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02.10.2008 | Hygiene

Hygienemängel in der Arztpraxis können weitreichende Konsequenzen haben

von Alexandra Schramm, Medienbüro Medizin, Hamburg

Ein Hygieneplan gehört gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in jede Arztpraxis. Er dient als verbindliche Arbeitsanweisung und jeder Arbeitsschritt kann darin nachgelesen werden. Aber auch wenn die täglichen Hygienemaßnahmen (beispielsweise zur Flächen- und Instrumentendesinfektion) schon zur Routine gehören, können durch Unachtsamkeiten und Zeitdruck leicht Fehler entstehen. Schnell wird die nötige Menge Desinfektionsmittel ohne Messbecher in den Putzeimer gefüllt oder die Pinzette wird „nach Gefühl“ aus dem Desinfizierbad wieder herausgeholt – derartiges Verhalten kann weitreichende Folgen haben!  

Fehler bei der Händehygiene

Hände gehören zu den häufigsten Infektionsüberträgern von Krankheitserregern – durch den direkten Kontakt von Haut zu Haut, aber auch durch den indirekten Kontakt über Gegenstände und Flächen. Zudem können Hände eine Infektionsquelle darstellen, wenn sich Mikroorganismen in den oberen Hautschichten oder in infizierten Hautläsionen vermehren und von dort freigesetzt werden. Daher ist die Händehygiene der wichtigste Baustein zur Infektionsprävention in Praxen. Doch leider wird die Händehygiene viel zu oft falsch durchgeführt oder sie fehlt sogar komplett.  

 

Achten Sie bei der Händehygiene stets darauf, Wasserhähne und Spender per Ellenbogen und nicht durch Anfassen zu betätigen. Zudem darf der Wasserstrahl nicht direkt in den Abfluss gerichtet sein, um ein Verspritzen von keimhaltigem Wasser zu vermeiden. Auch ihre Praxiskleidung sollte nicht nass werden, da sie sonst ebenfalls zur „Keimschleuder“ wird.  

 

Die Risikominderung durch das Anlegen von Schutzhandschuhen wird ebenfalls unterschätzt und daher manchmal unterlassen. Und das obwohl das Robert-Koch-Institut (RKI) bei vorhersehbarem oder wahrscheinlichem Erregerkontakt (wie zum Beispiel beim Blutabnehmen) Schutzhandschuhe unbedingt empfiehlt.  

 

Hinweis des RKI: Die Hautpflege an Händen und Unterarmen ist eine berufliche Pflicht! Bereits kleinste Risse sind potenzielle Erregerreservoire und eine ungepflegte Haut lässt sich nicht sicher desinfizieren.  

 

Praxistipp: Lesen Sie zum Thema Händedesinfektion ausführlich die Ausgaben 3, 8 und 9/2008 von „Praxisteam professionell“.  

Fehler bei der Blutabnahme und bei Injektionen

Fehler passieren auch beim Verabreichen von Injektionen oder bei der Blutabnahme: Entweder ist die Einwirkzeit des Desinfektionsmittels an der Einstichstelle zu kurz und/oder die Einstichstelle wird vor der Punktion berührt und/oder es werden keine Handschuhe getragen. Eine besonders hohe Gefahr der Infizierung besteht für Sie, wenn Sie die Kanüle in die Schutzhülle zurückstecken (Recapping). In Deutschland gibt es geschätzte 500.000 Nadelstichverletzungen (NSV) pro Jahr.  

 

Praxistipps zur Gefahrenvermeidung

Und das können Sie tun, um Fehler zu vermeiden: Entnehmen Sie die sterilen Instrumente erst unmittelbar vor Benutzung aus der bis dahin geschlossenen, keimdichten Verpackung. Sprühen Sie das Desinfektionsmittel auf die anvisierte Blutentnahmestelle und lassen Sie es 30 bis 60 Sekunden einwirken. In der Zwischenzeit können Sie auch das Punktionssystem (Butterfly bzw. Kanüle, Adapter und erstes Röhrchen) vorbereiten. Wenn das Desinfektionsmittel getrocknet ist, stechen Sie in einem Winkel von 30 ° in die Haut.  

 

Beachten Sie: Wenn Sie bei der Blutabnahme niesen oder husten mussten, wiederholen Sie vorsichtshalber den gesamten Vorgang.  

 

Beispiel: MFA verursacht Spritzenabszess

Ein allzu laxer Umgang mit Hygienevorschriften (zum Beispiel bei Injektionen) kann teuer werden. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Arzt wegen gravierender Mängel im Hygieneverhalten zur Zahlung von 25.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt und damit das Strafmaß der Vorinstanz bestätigt (Urteil vom 22.3.2007, Az: VI ZR 158/06, Abruf-Nr: 071507).  

 

Im Urteilsfall hatte eine Patientin mehrere Injektionen in den Nackenbereich erhalten, in deren Folge sich ein auf einer Staphylokokken-Infektion beruhender Spritzenabszess entwickelte. Der BGH sah es als erwiesen an, dass die Bakterien durch eine unter Heuschnupfen leidende Medizinische Fachangestellte (MFA), die bei den Injektionen durchweg assistierte, übertragen wurden. Zeitgleich mit der klagenden Patientin wurden noch mehrere Patienten angesteckt.  

 

Der BGH erkannte, dass die Schädigung der Patientin nur aus einem Bereich stammen könne, „dessen Gefahren ärztlicherseits objektiv voll ausgeschlossen werden können und müssen“. Bei Beachtung der Hygienevorschriften hätte es nicht zu der Infektion kommen können. Anders als im Bereich des ärztlichen Handelns, in dem der Patient grundsätzlich die Beweislast für einen von ihm behaupteten Behandlungsfehler trägt, läge in solchen Fällen der Nachweis der Verschuldensfreiheit beim Arzt.  

 

Weitere Fallbeispiele aus der Praxis

Die „Münchener Medizinische Wochenschrift“ hat in Ausgabe 4/2005 in einem Beitrag über „Infektionen nach Injektion und Infusion“ über drei Fälle aus der Praxis berichtet, bei denen insgesamt neun Patienten mit mikrobiell kontaminierten Injektions- oder Infusionslösungen behandelt worden waren. Drei dieser Patienten verstarben. In zwei Fällen wurde als Kontaminationsursache die fehlende Händedesinfektion vor Verabreichung der Spritzen festgestellt. Zudem waren die Spritzen teilweise am Morgen für den erwarteten Bedarf aufgezogen und bis zur Applikation über längere Zeit bei Raumtemperatur gelagert worden. Im dritten Fall waren die Infusionslösungen, Spritzen, Kanülen etc. auf einer kontaminierten Fläche gelagert und so selbst kontaminiert worden.  

Fehlerhafte Desinfektion von Flächen und Medizinprodukten

Auf den Arbeitsflächen in Praxen tummeln sich viele Keime. Daher ist nach der Reinigung die Desinfektion unumgänglich. Grundsätzlich wird die Wischtechnik empfohlen, da die bei Sprühdesinfektionen entstehenden Nebel eine inhalative Gefährdung für die MFA darstellen. Benutzen Sie daher Sprühdesinfektionsmittel nur bei schlecht zugänglichen Flächen. Denn ein weiterer Nachteil bei Desinfektionssprays ist die ungenaue Dosierung.  

 

Gerade in der Dosierung liegt häufig der Fehler. Der übliche Schuss Reinigungsmittel in den Wischeimer hat meist eine Über- oder Unterdosierung zur Folge. Halten Sie deshalb immer eine Tabelle griffbereit, die zeigt, wie viel Desinfektionsmittel benötigt wird, um bei einer bestimmten Wassermenge die gewünschte Konzentration zu erhalten. Als Grundlage für die richtige Menge an Desinfektionsmittel gelten die Vorgaben des Produktherstellers. Und verwenden Sie in jedem Fall einen Messbecher.  

 

Auch bei der Aufbereitung von Medizinprodukten gibt es genaue Anweisungen zur Dosierung und Einwirkzeit des Herstellers, die unbedingt befolgt werden müssen. Lesen Sie dazu „Praxisteam professionell“, Ausgabe 7/2008.  

Fazit

Eine sachgerechte Händehygiene und Hautdesinfektion, die korrekte Instrumentenaufbereitung und Flächendesinfektion sowie die richtige Abfallentsorgung sind die zentralen Maßnahmen zur Infektionsprävention. Dennoch: Fehler passieren – aus welchen Gründen auch immer. Und Fehler zu machen ist menschlich. Es ist jedoch wichtig, über Fehler zu sprechen und selbst sowie andere aus Fehlern lernen zu lassen. Sprechen Sie in Teamsitzungen über geschehene Fehler und entwickeln Sie einen Plan, wie diese künftig vermieden werden können. Denn die Sicherheit der Patienten steht an erster Stelle im Praxisalltag!  

 

Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 13 | ID 121865