· Fachbeitrag · Kassen- und Privatabrechnung
Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 37
von Anita Schiele, Betriebswirtin (GA) und MFA, Buchheim
| Immer wieder erreichen uns Leseranfragen zu Abrechnungsproblemen in der Arztpraxis. Einige davon haben wir in diesem Beitrag beantwortet. |
Fragen zur Kassenabrechnung
Frage: Wir sind eine Facharztpraxis und schreiben viele Briefe. Können wir für die Mehrfertigung an den Hausarzt, wenn der Überweiser ein Orthopäde ist, Durchschläge berechnen!
Antwort: Die Mehrfertigung für den Hausarzt berechnen Sie mit der EBM-Nr. 01602. Zuzüglich können Sie Sachkosten pro Seite der Mehrfertigung berechnen. Haben Sie zum Beispiel einen Brief mit zwei Seiten geschrieben, rechnen Sie die EBM-Nrn. 01602 einmal und Nr. 40144 zweimal ab. Den Namen des Hausarztes müssen Sie auf dem Abrechnungsschein angeben.
Frage: Ich habe meinen Chef ins Altenheim begleitet und habe dort bei Patienten Blut abgenommen. Wie rechnen wir das ab?
Antwort: Wenn Ihr Chef gleichzeitig die Patienten auch besucht, können Sie keine Mitarbeiter-Besuche nach EBM-Nr. 40240 und EBM-Nr. 40260 abrechnen. In diesem Falle werden die Arztbesuche nach den Nr. 01410 und 01413 honoriert. Besucht aber Ihr Chef den Patienten erst abends, nachdem Sie bereits morgens Blut abgenommen haben, sind dies zwei Besuche: Morgens der Mitarbeiter-Besuch nach Nr. 40240 und abends der Arztbesuch Nr. 01410. Wichtig ist, die Zeiten zu dokumentieren! Ist der Besuch des Arztes erst am Tage der Ausführung angefordert worden, setzen Sie die Nr. 01415 an.
Frage: Wir haben gehört, dass man für Anfragen von den Krankenkassen Schreibgebühren bzw. Kostenpauschalen abrechnen kann. Ist das korrekt?
Antwort: Im Kapitel 40 EBM findet sich die Nr. 40142 (Kostenpauschale für Leistungen entsprechend der Gebührenordnungspositionen 01620, 01621 oder 01622, bei Abfassung in freier Form, wenn vereinbarte Vordrucke nicht verwendet werden können). Wird die Anfrage der Kasse von Ihnen also nicht auf einem Formular beantwortet, sondern im Freitext (weil zum Beispiel die Angaben nicht in die vorgesehenen Spalten passen), können Sie für jede Seite die Nr. 40142 ansetzen und für die entsprechende Anfrage die Nrn. 01620 bis 01622.
Frage: Können wir die EBM-Nr. 03330 (spirographische Untersuchung) mehrmals im Quartal abrechnen?
Antwort: Um die Nr. 03330 abzurechnen, müssen Sie alle obligaten Leistungsinhalte erbringen. In der Leistungslegende findet sich keine Begrenzung der Häufigkeit zur Anwendung der Untersuchung im Quartal. Wenn also die Untersuchung medizinisch mehrfach notwendig ist, können Sie dies auch abrechnen.
Frage: Können wir die EBM-Nr. 02312 (Behandlungskomplex eines oder mehrerer chronisch venöser Ulcera cruris) mehrfach ansetzen?
Antwort: Werden an einem Bein in einer Sitzung mehrere Ulcera behandelt, so kann die Nr. 02312 nur einmal berechnet werden. Eine Mehrfachberechnung ist nur möglich, wenn beide Beine versorgt werden. In diesem Fall rechnen Sie die Nr. 02312 zweimal ab. Da in der Leistungslegende nicht nur steht je Bein, sondern auch je Sitzung, ist eine weitere Begrenzung durch eine Höchstpunktzahl im Behandlungsfall von 12.000 Punkten gegeben.
Fragen zur Privatliquidation
Frage: Können wir die Nr. 4 GOÄ auch telefonisch und beim Hausbesuch abrechnen ?
Antwort: Die Leistung nach Nr. 4 kann auch telefonisch erbracht werden. Es findet sich kein Hinweis bzw. Ausschluss in der GOÄ. Selbstverständlich können sie die Nr. 4 auch bei einem Hausbesuch berechnen, denn dies ist eine typische Situation, in der eine Anamnese oder Unterweisung stattfindet. Achten sie in Ihrer Rechnung auf eine schlüssige Diagnose, damit die Versicherung nachvollziehen kann, dass diese Position sinnvoll und notwendig ist.
Frage: Können wir die Nr. 3 GOÄ mehrfach im Behandlungsfall abrechnen?
Antwort: Sie können die Nr. 3 mehrfach berechnen, aber ab dem zweiten Mal müssen Sie eine besondere Begründung angeben. Eine solche Begründung kann zum Beispiel sein, dass Sie einen Patienten auf eine orale Antikoagulantientherapie einstellen und daher wiederholt ausführlich mit ihm wegen Dosierung, Ernährung usw. sprechen müssen. Auf die Rechnung schreiben Sie: „Wiederholte ausführliche Erklärungen zur Medikamenteneinstellung auf Antikoagulatien“.
Frage: Was können wir tun, wenn die Nr. 3 GOÄ nicht möglich ist, wenn wir zum Beispiel in der gleichen Sitzung eine Sonographie durchführen?
Antwort: Wenn eine Beratung mindestens 10 Minuten dauert und Sie die Nr. 3 nicht abrechnen können, wie in Ihrer Frage beschrieben, dann nehmen Sie die Gebührenposition Nr. 1 und steigern diese. Als Begründungen geben Sie die Zeitdauer des Gesprächs bzw. der Beratung an.
Frage: Können wir beim Privatpatienten Befundmitteilungen telefonisch berechnen?
Antwort: Übermittlungen von Befunden und Behandlungsanweisungen durch die MFA sind auch telefonisch zu erbringen. Hierfür rechnen Sie GOÄ-Nr. 2 ab.