06.01.2009 | Praxisführung
Einbruch und Diebstahl in der Arztpraxis: So schützen Sie sich!
Auch Arztpraxen sind immer wieder Ziele von Dieben und Einbrechern. In erster Linie haben diese ungebetenen Besucher es auf Rezeptblöcke und hochwertige medizinische Geräte abgesehen. Seit der Einführung der Praxisgebühr vermuten Einbrecher auch - nicht zu Unrecht - höhere Bargeldbeträge in der Praxis.
Wie schützen Sie sich vor einem Einbruch?
Neben einer Alarmanlage ist der aufmerksame Nachbar ein wichtiger Schutz vor Einbrechern. Deshalb rät auch die Kriminalpolizei, einen guten Kontakt zu den Praxisnachbarn bzw. Hausbewohnern zu pflegen, denn in einer aufmerksamen Nachbarschaft haben Einbrecher kaum eine Chance. Beim Verlassen der Praxis sollte durch einen standardisierten Rundgang geprüft werden: Sind alle Fenster geschlossen? Sind alle Rollläden heruntergelassen? Sind zusätzliche Ausgänge der Praxis abgeschlossen? Ist die Alarmanlage eingeschaltet?
Hinweise zur optimalen Sicherung Ihrer Praxisräume erhalten Sie unter www.einbruchschutz.polizei-beratung.de.
Um niemanden in Versuchung zu führen, sollten Sie die Geldbearbeitung (zählen, bündeln und die Barkassenabrechnung) stets hinter geschlossenen Türen erledigen. Am Abend sollte dann der Barbestand der Tageskasse regelmäßig auf ein Bankkonto eingezahlt werden. Ist dies nicht möglich, kann das Geld in einem geprüften Wertschutzschrank gelagert werden.
Praxistipp: Wie Sie Vandalismus vermeiden können
| Ein Einbruch in der Praxis ist ein schwerwiegendes Ereignis. Kommt jedoch noch Vandalismus hinzu, so kann die Praxis im Extremfall für Tage oder gar Wochen lahmgelegt sein. Lassen Sie deshalb einen bestimmten Barbetrag - zum Beispiel 200 Euro - in der Kasse und stellen Sie diese bei Praxisende gut sichtbar im Rezeptionsbereich auf. Einbrecher sind nicht selten Drogensüchtige auf der Suche nach Geld.
Findet der Einbrecher kein Geld, so besteht die Gefahr, dass er wütend das Praxisinventar „zerlegt“. Ist hingegen Bargeld vorhanden, besteht eine gute Chance, dass er dieses schnell nimmt und wieder geht - denn jede Minute des Verweilens in der Praxis erhöht das Risiko, entdeckt zu werden. Ein Verlust des Kassenbestandes ist viel leichter zu verschmerzen, als ein tage- oder wochenlanger Praxisausfall. |
Wie können Sie sich vor Diebstahl schützen?
Auch mit Dieben und Trickbetrügern haben es Arztpraxen immer wieder zu tun. In der Fachpresse wurde kürzlich der Fall eines als „Schmerzpatient“ getarnten Trickbetrügers in zwei Zahnarztpraxen vorgestellt. Der Patient, der erfundene Personalien angegeben und keine Versichertenkarte vorgelegt hatte, wurde in das Behandlungszimmer gesetzt und konnte dort unbeaufsichtigt Hand- und Winkelstücke sowie eine Lichtturbine entwenden. Unter einem Vorwand verließ er anschließend die Praxis.
Bitter für die betroffenen Zahnärzte ist dieser Fall insbesondere auch deshalb, weil diese Trickdiebstähle als „einfache Diebstähle“ im Sinne der Versicherungsbedingungen gelten. Damit sind sie in der Regel nicht durch die Praxisinventarversicherung abgedeckt. Dieser Versicherungsschutz umfasst in den meisten Fällen nur den Einbruchdiebstahl, das heißt, wenn der Täter sich von außen gewaltsam Zutritt zu Ihrer Praxis verschafft hat.
Sucht ein Ihnen unbekannter Patient erstmalig Ihre Praxis auf, so rät die Kriminalpolizei dringend, sich ein Ausweisdokument zeigen zu lassen und dieses zu kopieren, sodass Sie später die genauen Daten haben. Sicherheitshalber sollte zusätzlich gefragt werden, ob die angegebene Adresse noch gültig ist. Nur in eng begrenzten Fällen, in denen der Krankheits- oder Schmerzzustand des Patienten keinen weiteren Aufschub der Behandlung zulässt, kann der Arzt auf die Vorlage von Identitätsdokumenten verzichten.
Organisatorische Vorbeugemaßnahmen
Die folgenden Maßnahmen helfen Ihnen, Diebstählen in Ihrer Praxis vorzubeugen:
- Individuelle Kennzeichnungen auf Geräten und Wertgegenständen
erleichtern es der Polizei, den Verbleib eines gestohlenen Gegenstands zu ermitteln. Darüber hinaus sind gekennzeichnete Gegenstände für Diebe und Einbrecher weitgehend uninteressant, da sie schlecht verkäuflich sind. Ein individuelles Kennzeichen kann eine Gerätenummer sein. Fehlt diese, so empfiehlt es sich, die Kennzeichnung mit einprägsamen Daten - zum Beispiel Geburtsdatum, Kfz-Kennzeichen - selbst vorzunehmen. Diese Kennzeichnung sollte deutlich sichtbar und dauerhaft haltbar sein.
- Führen Sie eine Wertsachenliste. Sie steigern damit die Chancen, gestohlene Wertsachen zurückzuerhalten. Außerdem wird es leichter, die Tat bzw. Ihr Eigentum zu beweisen. Ein Muster für eine Wertsachenliste können Sie in unserem Online-Service unter www.iww.de (in „myIWW“ einloggen) unter der Rubrik „Arbeitshilfen“ abrufen.