungen sind ein wichtiger Bestandteil der täglichen ärztlichen Praxis, vor allem bei Haus- und Kinderärzten. Doch auch beim Chirurgen (Tetanus-Impfung) und bei allen anderen Ärzten kann geimpft werden, da jeder voll approbierte Arzt zur Durchführung aller Arten von Impfungen berechtigt ist. Einzige Ausnahme bildet die Gelbfieberimpfung, die nur durch spezielle Impfstellen durchgeführt werden darf, die Sie von den Gesundheitsämtern erfahren. Sie als Medizinische Fachangestellte (MFA) können schon vor dem ersten Arzt-Patienten-Kontakt mit der Impfaufklärung beginnen. „Praxisteam professionell“ gibt Ihnen hilfreiche Praxistipps.  

Aufklärung beginnt schon bei der Terminvereinbarung

Impfungen dienen der Prävention von schweren Krankheiten. Sie bieten Schutz vor einer Infektion. Bittet nun ein Patient um einen Termin zur Kontrolle und Ergänzung seiner Schutzimpfungen, gilt es, ihn bereits bei der Terminvereinbarung an das Mitbringen des Impfausweises zu erinnern.  

 

Ebenso erinnern Sie ihn an die Notizen zu Teilimpfungen, die er eventuell bei einer Verletzung beim erstversorgenden Arzt bekommen hat, weil das Impfbuch nicht zur Verfügung stand. Erscheint dann der Patient zum Termin, können Sie nach Datum alle Impfungen und deren Verabreicher nachtragen.  

 

Wenn Sie die Eintragungen in der Patientendokumentation in einer Excel-Tabelle vornehmen, hat Ihr(e) Chef(in) einen sofortigen Überblick darüber, welche Impfungen erfolgt sind und wo sich noch Lücken befinden. Mithilfe dieser Informationen kann im Gespräch mit dem Patienten die Anamnese ergänzt und der Impfling über Sinn und Zweck der Injektion aufgeklärt werden.  

Sinn und Durchführung der Impfung kennen und verstehen

Die Aufklärung des Arztes sollte auch die MFA ergänzen und wiederholen können, da Patienten im Vorzimmer häufig Rückfragen stellen. Es ist daher unumgänglich, dass Sie Sinn und Zweck der Impfungen, die Sie durchführen, auch verstehen. Hierzu gehören Informationen an den Patienten über Art und Risiko der Erkrankung gegen die geimpft wird, sowie über den Ablauf der Impfung. Des Weiteren muss über Verhaltensvorschriften an den Impfling sowie an deren Angehörige belehrt werden, die vor und nach der Impfung einzuhalten sind. Außerdem muss über eventuelle Impfreaktionen und den Umgang damit aufgeklärt werden.  

 

Beachten Sie: Besonders über die letzten beiden Punkte sollte die MFA genau Bescheid wissen. Bei Rückfragen per Telefon ist sie erste Ansprechpartnerin und muss bei einer eventuellen Impfreaktion sofort entscheiden, ob der Arzt einen Hausbesuch machen, sofort mit dem Patienten telefonieren oder später zurückrufen muss.  

Die Durchführung der Impfung

Wenn der Patient zum vereinbarten Termin in die Praxis kommt, können Sie im Impfbuch alle bis dahin erfolgten Impfungen eintragen. Impfungen, die in anderen Praxen durchgeführt wurden, werden mit der Adresse des Impfenden eingetragen. Sie sollten sie keinesfalls mit dem eigenen Praxisstempel versehen.  

 

Die Impfung erfolgt nach der ärztlichen Aufklärung des Patienten durch eine erfahren MFA. Das Einverständnis des Patienten bzw. der Eltern oder des Vormunds lassen Sie sich am besten schriftlich geben.  

 

Impfstoffe für gesetzlich Versicherte werden in der Apotheke per Sprechstundenbedarf-Rezept besorgt (Muster 16, Felder 8 und 9). Privatversicherte erhalten ein Rezept und bringen den Impfstoff mit in die Praxis. Besser ist es allerdings, wenn die Apotheke liefert, weil bei Impfstoffen eine lückenlose Kühlung eingehalten werden muss.  

 

Beachten Sie: Impfstoffe müssen bei +2 bis +8 Grad Celsius gelagert werden. Diese Temperatur ist strikt einzuhalten, da Lebendimpfstoffe durch Erwärmung inaktiviert werden.  

 

In der Regel übernehmen die Krankenversicherungen die Kosten für Impfungen. Lediglich Impfungen, die aufgrund einer beruflichen Tätigkeit oder einer Auslandsreise erfolgen, müssen vom Arbeitgeber bzw. vom Patienten selbst bezahlt werden.  

Die Dokumentation

Die Dokumentation der Impfung erfolgt in der Karteikarte des Patienten und in seinem Impfbuch. In der Praxis werden der Impfstatus vollständig erfasst, eventuell neue Termine für Auffrischungen notiert sowie die Anamnese über erfolgte Injektionen, schwere Krankheiten, Impfreaktionen sowie das Ergebnis der Untersuchung dokumentiert. Das schriftliche Einverständnis des Patienten nach vollständiger Aufklärung gehört ebenso in die Karteikarte wie Notizen über nicht gewünschte Injektionen.  

 

Der Impfstoff wird mit Chargen-Nr. (meist Klebeetiketten) in der Akte und im Impfbuch des Patienten notiert. Außerdem müssen das Datum der Injektion, die Art der Impfung sowie die Unterschrift des Arztes mit Praxisstempel festgehalten werden. Als Hilfestellung für den Patienten kann man mit einem Bleistift den nächsten Termin zur Auffrischung der Impfung eintragen.  

Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 6 | ID 123113