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· Fachbeitrag · Kassenabrechnung

Impfabrechnung - ein Ungetüm von Bürokratie

von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Reilingen, www.vita-lco.de

| Die Abrechnung von Impfungen bedeutet einen gewaltigen bürokratischen Aufwand im Praxisalltag. Ob eine Impfung als Erst, Zweit- oder Auffrischungsimpfung bzw. als Einzelverordnung oder als Verordnung im Rahmen des Sprechstundenbedarfs abzurechnen ist, werden die meisten MFA wissen. Unbekannter sind die uneinheitlichen vertraglichen Regelungen der Bundesländer und die Einteilung der Impfungen in Pflicht-, Indikations- und Satzungsimpfungen. Was Sie dazu bei der Abrechnung beachten müssen, fasst PPA zusammen. |

Die SI-RL und die vertraglichen Zusatzregelungen

Den Impfvereinbarungen der Länder liegt die Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zugrunde (siehe weiterführenden Hinweis). Die SI-RL basiert wiederum auf den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). Impfleistungen unterliegen den vertraglichen Zusatzregelungen - und diese sind Ländersache. Das heißt: Die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) verhandeln mit den Krankenkassen bzw. deren Verbänden auf Landesebene und schließen landesspezifische Impfvereinbarungen.

 

Damit ist die Abrechnung von Impfleistungen nicht bundeseinheitlich geregelt. Unterschiede bestehen sowohl zwischen den KVen als auch (häufig) zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen. Die Verwirrung beginnt mit den Abrechnungsnummern, nach denen Impfungen abzurechnen sind und geht über Zusatzkennzeichnungen bis hin zu Impfempfehlungen der einzelnen Landes-STIKOs. Da sind Fehler im Grunde schon programmiert.

 

PRAXISHINWEIS | Achten Sie bei der Abrechnung von Impfleistungen besonders auf länderspezifische Gegebenheiten. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer KV nach, um die Streichung von Vergütungen für Impfleistungen zu vermeiden.

 

Einteilung der Schutzimpfungen

Für die Priorität bei der Abrechnung ist die Einteilung von Schutzimpfungen in Standard-, Indikations- und Satzungsimpfungen von besonderer Bedeutung.

 

Standardimpfungen

Standardimpfungen sind die Impfungen, die die STIKO für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene allgemein empfiehlt. Die jeweiligen Empfehlungen werden regelmäßig aktualisiert und im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht. Die Kosten für diese Impfungen tragen die gesetzlichen Krankenkassen.

 

Indikationsimpfungen

Indikationsimpfungen sind Impfungen, die bei bestimmten Sachlagen (Impfindikationen), also bei erhöhter Gefährdung von Personen und bei Angehörigen bestimmter Alters- oder Risikogruppen, empfohlen sind. Die Indikation kann sich dabei beziehen auf

 

  • berufliche Exposition,
  • Infektionsgefährdung innerhalb von Risikogruppen oder
  • Kontakt mit einem Erreger bzw. mit erkrankten Personen.

 

Bei der letzten spricht man auch von einer Riegelungsimpfung. Hierzu gehören beispielsweise auch Reiseimpfungen, die aufgrund internationaler Vorschriften (zum Beispiel Impfung gegen Gelbfieber) bzw. nationaler Einreisebestimmungen vorgeschrieben oder aufgrund der örtlichen Gefahrenlage für den Reisenden empfohlen sind. Nicht alle dieser Impfungen sind Kassenleistungen bzw. werden nur teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.

 

Satzungsimpfungen

Mit Satzungsimpfungen sind solche Impfungen gemeint, die einzelne Krankenkassen in ihre Satzung aufgenommen haben. Das bedeutet, dass Sie diese Impfungen bei Patienten abrechnen können, die in der entsprechenden Krankenkasse versichert sind.

Was sind Dokumentationsnummern?

Die Schutzimpfungsrichtlinie fordert eine lückenlose Dokumentation der durchgeführten Impfungen. Hierzu hat der G-BA eine Übersicht von Dokumentationsnummern erstellt, über die die jeweilige Impfung zu dokumentieren ist.

 

MERKE | Die Dokumentationsnummern sind größtenteils identisch mit den Gebührenordnungspositionen (GOP) der KVen für die Impfungen. Der Einfachheit halber haben einige KVen diese Dokumentationsnummern als GOP für die entsprechenden Impfungen übernommen.

 

Abrechnung von Impfungen: Hierarchie beachten!

Die Entscheidung nach welcher Vereinbarung geimpft und abgerechnet wird, ist hierarchisch gegliedert. Beachten Sie diese Hierarchie auch bei der Abrechnung:

 

  • Standardimpfungen im Rahmen der SI-RL vor
  • Indikationsimpfungen im Rahmen der SI-RL vor
  • Zusatzimpfregelungen für einen Großteil der Krankenkassen vor
  • Satzungsimpfungen (gemäß Verträgen mit einzelnen Krankenkassen)

 

Weiterführender Hinweis

  • Die SI-RL inklusive Anlagen finden Sie als PDF auf der Website des G-BA online unter http://tinyurl.com/j9gcgtw. Zu den Dokumentationsnummern (Anlage 2) siehe Seite 48.
Quelle: Ausgabe 02 / 2016 | Seite 4 | ID 43665086