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03.05.2011 | Arbeitssicherheit

Umgang mit Zytostatika in der Arztpraxis

von Bernd Hein, Fachjournalist Gesundheitswesen, München

Der Sammelbegriff „Zytostatika“ bezeichnet ein breites Spektrum von Arzneimitteln, die in der Lage sind, das Zellwachstum zu verhindern. Aufgrund ihrer hohen Wirksamkeit und der Eigenschaft, auch durch die Haut in den Körper eindringen zu können, sind umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich, um das Risiko einer Kontamination zu minimieren. „Praxisteam professionell“ erklärt Ihnen die Grundregeln im Umgang mit Zytostatika.  

Zytostatika

Zytostatika kommen vor allem in der Behandlung von Tumoren zum Einsatz. Aber auch bei Autoimmunerkrankungen (etwa der Multiplen Sklerose) sowie Krankheiten aus dem rheumatischen Formenkreis können sie therapeutische Wirkung entfalten. Zu den wichtigsten Zytostatika gehören (neben Hormonen, Enzymen und monoklonalen Antikörpern):  

 

  • Alkylantien (verändern das Erbgut durch chemische Reaktionen),
  • Antimetabolite (hemmen den erneuten Aufbau des Erbgutes),
  • Platinanaloga (verändern den Aufbau des Erbgutes),
  • Mitosehemmstoffe (hemmen die Zellteilung),
  • Interkalantien (stören Zellteilung und -funktion),
  • Taxane (stören den Aufbau der Zellskelette),
  • Topoisomerasehemmstoffe (verhindern den sinnvollen Aufbau des Erbgutes).

 

Obwohl diese Arzneimittel sehr unterschiedlichen Stoffgruppen entstammen und an verschiedenen Stellen in den Zellstoffwechsel eingreifen, ist ihnen ein hohes Gefährdungspotenzial gemeinsam, das auch Personen betrifft, die beruflich mit den Stoffen umgehen, sie zubereiten oder verabreichen.  

 

Merke!

Auch die besten Vorkehrungen liefern keine absolute Garantie, dass man nicht mit dem jeweiligen Zytostatikum in Kontakt kommt. Denn technische Schutzeinrichtungen wirken nur bei fehlerfreier Anwendung. Fehler lassen sich jedoch nie gänzlich vermeiden, weil unsere Konzentration von der eigenen Tagesform sowie zahlreichen äußeren Faktoren (etwa Störungen im Arbeitsablauf) abhängt.  

Risiken

Die meisten Zytostatika erhöhen nach dem Kontakt mit Haut und Schleimhäuten verschiedene Krankheitsrisiken:  

  • Durch den direkten Eingriff der Substanzen in die DNS sowie deren Vervielfältigung in Körperzellen kann es zu Erbgutveränderungen kommen.

 

  • Die Veränderung des Erbguts von Körperzellen kann wiederum zu malignen Entartungen (Krebs) führen.

 

  • Auch kann es zu Störungen der Keimdrüsen (Hoden und Eierstöcke) kommen, was sich auf die Fruchtbarkeit auswirkt.

 

  • Bei Schwangeren kann es durch direkte schädigende Einwirkung auf Körperzellen des ungeborenen Kindes zur Schädigung des Embryos kommen.

 

Von Veränderungen besonders betroffen sind Zellen mit einer hohen Teilungsfrequenz. Dies entspricht der therapeutischen Absicht, und ist in Bezug auf Tumorzellen auch gewünscht. Denn Tumorzellen unterscheiden sich unter anderem durch die Geschwindigkeit ihrer Vermehrung von gesundem Gewebe.  

 

Allerdings verfügt auch ein nicht erkrankter Mensch über Zellen mit höherer Teilungsrate. Diese Zellen finden sich etwa in Knochenmark, Darmschleimhaut, Haarfollikeln und Keimdrüsen. Diese Organe sind daher auch bei bestimmungsgemäßer Anwendung der Zytostatika am häufigsten von unerwünschten Wirkungen betroffen. So führt der Einfluss der Zytostatika auf die Zellen der Darmschleimhaut zu Durchfällen, die Veränderungen der Haarfollikel haben Haarausfall zur Folge und Anämien sind das Ergebnis der veränderten Zellteilungsrate im Knochenmark.  

 

Selten - aber keineswegs zu vernachlässigen - sind Störungen des Allgemeinbefindens wie Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit.  

 

Beachten Sie: Der Kontakt mit Zytostatika ist - unabhängig von den genannten Gefahren - auch für die Haut gefährlich, da die Stoffe reizend, ätzend und sensibilisierend wirken!  

Beschäftigungsverbote

Arbeitgeber dürfen schwangere und stillende Frauen laut § 4 des Mutterschutzgesetzes nicht an Arbeitsplätzen einsetzen, an denen ein Risiko der Kontamination mit Zytostatika besteht. Dieses Verbot gilt uneingeschränkt und lässt sich aus den bereits genannten Gründen auch nicht durch ausreichende technische Sicherheitsvorkehrungen aufheben. In diesen Fällen gilt die Vorgabe der „Null-Exposition“, die im Kontakt mit Zytostatika nicht zu verwirklichen ist. Erschwerend kommt hinzu, dass sich für diese Stoffe kein Grenzwert festlegen lässt. Selbst der Kontakt mit geringsten Spuren kann unerwünschte Wirkungen hervorrufen.  

 

Nach den Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes dürfen Arbeitnehmer, die jünger als 18 Jahre sind, nur eingeschränkt mit der Handhabung von Zytostatika befasst sein.  

Schutzmaßnahmen

Die Häufigkeit zytostatischer Therapien steigt seit Jahren. Immer öfter erfolgen die Therapien ambulant, sodass MFA in fast allen medizinischen Disziplinen mit diesem Thema konfrontiert sind.  

 

Merke!

Grundsätzlich dürfen nur entsprechend geschulte Personen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Zytostatika ausführen!  

 

Hierbei ist zu beachten, dass die verschiedenen Arbeitsschritte im Zusammenhang mit Zytostatika ein unterschiedlich hohes Gefährdungspotenzial aufweisen. Als Faustregel gilt: Das Risiko ist am höchsten bei Tätigkeiten, die der Herstellung entsprechender Lösungen dienen. Im weiteren Verlauf, der über die Verabreichung bis zur Entsorgung von Substanzresten reicht, nimmt dieses Risiko kontinuierlich ab.  

 

Maßnahmen zur Verhinderung von Kontamination bei der Zubereitung und Verabreichung von Zytostatika-Lösungen

  • Hygienische Richtlinien (antiseptisches Arbeiten) einhalten.
  • Schutzhandschuhe (aus Latex oder Nitril) bei allen Arbeiten tragen, die mit einem Kontaminationsrisiko einhergehen. Dazu zählt bereits die Öffnung von Um- oder Transportverpackungen (Gefahr der Undichtigkeit von Behältnissen, in denen sich das Präparat unmittelbar befindet). Geeignete Schutzhandschuhe sind dunkel gefärbt, besitzen doppelte Wandstärke und ausreichend lange Stulpen. Beachten Sie: Die üblichen Einmalhandschuhe bieten keinen ausreichenden Schutz!
  • Handschuhwechsel mindestens alle 30 Minuten; im Fall einer Undichtigkeit sofort.
  • Abfaserungssichere, flüssigkeitsdichte Schutzkittel mit langem Arm und eng anliegenden Bündchen an den Handgelenken.
  • Überleitungssysteme, die gegen Verspritzen von Flüssigkeit schützen (Behältnisse bereits an der Sicherheitswerkbank mit dem Schlauchsystem verbinden).
  • Gefäße aus Kunststoff statt aus Glas (verminderte Bruchgefahr).
  • Systeme ausschließlich mit zytostatikafreier Trägerlösung befüllen.
  • Gebrauchsfertige Behältnisse und Systeme nur mit Schutzhandschuhen berühren.
  • Umgehende Entsorgung der Applikationssysteme in flüssigkeitsdichte, bruchsichere und gekennzeichnete Abfallbehältnisse ohne Zwischenlagerung (Abfallbehälter sollen in den Behandlungsräumen vorhanden sein; Systeme nur an der Schnittstelle zum Patienten diskonnektieren).

 

Meist erfolgt die risikoreiche Herstellung gebrauchsfertiger Lösungen in spezialisierten Apotheken. Damit verbleiben für MFA in der überwiegenden Zahl der Fälle lediglich Arbeiten, die mit der Verabreichung zusammenhängen.  

 

Beachten Sie: Arbeitgeber, deren Mitarbeiter mit Zytostatika befasst sind, müssen Richtlinien zur Handhabung vorhalten, die eine Orientierung bieten und im Sinne von Dienstanweisungen zu verstehen sind.  

Erstmaßnahmen nach Unfällen

Wenn zytostatikahaltige Lösungen verspritzen, oder gar eine Kontamination mit der Haut oder den Schleimhäuten des medizinischen Personals erfolgt, ist rasches Handeln nötig, um das Risiko von ernsthaften Schäden zu minimieren. Dazu zählen:  

 

  • Ruhe bewahren.
  • Betroffenen Ort absperren.
  • Benetzte Kleidung sofort ablegen.
  • Nach Hautkontakt sofort gründliche Spülung mit fließendem, kaltem Leitungswasser (über 5 - 10 Minuten).
  • Nach Schleimhautkontakt (meist Mund oder Augen betroffen) sofort gründlich mit fließendem, kaltem Leitungswasser spülen (über mindestens 10 Minuten).
  • Sofort entsprechenden Facharzt (zum Beispiel Augenarzt) aufsuchen.
  • Benetzte Flächen sorgfältig reinigen (Aufnahme der Lösung mit saugenden Materialien). Dazu Schutzkleidung tragen und Unfallsets verwenden, die im Handel erhältlich sind (Eigenschutz streng beachten!).

Entsorgung

Zytostatika sind biologisch überwiegend nicht abbaubar und gefährden deshalb die Umwelt. Für ihre Entsorgung gelten die Richtlinien des Abfallschlüssels AS 18 01 08. Danach muss dieser gefährliche Abfall (dazu gehören nicht vollständig entleerte Originalbehälter, verfallene Arzneimittel, Reste von Trockensubstanzen, zerbrochene Tabletten, Infusionssysteme mit deutlich sichtbaren Flüssigkeitsspiegeln sowie mit erheblichen Flüssigkeitsmengen kontaminierte Materialien) in bauartgeprüften und bruchsicheren Behältnissen fest verschlossen zur Verbrennung bei mindestens 1.000 °C gebracht werden. Die Abfälle dürfen nicht vorsortiert oder umgefüllt werden.  

 

Wenig kontaminierte Materialien (etwa Tupfer, Luftfilter, Aufwischtücher) gehören zum Abfallschlüssel AS 18 01 04 - also zu dem Müll, an dessen Entsorgung keine besonderen Anforderungen zu stellen sind.  

Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 4 | ID 144634