SonderausgabenKinderbetreuungskosten: mit Opa und Oma Steuern sparen!
Top-Beitrag19.06.20265 Min. LesedauerIWW
Kinderbetreuungskosten lassen sich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Doch was gilt, wenn die Betreuung nicht durch fremde Dritte, sondern durch Familienangehörige erfolgt? Insbesondere wenn sich die Großeltern um das Kind kümmern? PP zeigt Ihnen, wann und warum diese Betreuungsmodelle für beide Seiten besonders attraktiv sind.
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EinloggenAUSGABE: PP 07/2026, S. 17 · ID: 50870009