28.08.2008 | Patientenkommunikation
Der alkoholisierte Patient in der Arztpraxis
Alkoholmissbrauch ist ein verbreitetes Phänomen. Nach Angaben der „Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen“ (DHS) trinken etwa zehn Prozent der Einwohner Deutschlands so viel, dass sie zumindest langfristig mit Gesundheitsschäden rechnen müssen. Ungefähr 1,6 Millionen Menschen sind hierzulande alkoholabhängig. Für besorgniserregend hält die „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ (BZgA) die Tatsache, dass seit 2001 erstmals der Alkoholkonsum von Jugendlichen ab zwölf Jahren deutlich ansteigt.
68 Prozent der Alkoholkranken wenden sich an den Hausarzt
Die Bundesärztekammer teilt mit, dass die statistischen Zahlen sich unmittelbar im Alltag von Arztpraxen spiegeln: Etwa jeder zehnte Patient, der eine Arztpraxis aufsucht, hat ein behandlungsbedürftiges Alkoholproblem. Allerdings verweigern mehr als 70 Prozent der Alkoholkranken eine Suchttherapie. Von jenen, die Hilfe suchen, wenden sich 68 Prozent zunächst an ihre Hausärzte. Diese Zahlen machen deutlich, welche Verantwortung auf den Praxisteams und damit auf Ihnen als Medizinischer Fachangestellte (MFA) ruht.
Alkoholkonsum erkennen und einschätzen
Der Kontakt mit den Patienten eröffnet Ihnen als MFA zahlreiche Möglichkeiten, Zeichen eines Alkoholmissbrauchs zu erkennen und darauf angemessen zu reagieren. Es entspricht den Regeln der professionellen Berufsausübung, sich nicht nur auf die Tätigkeiten zu beschränken, die aufgrund der aktenkundigen Diagnosen anfallen. Als Ansprechpartnerin in medizinischen Belangen haben Sie die Möglichkeit, direkt auf den Patienten einzugehen. Da die Betroffenen ihr Suchtproblem in den meisten Fällen selbst als Versagen werten und deshalb zahlreiche Verdrängungsmechanismen entwickeln, ist äußerste Vorsicht in der Gesprächsführung vonnöten. Beachten Sie, dass Suchtbehandlung unbedingt in die Kompetenz des Arztes fällt. Eigenmächtiges Vorgehen kann den Betroffenen verprellen und sogar weiter in das süchtige Verhalten hineintreiben.
Im Umgang mit alkoholkranken Menschen ist es besonders wichtig, einen vorwurfsfreien und ermutigenden Kommunikationsstil zu pflegen. Darüber hinaus gehört es zum Auftrag der Patientenversorgung, den Einstieg in den Ausstieg aus der Sucht so niedrigschwellig und attraktiv wie möglich zu gestalten. Eine Aussicht auf therapeutischen Erfolg ist nur dann gegeben, wenn der Betroffene Einsicht in sein Problem gewinnt und den Willen entwickelt, sich mit seiner Sucht auseinanderzusetzen und an den Trinkgewohnheiten tatsächlich etwas zu ändern.
Alkoholisierte Patienten beurteilen
Alkohol ist ein Zellgift und stört nach langzeitiger Einnahme nahezu alle Organsysteme des Körpers. Bei der Beurteilung sind Zeichen des akuten Alkoholkonsums von Spätfolgen zu unterscheiden, die durchaus auch sichtbar sind, wenn der Betroffene aktuell nichts getrunken hat. Bei Menschen, die unter akutem Alkoholeinfluss stehen, zeigen sich unter anderem folgende körperliche Symptome (ihre Ausprägungen sind von der getrunkenen Alkoholmenge abhängig):
- Pulserhöhung
- Erweiterung der Blutgefäße in der Haut; sichtbar zum Beispiel als Gesichtsrötung
- Alkoholgeruch in der Atemluft
- Schwindel, zeigt sich zum Beispiel in einem torkelnden Gangbild
- Verwaschene Sprache (Lallen)
- Unfähigkeit, Dinge oder Personen mit den Augen zu fixieren
- Verstärktes Schwitzen
- Vermehrte Urinausscheidung (Alkohol erhöht die Urinproduktion in den Nieren); daraus resultiert auch ein verstärktes Durstempfinden
- Müdigkeit und Benommenheit
- Zeichen einer akuten Vergiftung, zum Beispiel Übelkeit, Erbrechen
- Im Extremfall: Koma und Atemstillstand
Alkohol erzeugt auch psychische Auffälligkeiten:
- Euphorie und Selbstüberschätzung (bereits nach geringer Alkohol-Dosierung) zeigen sich unter anderem durch verstärkte Redseligkeit
- Senkung der Hemmschwellen, zum Beispiel im Umgang mit Gesprächspartnern, in Risikosituationen wie dem Straßenverkehr
- Steigerung der Aggressivität, zum Beispiel Neigung zu körperlicher Gewalt aus vergleichsweise nichtigem Anlass
- Unkontrollierte Stimmungsschwankungen
Beachten Sie
Da Alkohol eine gesellschaftlich anerkannte Droge ist und es viele Situationen gibt, in denen der Alkoholgenuss zum regulären gesellschaftlichen Leben zu gehören scheint, dürfen Sie aus den Zeichen akuten Alkoholkonsums keinesfalls auf das Vorliegen einer Abhängigkeit schließen. Es wäre nicht angemessen, einen Patienten, der mit Trunkenheitszeichen in die Praxis kommt, sofort in eine Suchtkategorie einzuordnen. Erst längerfristige Beobachtungen sowie Zeichen wachsender Unzuverlässigkeit können als Warnhinweise interpretiert werden. |
Die Merkmale einer länger bestehenden Alkoholerkrankung sind sehr breit gefächert und entstehen durch Zellschäden, die das Gift im Körper verursacht:
- Entzugserscheinungen bei verminderter Alkoholzufuhr, zum Beispiel Zittern der Hände, Krampfanfälle, Delirium
- Beziehungsprobleme, Verlust des Arbeitsplatzes, Verschuldung, Unzuverlässigkeit bei Verabredungen, Vernachlässigung der Körperhygiene, Mangelernährung
- Leberschäden, Herzvergrößerung, chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung, Abbau der Hirnsubstanz, erhöhtes Krebsrisiko.
Professionell auf alkoholkranke Patienten reagieren
Für Arztpraxen ist ein Modell des Umgangs mit alkoholkranken Patienten empfohlen, das sich „Kurzintervention“ nennt. Es gliedert sich in fünf Schritte, die den Betroffenen zur Einsicht in sein Problem sowie durch die Zeit der Akutbehandlung führen und anschließend ohne zeitliches Limit bei dem Umgang mit der Sucht begleiten. Das Modell stammt aus einer Kooperation der BZgA, der Bundesärztekammer, der DHS sowie des „Fachverbandes Sucht e.V.“. Die Aufgaben innerhalb dieses Schemas zeigen deutlich, wie notwendig die Beteiligung der MFA an der Behandlung ist.
Schritt 1: Beziehungsaufnahme
|
Schritt 2: Diagnose stellen
|
Schritt 3: Änderungsbereitschaft fördern
|
Schritt 4: Änderungskompetenz fördern
|
Schritt 5: Begleitung und Beobachtung des Therapieverlaufs
|
Gesprächsführung mit alkoholkranken Patienten
Patienten, die an einer Alkoholsucht leiden oder einen risikobehafteten Alkoholkonsum betreiben und sich zu einer Änderung ihres Verhaltens entschlossen haben, stehen am Beginn eines langwierigen Prozesses. Rückfälle sind ein natürlicher Bestandteil der Therapie und sollten vom behandelnden Team auf keinen Fall als persönlicher Affront aufgefasst werden. Stattdessen ist es sinnvoll, auf eine Stabilisierung der Beziehung zu den Patienten hinzuarbeiten und ihnen Mut zu machen. Folgende Aspekte sind dabei wesentlich:
- Bei allen Anregungen stets die gesamte Lebenssituation des Patienten betrachten; Prioritäten setzen und Nahziele verfolgen
- Kritik nicht oder nur zurückhaltend äußern
- Geäußerte Probleme mitfühlend zur Kenntnis nehmen
- Auf Argumente verzichten, stattdessen im Gespräch geeignete Argumentationslinien des Patienten verstärken
- Vorschläge für Handlungsoptionen auf die Fähigkeiten des Betroffenen zuschneiden
- Klarheit bei der Formulierung von Therapiezielen beibehalten
Grundsätzlich gilt: Je früher die Intervention bei problematischem Alkoholkonsum beginnt, desto größer ist die Aussicht auf Erfolg.
Rechtliche Aspekte im Umgang mit alkoholisierten Patienten
„Der Arzt, der eine Behandlung an einem betrunkenen Patienten übernimmt, hat eine Garantenpflicht. Und er haftet aufgrund unterlassener Hilfeleistung, wenn er einem wegen Trunkenheit hilflosen Menschen in einer Gefahrensituation nicht hilft“, so der Fachanwalt für Medizinrecht, Vorstand des Vereins Medizinrechtsanwälte e.V. sowie Justiziar der „Stiftung Gesundheit“, Dr. Thomas Motz.
Im Wesentlichen greift in diesen Fällen das Zivilrecht mit dem § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), in dem die Schadenersatzpflicht geregelt ist. Da es auch das Prinzip des „Begehens durch Unterlassen“ (§ 13 Strafgesetzbuch) gibt, besteht für das Team von Arztpraxen die Pflicht, einen offenkundig nicht mehr verkehrstüchtig Patienten davon abzuhalten, ein Auto zu steuern. „In diesem Sinn haben Ärzte und ihre Mitarbeiter eine ähnliche Verpflichtung wie Gastwirte“, sagt Rechtsanwalt Motz.
Zeigt der alkoholisierte Patient eine Kollapsneigung oder ist er offenkundig nicht einmal mehr in der Lage, unfallfrei als Fußgänger am Straßenverkehr teilzunehmen, stehen Praxisteams auf der sicheren Seite, wenn sie einen Rettungswagen rufen und den Betroffenen in eine Klinik transportieren lassen. Sobald Aggressionen hinzutreten oder der Patient allem Zureden gegenüber uneinsichtig bleibt, ist es geraten, die Polizei zu rufen.