Heilmittel-RichtlinieVerhandlungen über unbefristete Videobehandlung abgebrochen – Schiedsverfahren startet
25.01.20222386 Min. LesedauerIWW
Seit dem 22.01.2022 sind die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) und der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) in Kraft. Sie sollen Videobehandlungen auch über die Corona-Sonderregelungen hinaus ermöglichen (Beitrag online, Abruf-Nr. 47762530). Die praktische Umsetzung indes lässt auf sich warten – zumindest in der Physiotherapie: Da sich die Physiotherapieverbände und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) nicht über die Vergütung einigen konnten, erklärten die beteiligten Physiotherapieverbände die Verhandlungen am 24.01.2022 übereinstimmend für gescheitert.
G-BA-Beschlüsse sollen regelhafte Videobehandlung ermöglichen
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