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02.12.2008 | Patientenkommunikation

Organspende rettet Leben –
Argumente für Gespräche mit Patienten

von Bernd Hein, Fachjournalist Gesundheitswesen, München

Im ersten Teil dieses Beitrags (Ausgabe 11/2008) hat „Praxisteam professionell“ über das Problem berichtet, dass seit vielen Jahren ein erheblicher Mangel an Organspendern besteht. Außerdem haben Sie etwas über die Geschichte der Organtransplantation und das Thema „Hirntod“ erfahren. Im folgenden Beitrag erläutert Ihnen „Praxisteam professionell“ die rechtlichen Voraussetzungen bei der Übertragung von Organen und gibt Ihnen Argumentationshilfen für Gespräche mit Patienten an die Hand. Denn Sie als Medizinische Fachangestellte (MFA) können wertvolle Aufklärungsarbeit leisten und Vorurteile ausräumen, die sich hartnäckig zum Thema „Organspende“ in der Bevölkerung halten.  

Rechtliche Voraussetzungen der Organspende

In Deutschland ist die Übertragung von Organen durch das 1997 verabschiedete Transplantationsgesetz (Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben – TPG) geregelt. Es bezieht sich nicht nur auf das in Ausgabe 11/2008 beschriebene Vorgehen zur Feststellung des Hirntodes, sondern schreibt auch vor, wie die Organentnahme bei toten (und lebenden) Spendern organisiert sein muss. Es verlangt, dass Patienten, die zur Transplantation vorgesehen sind, auf Wartelisten gesetzt werden, um bei der Verteilung der Organe Gerechtigkeit walten zu lassen. Außerdem verbietet das Gesetz den Organhandel. Um dies kontrollieren zu können, dürfen lebenswichtige Organe (zum Beispiel Nieren, Herzen, Lebern) ausschließlich in zugelassenen Transplantationszentren verpflanzt werden.  

 

Erweiterte Zustimmungslösung

Mit dem TPG ist in Deutschland die Zustimmung des Verstorbenen eine zwingende Voraussetzung für die Entnahme von Organen. Wenn der Betroffene sich zu Lebzeiten gegen die Organspende ausgesprochen hat, müssen sich die Mediziner unbedingt an diesen erklärten Willen halten. Jugendliche können sich ab 16 Jahren unabhängig von ihren Eltern für eine Organspende entscheiden. Eine Ablehnung gilt bereits ab einem Alter von 14 Jahren.  

 

Da in 90 Prozent der Fälle, in denen eine Organspende möglich wäre, keine Ablehnung aber auch kein Organspendeausweis oder ein entsprechendes Dokument vorliegt, müssen Mediziner die Zustimmung der Angehörigen einholen. Entscheidungsberechtigt sind in erster Linie Ehe- oder Lebenspartner und dann (in absteigender Rangfolge) volljährige Kinder, Erziehungsberechtigte (sofern der Betroffene minderjährig ist), volljährige Geschwister und Großeltern. Die Angehörigen dürfen jedoch nicht nach eigenem Gutdünken entscheiden, sondern müssen den Willen des Verstorbenen zu ihrer Grundlage machen. Sind mehrere gleichrangige Verwandte vorhanden, genügt es, einen von ihnen zu befragen. Falls ein anderer der Organspende jedoch widerspricht, ist dies zu beachten. Man kann die Spende auch auf bestimmte Organe begrenzen.  

 

Beachten Sie: Bei einer Organspende durch einen Verstorbenen ist es nicht möglich, einen bestimmten Empfänger auszuwählen. Die Verteilung der Organe erfolgt ausschließlich nach medizinischen Kriterien und den Dringlichkeitsstufen der Warteliste.  

 

Lebendspenden

Die Organspende durch lebende Menschen bezieht sich vor allem auf Nieren und Leberteile, da ein Mensch auch mit einer Niere uneingeschränkt leben kann und das Lebergewebe eine hohe Regenerationsfähigkeit hat. Durch den international zu registrierenden Organmangel hat die Zahl der Lebendspenden in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Anders als bei der Organentnahme aus Verstorbenen können lebende Spender ihre Organe gezielt einem Menschen zukommen lassen (zum Beispiel ein Elternteil spendet seinem Kind eine Niere). Bei der Durchführung von Lebendspenden sind Mediziner besonders verpflichtet, jede Form von Organhandel auszuschließen.  

Aufgaben der MFA bei der Aufklärung

Ihre Aufgabe als MFA bezüglich der Organspende besteht hauptsächlich in der Aufklärung Ihrer Patienten. Dabei geht es vor allem darum, das Thema ins Bewusstsein zu heben. Es scheint nicht sinnvoll, bei jedem Gespräch mit Patienten unbedingt darauf zuzusteuern. Viel besser ist es, zum Beispiel Informationsmaterial, Spenderausweise oder Plakate gut sichtbar im Empfangsraum der Praxis zu platzieren. Hier bemerken Sie schnell, wenn sich das Interesse eines Patienten auf die Informationen richtet. Sie können dann gezielt reagieren. Ein verschämt im Wartezimmer angebrachter Hinweis entfaltet niemals diese Wirkung.  

 

Infobroschüren, die auf medizinisch nicht vorgebildete Leser zugeschnitten sind, sowie Plakate mit eingängigen Slogans sind kostenlos bei der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ (BZgA; www.bzga.de) erhältlich. Hier kann man auch Organspendeausweise (mit dem dazugehörigen Broschürenständer) kostenlos bestellen.  

 

Besonders einfach ist der Download der Ausweise aus dem Internet unter:  

 

Am gebührenfreien Infotelefon der BZgA und der „Deutschen Stiftung Organtransplantation“ (DSO) beantworten Fachleute Fragen zur Organspende (montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr, freitags von 9 bis 16 Uhr): 0800 9040400.  

Argumentationshilfen

Um als kompetenter Gesprächspartner in Sachen Organspende wahrgenommen zu werden, sollten Sie sich eingehend mit den Voraussetzungen und gesetzlichen Regelungen zum Thema beschäftigen. Darüber hinaus benötigen Sie Argumente. Die folgende Liste ist an eine Veröffentlichung der DSO angelehnt.  

 

Argumente pro Organspende

  • Organspende verlängert Leben. Bis zu sieben schwerkranke Menschen können von einem Spender profitieren.
  • Organspende ist Solidarität und Nächstenliebe. Auch die Kirchen sprechen sich für Organspende aus und leiten dies aus den Aussagen der Bibel her.
  • Jeder Mensch kann plötzlich durch Krankheit oder Unfall auf eine Organspende angewiesen sein. Jeder Einzelne sollte sich fragen, ob er in dieser Situation ein Organ annehmen würde. Dann ist es nur gerecht, ebenfalls spendebereit zu sein.
  • Eine eindeutige Willensbekundung entbindet Angehörige von einer schwierigen Entscheidung, wenn ein Hirntod eintreten sollte. Die Bereitschaft zur Organspende ist sehr einfach durch das Ausfüllen eines Spenderausweises auszudrücken. Sie kann jederzeit zurückgenommen werden, indem der Betroffene den Ausweis vernichtet. Die Ausweise sind nicht registriert.
  • Verpflanzte Organe bleiben dank ausgereifter Operationsmethoden und der verfügbaren Strategien zur Nachbehandlung oft über Jahrzehnte funktionsfähig und ermöglichen den Empfängern ein fast normales Leben.

Weitere wissenswerte Tatsachen

  • Menschen aller Altersgruppen können Organe spenden. Wichtig ist nicht das kalendarische Alter, sondern der Gesundheitszustand des Spenders.
  • Nach der Organentnahme aus einem Verstorbenen erfährt der Empfänger den Namen des Spenders nicht.
  • Es ist nicht hilfreich, die Bereitschaft zur Organspende nur im Testament zu äußern, denn zu Beginn der Regelung der Erbschaft ist es für eine Organentnahme zu spät.
  • Nach der Organentnahme können die Angehörigen in angemessener Weise Abschied vom Verstorbenen nehmen. Der Leichnam ist nicht entstellt.

 

Praxistipp: Gehen Sie mit gutem Beispiel voran. Denn wenn Sie im Gespräch mit einem Patienten den eigenen Ausweis aus Ihrem Portemonnaie ziehen, wirken Ihre Argumente gleich doppelt so überzeugend.  

Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 17 | ID 123117