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MinijobMini(job), Midi(job), Mindest(lohn): Die neuen Regeln im Überblick mit zwei wichtigen Praxistipps

10.10.20229529 Min. LesedauerIWW

Seit dem 01.10.2022 gelten für alle Mini- und Midijobber sowie Arbeitnehmer mit Mindestlohn neue Verdienstgrenzen. Nachfolgend ein kurzer Überblick.

Übersicht / Die neuen Verdienstgrenzen

Mindestlohn

Der neue gesetzliche Mindestlohn steigt von 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde.

Alle Arbeitnehmer haben einen Anspruch. Ausnahmen: Auszubildende und Praktikanten.

Minijob

Verdienstgrenze steigt von 450 Euro auf 520 Euro.

Damit soll eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich werden. Im Minijob sind alle Einnahmen unter dieser Grenze sozialversicherungs- und steuerfrei.

Nur die Rentenversicherung kann vom Gehalt abgehen. Die Beiträge liegen bei einem vollen 520-Euro-Job bei 18,72 Euro. Minijobber können sich aber auch gegen die Rentenabgaben entscheiden. Per Formular lässt sich die Rentenversicherungspflicht abwählen. Dann kommen die vollen 520 Euro auf dem Konto an.

Midijob

Verdienstgrenze steigt von 1.300 Euro auf 1.600 Euro.

Midijobs beginnen dort, wo die Gehaltsobergrenze der Minijobs aufhört: bei 520 Euro. Im Gegensatz zu einem Minijob sind bei einem Midijob Abgaben zur Sozialversicherung zu leisten. Auch ein Vorteil: Es gelten verminderte Sozialversicherungsbeiträge.

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