27.05.2010 | Praxisorganisation
Brandschutz in der Arztpraxis: Theorie und Praxis am Beispiel „Feuerlöscher“
von RA Eva M. Hohnstedt, Hannover, und Sebastian Schnabel, Medienbüro Medizin, Hamburg
Brandgefahren stellen eine ernste Bedrohung dar. Neben den Haftungsrisiken, die existenzbedrohende Folgen haben können, bestehen im Brandfall Gefahren für das Praxispersonal und die Patienten. Daher sollten vorsorglich geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Schäden zu verhindern. Neben dem Abschluss einer bedarfsgerechten (Feuer-)Betriebsunterbrechungsversicherung ist es absolut wichtig, den Ernstfall zu üben und Brandschutzmaßnahmen zu treffen. „Praxisteam professionell“ klärt über grundsätzliche Vorschriften zum Brandschutz auf und erläutert den sachgerechten Umgang mit Feuerlöschern.
Vermeiden Sie Haftungsrisiken
Die folgenden Maßnahmen sollten Sie treffen, um Haftungsrisiken im Vorfeld zu vermeiden:
- Feuermelde- und Löscheinrichtungen müssen betriebsbereit sein, regelmäßig gewartet werden, an gut sichtbaren und leicht zugänglichen Stellen sein sowie mindestens alle zwei Jahre überprüft werden (Plakette). Jeder im Team ist mit der Bedienung vertraut zu machen - Details dazu auf den folgenden Seiten.
- Sorgen Sie dafür, dass Fluchtwege nicht verbaut oder zugestellt werden.
- Zufahrtswege für die Feuerwehr sind freizuhalten.
- Hinweisschilder für Notausgang und Feuerlöscher sind gut sichtbar anzubringen.
- Ein Notfallplan muss erarbeitet und Notfallübungen müssen durchgeführt werden.
- Feuerschutztüren dürfen nicht blockiert werden (weder durch Verkeilen noch durch Festbinden). Ein Holzkeil, der beispielsweise genutzt wird, um die Türen zur Lieferung offenzuhalten, kann auch nach einem Brand nachgewiesen werden. Es gibt bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlagen, die im Brandfall selbsttätig auslösen. In der betriebsfreien Zeit müssen aber auch die so feststellbaren Türen geschlossen gehalten werden.
- Minimieren Sie Gefahrenquellen wie Gefahrstoff-Vorräte.
- Setzen Sie nur sichere Elektrogeräte ein (zum Beispiel Kaffeemaschine mit Gewerbestandard).
- Auch sollten Mitarbeiter darauf achten, keine offenen Flammen (zur Adventszeit, an Geburtstagen) in der Praxis zu entzünden.
- Nehmen Sie das Thema Brandschutz auf die Tagesordnung der nächsten Teamsitzung.
Beachten Sie: Der Arzt ist als Arbeitgeber gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, die Mitarbeiter regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen und hat während der Arbeitszeit zu erfolgen. Anlässe für Unterweisungen bestehen vor Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei Einführung neuer Arbeitsmittel. Eine fehlende Brandschutzschulung kann auch haftungsrechtliche Folgen haben.
Praxistipp: Dokumentieren Sie Zeit, Ort, Durchführenden, Teilnehmende (Unterschrift des Mitarbeiters) und Inhalt der Unterweisung über das korrekte Verhalten im Brandfall.
Der richtige Umgang mit Feuerlöschern
Der Anblick von Feuerlöschern ist den meisten Menschen von klein auf vertraut. Ob in der Schule, in Sporthallen oder später am Arbeitsplatz: An diversen Orten stehen und hängen die roten Zylinder. Doch die wenigsten haben je einen Feuerlöscher in der Hand gehalten, geschweige denn benutzt. Das sollte in Arztpraxen möglichst anders sein - indem Mitarbeiter regelmäßig Brandschutz-Schulungen besuchen. Dazu gehört auch der Umgang mit Feuerlöschern. Denn im Ernstfall ist meist zu wenig Zeit, um sich intensiv mit der Gebrauchsanweisung auseinanderzusetzen.
Vorschriften je nach Bundesland verschieden
In jeder Arztpraxis muss es mindestens einen Feuerlöscher geben, der innerhalb von zehn Sekunden erreichbar ist. In großen Praxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) müssen entsprechend viele Feuerlöscher verfügbar sein. Die Anzahl und Größe richtet sich nach der Praxisfläche und der Brandgefahr.
Ein wichtiges Kriterium für die Brandgefahr ist beispielsweise, ob die Praxisärzte ambulant operieren. Denn sobald Patienten in der Praxis narkotisiert werden, gelten besondere Vorschriften für den Brandschutz. Schlafende Patienten können sich schließlich nicht selbst retten. Auch die Praxisgröße ist wichtig: Bei größeren Praxen müssen Fluchtwege gekennzeichnet sein, gegebenenfalls auch Notausgänge. Die genauen Vorschriften zur Größe, Brandgefahr und der Anzahl der Feuerlöscher sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die jeweils zuständige Feuerwehr gibt Auskunft zu den Vorschriften. Unabhängig vom Bundesland müssen Feuerlöscher alle zwei Jahre gewartet werden. Die Prüfplakette auf den Geräten zeigt den nächsten Termin an.
ABC-Feuerlöscher sind Allrounder
Auf den Aufbewahrungsort der Feuerlöscher sollte in allen Praxen das „internationale Feuerlöscher-Piktogramm“ hinweisen - das rote, quadratische Schild mit dem weißen Feuerlöscher-Umriss darauf. Doch Feuerlöscher ist nicht gleich Feuerlöscher. Für die verschiedenen Brandarten gibt es unterschiedliche Löschmittel. Für Arztpraxen sind ABC-Löscher üblich. Die Buchstaben stehen für die verschiedenen Brandklassen.
Welcher Löscher bei welchem Brand?
Brand-klasse | Brennstoffe | Beispiele | Löschmittel |
A | feste Stoffe | Einrichtungsgegenstände wie Tische und Stühle | ABC-Pulver, Wasser, Schaum |
B | Flüssigkeiten oder Stoffe, die flüssig werden | Benzin, Wachs, Kunststoffe | ABC-Pulver, BC-Pulver, Schaum, Kohlenstoffdioxid |
C | Gase | Wasserstoff, Butangas, Propangas | ABC-Pulver, BC-Pulver |
D | Metalle | Aluminium, Magnesium | Metallbrandpulver, Sand, niemals Wasser |
F | Fette | Fritteusenfett, Speiseöl | Speziallöschmittel, niemals Wasser |
Falls es in Arztpraxen zu Bränden kommt, sind normalerweise nur feste Stoffe wie Papiere, Stühle und Vorhänge sowie Kunststoffe betroffen - in seltenen Fällen auch Gase. Metalle brennen erst bei sehr hohen Temperaturen und Fritteusenfette sind in Arztpraxen selten.
Ein Löschversuch - dann evakuieren
Wenn es zu Rauchentwicklung kommt, gibt es klare Verhaltensregeln für die Mitarbeiter: Sie sollen einen Löschversuch unternehmen und - falls dieser misslingt - die Praxis evakuieren. Gerade Kindern, älteren und gehbehinderten Patienten ist dabei Hilfe zu leisten. Unabhängig vom Ausgang des Löschversuchs sollte die Feuerwehr verständigt werden. Denn auch, wenn ein Brand gelöscht erscheint, ist nicht ausgeschlossen, dass er wieder entflammt.
Das Gefährlichste an einem Brand ist ohnehin die Rauchentwicklung. Die Gifte, die im Rauch enthalten sind, können schon nach wenigen Atemzügen zur Bewusstlosigkeit führen. Bleibt die bewusstlose Person im Rauch liegen, besteht die Gefahr zu ersticken.
Feuerwehr bietet Schulungen an
Damit die Löschversuche Aussicht auf Erfolg haben, sollten Arztpraxen ihre Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit Feuerlöschern schulen. Die örtlichen Feuerwehren und die Hersteller der Löschgeräte bieten solche Schulungen an - entweder in den Arztpraxen oder bei der Feuerwehr.