MinijobMini(job), Midi(job), Mindest(lohn): Die neuen Regeln im Überblick mit zwei wichtigen Praxistipps
Seit dem 01.10.2022 gelten für alle Mini- und Midijobber sowie Arbeitnehmer mit Mindestlohn neue Verdienstgrenzen. Nachfolgend ein kurzer Überblick.
Übersicht / Die neuen Verdienstgrenzen | ||
Mindestlohn | Der neue gesetzliche Mindestlohn steigt von 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde. | Alle Arbeitnehmer haben einen Anspruch. Ausnahmen: Auszubildende und Praktikanten. |
Minijob | Verdienstgrenze steigt von 450 Euro auf 520 Euro. | Damit soll eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich werden. Im Minijob sind alle Einnahmen unter dieser Grenze sozialversicherungs- und steuerfrei. Nur die Rentenversicherung kann vom Gehalt abgehen. Die Beiträge liegen bei einem vollen 520-Euro-Job bei 18,72 Euro. Minijobber können sich aber auch gegen die Rentenabgaben entscheiden. Per Formular lässt sich die Rentenversicherungspflicht abwählen. Dann kommen die vollen 520 Euro auf dem Konto an. |
Midijob | Verdienstgrenze steigt von 1.300 Euro auf 1.600 Euro. | Midijobs beginnen dort, wo die Gehaltsobergrenze der Minijobs aufhört: bei 520 Euro. Im Gegensatz zu einem Minijob sind bei einem Midijob Abgaben zur Sozialversicherung zu leisten. Auch ein Vorteil: Es gelten verminderte Sozialversicherungsbeiträge. |
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