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06.01.2009 | Patientenkommunikation

Hörgeschädigte Patienten in der Arztpraxis

von Bernd Hein, Fachjournalist Gesundheitswesen, München

Die Minderung der Hörleistung gehört zu den normalen Begleiterscheinungen des Alterungsprozesses. Hörschäden treten aber immer häufiger auch bei jüngeren Menschen auf. Als Medizinische Fachangestellte (MFA) treffen Sie oft auf Menschen, deren Kommunikationsfähigkeit deshalb deutlich eingeschränkt ist. „Praxisteam professionell“ erläutert Ihnen, wie Sie hörgeschädigte Personen erkennen und wie Sie am besten mit Ihnen umgehen.  

Fast ein Fünftel der Bevölkerung ist hörgeschädigt

Für Deutschland fehlen aktuelle Zahlen, die eine detaillierte Einschätzung des Problems erlauben würden. Die jüngste Erhebung stammt aus dem Jahr 1999. In der Untersuchung der Universität Witten/Herdecke wurde festgestellt, dass etwa 19 Prozent der Bevölkerung nicht über ein normales Hörvermögen verfügen - das sind rund 13,5 Mio. Menschen. Mehr als die Hälfte von ihnen ist nur leicht betroffen. Eine mittelgradige Hörminderung weisen etwa 5 Mio. Menschen auf, ca. 1,2 Mio. leiden unter einem erheblichen Hörschaden oder sind ertaubt.  

Hörminderung erkennen

Da viele Menschen nicht über ihr vermindertes Hörvermögen informiert sind oder aus Scham über ihre Einschränkung schweigen, ist es notwendig, mit diesem Thema sehr sensibel umzugehen. Die erste Hürde besteht darin, überhaupt zu erkennen, dass bei jemandem eine Schwerhörigkeit vorliegen könnte. Da Sie sich keinesfalls darauf verlassen dürfen, dass Patienten das Problem von sich aus ansprechen, sollten Sie auf Zeichen in Gestik, Mimik, Körperhaltung und Verhalten achten, die eine Störung des Gehörs anzeigen.  

 

Mögliche Zeichen einer Beeinträchtigung des Gehörs

Betroffene ...  

  • reagieren nicht, wenn sie von jemandem außerhalb ihres Blickfeldes in normaler Lautstärke angesprochen werden,
  • fragen auffällig oft nach, wenn ihnen etwas in üblicher Gesprächslautstärke gesagt wurde,
  • nähern sich dem Sprechenden mehr als bei allgemeinen zwischenmenschlichen Kontakten üblich,
  • beobachten Gesicht und besonders die Mundpartie eines Sprechenden sehr konzentriert,
  • legen die Hand hinter ein Ohr, um besser zu verstehen (die Hand wirkt in diesem Fall als Schalltrichter und wie eine Vergrößerung der Ohrmuschel),
  • reagieren nicht korrekt auf Aufforderungen, weil sie das Gesagte nicht oder falsch verstanden haben,
  • zeigen aufgeregtes oder verwirrt wirkendes Verhalten, das der jeweiligen Situation nicht angemessen ist.

Empfehlen Sie eine Untersuchung des Gehörs

Der Verlust des Hörsinnes vollzieht sich überwiegend schleichend. Viele Menschen nehmen das Ausmaß des Prozesses, der sich über Jahre hinziehen kann, nicht bewusst wahr. Sie sind oft überzeugt, ganz normal hören zu können, auch wenn nur noch geringe Teile der ursprünglichen Wahrnehmungsleistung vorhanden sind.  

 

Wenn Sie vermuten, dass bei einem Patienten eine Hörminderung besteht, sollten Sie unbedingt auf eine medizinische Abklärung hinwirken. Fragen Sie dazu den Betroffenen nach seinen eigenen Beobachtungen in Bezug auf seine Hörfähigkeit. Möglicherweise hat er im Alltag bereits Einschränkungen bemerkt. Im weiteren Verlauf sollten Sie die positiven Auswirkungen einer fachärztlichen Untersuchung betonen. Sie deckt die Ursachen der Hörminderung auf und ermöglicht auf diese Weise eine geeignete Behandlung.  

Unterstützung von hörgeschädigten Patienten

Normalhörende sollten daran denken, dass hörgeschädigte Menschen Unterstützung benötigen, um sich in vollem Umfang an der Kommunikation beteiligen zu können. MFA beachten deshalb stets die Regeln der zwischenmenschlichen Wertschätzung und Höflichkeit. Es ist nicht zweckdienlich, im Gespräch zu schreien. Die Betroffenen können zwar nicht gut hören, leiden jedoch nicht an einem Intelligenzdefekt. Aus diesem Grund verwenden Normalhörende keinesfalls eine verstümmelte Grammatik oder gar Babysprache, denn beides wirkt außerordentlich diskriminierend.  

 

„Praxisteam professionell“ hat Tipps zur Kommunikation mit hörgeschädigten Patienten zusammengetragen. Die Liste ist an die Empfehlungen des Deutschen Schwerhörigenbundes angelehnt.  

 

Tipps zur Kommunikation mit hörgeschädigten Patienten

  • Sprechen Sie langsam. Artikulieren Sie die Worte deutlich, aber nicht übertrieben.
  • Kauen Sie während des Sprechens keinen Kaugummi und essen Sie nicht. Sprechen Sie nicht mit einer Zigarette zwischen den Lippen und halten Sie während des Sprechens nicht die Hand vor den Mund.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Gesicht gut beleuchtet ist, damit der hörgeschädigte Gesprächspartner Ihre Lippenbewegungen und Ihre Mimik deutlich sehen kann.
  • Unterstützen Sie das gesprochene Wort durch natürliche Gestik und Mimik, bewegen Sie sich aber nicht übertrieben.
  • Machen Sie die Information über die verminderte Hörleistung eines Patienten dem gesamten Praxisteam zugänglich. Dazu eignet sich zum Beispiel die Markierung der Patientenkartei mit den Vermerken: „Schwerhörigkeit - Bei Gesprächen Blickkontakt aufnehmen - Langsam und deutlich sprechen“. Falls im Dokumentationssystem vorgesehen, kann auch die Kennzeichnung mit einer Signalfarbe diese Informationen offensichtlich machen.
  • Rufen Sie hörgeschädigte Patienten nicht über Lautsprecher oder bloß per Zuruf auf, sondern begeben Sie sich in ihr Blickfeld und unterstreichen Sie die Aufforderung durch eindeutige Gesten.
  • Sorgen Sie für eine entspannte Atmosphäre ohne Zeitdruck. Führen Sie die Gespräche in Räumen ohne störende Hintergrundgeräusche.
  • Achten Sie auf Ihre Gesprächsdisziplin. Bei Unterhaltungen, an denen mehr als zwei Partner teilnehmen, ist es notwendig, denjenigen, der das Wort hat, ausreden zu lassen und dann erst mit dem Reden zu beginnen. Da hörgeschädigte Menschen auf die Beobachtung der Mundbewegungen angewiesen sind, können sie Situationen, in denen mehrere Menschen durcheinander reden, kaum folgen.
  • Unterhalten Sie sich in Anwesenheit eines Hörgeschädigten nicht flüsternd mit einem anderen Anwesenden, denn durch dieses Verhalten fühlt sich der Betroffene von der Kommunikation ausgeschlossen.
  • Achten Sie beim Gespräch darauf, mit dem Patienten direkt zu kommunizieren. Vor allem begleitende Verwandte neigen dazu, sich als Sprachrohr des Patienten zu betrachten. Daraus entsteht leicht eine Kommunikation über den Kopf des Betroffenen hinweg.
  • Denken Sie daran, dass Schreien oder sehr lautes Sprechen einen Hörgeschädigten verwirren kann. Träger von Hörgeräten empfinden zu laute Geräusche ggf. als schmerzhaft.
  • Helfen Sie hörgeschädigten Menschen, indem Sie während längerer Gespräche oder längerer Monologe in geeigneten Abständen das Thema erneut benennen und wichtige Stichworte wiederholen.
  • Sprechen Sie in kurzen Sätzen und verzichten Sie auf komplizierte Sinnzusammenhänge (zum Beispiel Bezüge auf früher im Gespräch gemachte Aussagen); in solchen Fällen ist es besser, die Aussagen zu wiederholen.
  • Vermeiden Sie unbedingt die Verwendung von inkorrekter Grammatik oder drastisch vereinfachter Sprache, weil dies dem Gesprächspartner mangelnde Wertschätzung signalisiert (zum Beispiel: Sie - gehen - anderes - Zimmer! Stattdessen: Bitte gehen Sie in das andere Zimmer).
  • Vermeiden Sie Fremdwörter oder Ausdrücke, die wenig gebräuchlich sind.
  • Sprechen Sie nicht im Dialekt, es sei denn, Sie sind sicher, dass der hörgeschädigte Gesprächspartner ebenfalls vorzugsweise denselben Dialekt verwendet.
  • Beobachten Sie den hörgeschädigten Gesprächspartner sorgfältig auf Zeichen des Verstehens oder Nicht-Verstehens. Überprüfen Sie den Informationsfluss durch regelmäßiges Nachfragen.
  • Vermeiden Sie es, Gespräche unnötig in die Länge zu ziehen. Da hörgeschädigte Menschen sich sowohl auf das gesprochene Wort als auch auf Mundbewegungen und Gesten konzentrieren müssen, ermüden sie schneller als Gesprächspartner ohne Handicap.
  • Wenn die Hörgeschädigten Zeichen geben, wesentliche Teile des Gesagten nicht verstanden zu haben, wiederholen Sie die Aussage. Um ganz sicher zu gehen, dass wichtige Informationen (zum Beispiel vereinbarte Termine, Anweisungen zur Behandlung) den Adressaten erreichen, schreiben Sie diese Punkte am besten auf. Das gilt insbesondere für Eigennamen, Adressen und andere Daten.
  • Bleiben Sie geduldig und zugewandt. Wenn ein Hörgeschädigter eine Information auch nach mehrmaliger Wiederholung nicht richtig verstanden hat, ist dies kein Zeichen von mangelndem Willen, sondern lediglich Ausdruck der Einschränkung des Gehörs. Versuchen Sie, die Informationen auf anderem Weg zu vermitteln, zum Beispiel durch Aufschreiben.
  • Es ist selbstverständlich, schwerhörige Menschen nicht zu verspotten. Sie sind für ihr Handicap nicht verantwortlich zu machen. Die Verpflichtung zur eindeutigen Vermittlung von Informationen liegt bei den normal hörenden Gesprächspartnern.

Umgang mit ertaubten Patienten

Die Kommunikation mit Menschen, deren Gehör auf einen Rest von weniger als 5 Prozent verringert ist oder die keinerlei akustische Signale verarbeiten können, stellt besondere Anforderungen. Es ist notwendig, zur Informationsvermittlung auf alternative Wege auszuweichen. Gehörlose Menschen bedienen sich der Gebärdensprache. Sie verfügt über eine eigenständige Grammatik und reagiert - ebenso wie gesprochene Sprache - sehr flexibel auf Moden und zeitgebundene Phänomene. So verbreiten sich zum Beispiel sehr schnell Kurzgesten für Personen des Zeitgeschehens, etwa Politiker. Der Aufwand, sich das „Gebärden“ anzueignen, ist mit dem Erlernen einer Fremdsprache vergleichbar. Deshalb unternehmen üblicherweise nur Menschen, die in dauerhaftem und intensivem Kontakt mit Gehörlosen stehen, die Anstrengung, sich in das Thema einzuarbeiten.  

 

Der sicherste Weg, ertaubten Menschen ohne spezielle Vorkenntnisse wichtige Informationen zukommen zu lassen, bleibt die Schriftsprache. Aufgeschriebene Daten dienen auch längerfristig als Erinnerungshilfe und können auf diese Weise die zuverlässige Mitarbeit von Patienten an der Behandlung sichern.  

 

Beachten Sie: Verwenden Sie für gehörlose Menschen niemals das Wort „stumm“. Es soll Sprachunfähigkeit bezeichnen und ist deshalb in zweifacher Hinsicht problematisch. Erstens können gehörlose Menschen durchaus in der Lage sein, Worte zu artikulieren, und zweitens entstammt das Wort „stumm“ einem ähnlichen Bedeutungszusammenhang wie das Wort „dumm“. Gehörlose fühlen sich davon zu Recht beleidigt.  

Einsatz von Kommunikationshelfern als Kassenleistung

Der Bundesverband der Gebärdensprachdolmetscher hat im Jahre 2003 mit dem Verband der Angestellten-Krankenkassen und dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband eine Vereinbarung geschlossen, nach der die Übersetzungshilfe zwischen hörenden und gehörlosen Menschen zum Leistungsumfang von gesetzlichen Krankenkassen gehören kann. Dieser Vertrag folgt den Richtlinien, die in § 17 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) I und § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB X festgelegt wurden. Sozialleistungsträger sind demnach verpflichtet, die Kosten zu tragen, die durch Übersetzungshilfen zwischen der gesprochenen und gebärdeten Sprache entstehen. Dies gilt natürlich nicht für beliebige Alltagssituationen, sondern ist zum Beispiel auf medizinische Behandlungsgespräche und Verwaltungsangelegenheiten beschränkt.  

 

Die Hilfe kann in der Übersetzungsarbeit eines Dolmetschers oder in der Bereitstellung geeigneter technischer Ausstattung bestehen. Anspruchsberechtigt sind Patienten, die nur noch über ein Restgehör verfügen, vollständig gehörlos oder taubblind sind.  

 

Leider ist dieses Recht nicht allgemein bekannt. Deshalb sind Sie als MFA gefordert, Ihre Patienten darauf aufmerksam zu machen, dass sie einen entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse stellen sollten. Unterstützung und weitergehende Informationen bieten die Beratungsstellen des Deutschen Schwerhörigenbundes (Adressen unter: www.schwerhoerigen-netz.de).  

 

Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 16 | ID 123665