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Umgang mit dem FinanzamtZwangsgeld festgesetzt? Nicht zahlen, sondern handeln!

24.08.20232 Min. Lesedauervon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

Zwangsgelder führen zu zusätzlichen und unnötigen Belastungen. Gut zu wissen ist es daher, dass Praxisinhaber diesen Extraabgaben aus dem Weg gehen können. Und das ist nicht nur möglich, solange das Zwangsgeld noch nicht festgesetzt wurde, sondern auch nach dem Erhalt des Bescheids über die Festsetzung eines Zwangsgelds. Die Devise lautet dann: nicht zahlen, sondern schnellstens handeln!

Das Zwangsgeldverfahren

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AUSGABE: PP 02/2024, S. 17 · ID: 49670883

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