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03.05.2011 | Arbeiten im Krankenhaus

Fortbildung zur Stationsassistentin

von Petra Meisel, Medienbüro Medizin, Hamburg

Seit November 2010 setzt die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) ihr überarbeitetes Fortbildungskonzept zur Stationsassistentin (STA) um. Das 120-stündige STA-Curriculum qualifiziert MFA für den Einsatz in krankenhausspezifischen Strukturen. Die Inhalte der insgesamt sieben Fortbildungsmodule spiegeln die Orientierung an aktuellen Klinikabläufen.  

Modul 1: Recht

Die Rechtssituation ist im Krankenhaus anders gelagert als in der Arztpraxis. Neben den Patientenrechten müssen der STA die rechtlichen Vorgaben der Patientenaufklärung bekannt sein. Dazu kommen Datenschutzbestimmungen und Schweigepflicht des Krankenhauses. Das Medizinproduktgesetz und die Medizinproduktebetreiberverordnung gehören ebenfalls zu den Lerninhalten. Vermittelt werden auch rechtliche Abgrenzungen zwischen ärztlichen, pflegerischen und den Aufgaben der STA.  

Modul 2: Kommunikation

Die STA ist tiefer in die Kommunikation mit Patienten und betreuenden Personen eingebunden als ihre Kollegin in der Praxis. Dem trägt das zweite Modul Rechnung. Es werden vielfältige Gesprächstechniken vermittelt, die Teamprozesse und Konfliktmanagement unterstützen. Interne bzw. Telekommunikation und Informationsweitergabe unterstreichen die Position der STA als Anlaufstelle für verschiedenste Klinikbereiche, Patienten und ihre Angehörigen.  

Modul 3: Organisation

Dieser Teil macht fast ein Drittel der Gesamtstundenzahl und damit den Schwerpunkt der Fortbildung aus. Die angehende STA lernt Organisationsformen von der Stabsstelle bis zum Pflegedienst kennen und kann sich später schnell im individuellen Krankenhausorganigramm zurechtfinden. Behandlungsplanung, Belegungsmanagement, Organisation von Patienteneinbestellung, -transport bzw. -entlassung und Terminierung sind weitere Fortbildungsziele. Eingewiesen wird auch in diverse Unterstützungsprozesse für die zentrale Sterilgut- bzw. Medikamentenversorgung, die Materialwirtschaft und sogar in Küche und Hauswirtschaft.  

Modul 4: Sicherheit

Unter den Fortbildungsabschnitt Sicherheit fallen die Themen Arbeitsschutz und Hygiene. Alles dreht sich um das übergreifende Krankenhaus-Hygienemanagement und Übertragungswege von hochinfektiösen Erregern bzw. Strategien zur Vermeidung der Ansteckung. Dazwischen liegen sämtliche Schutzmaßnahmen wie Isolation und Quarantäne, amtsärztliche Kontrollen und der Umgang mit Reinigungspersonal und infektiösen Patienten.  

Modul 5: Abrechnung

Die STA beherrscht mit Abschluss der Fortbildung die wesentlichen Verfahren zur Kostensicherung, die Entgeltformen der verschiedenen Krankenversicherer, kennt ihre Datenwege und Dokumentationsstrukturen. Weiter sind ihr die Grundzüge des sogenannten DRG-Systems (Diagnosis Related Groups) wie des ICD-Kataloges (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) geläufig und kann sie anwenden. Praxisgebühren, Abrechnungsmodi und die Besonderheiten der Behandlung von Wahlpatienten gehören gleichfalls zum Lernstoff.  

Modul 6: Dokumentation

Die Fortbildung zeigt Möglichkeiten von Krankenhausinformationssystemen auf und führt in die administrativen Abläufe bei der Patientenaufnahme ein. Die STA muss in der Lage sein, Patientenunterlagen wie Arztbriefe, Röntgenunterlagen, Laborbefunde etc. auf Vollständigkeit zu prüfen, gegebenenfalls anzufordern und griffbereit zu archivieren. So bereitet die STA Aufnahme, Entlassung und Verlegung von Patienten vor. Sie zeichnet in diesem Zusammenhang auch für die Datenlenkung verantwortlich.  

Modul 7: Qualitätsmanagement

Das Curriculum wird abgerundet durch den Einblick in das Qualitätsmanagement in Krankenhäusern. Vorgestellt werden unter anderem Tools zum Prozess-, Fehler- und Beschwerdemanagement. Aber auch Unternehmenskultur, Zielbildung und nicht zuletzt Qualitätsnormen werden in diesem Segment behandelt.  

Prüfung und Anrechenbarkeit

Die Fortbildung endet mit einer 90-minütigen, schriftlichen Prüfung und ist wählbarer Teil innerhalb der Aufstiegsfortbildung zur Fachwirtin für die ambulante medizinische Versorgung.  

Fazit

Die ÄKN hatte bereits 2003 ein Curriculum für das sich neu abzeichnende Berufsbild der Stationsassistentin entwickelt und bietet neben Hessen als einzige Kammer diese Fortbildung an. Mit der Novellierung hält sie mit den schnellen Entwicklungen des tatsächlichen Klinikgeschehens mit.  

Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 14 | ID 144637