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LohnsteuerWenn Mitarbeiter verbilligt oder kostenlos Physioleistungen beanspruchen

01.04.20266 Min. Lesedauervon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

Viele Physiopraxen gewähren ihren Mitarbeitern, die selbst in der Praxis Leistungen beanspruchen, Rabatte. Manche Physiopraxen gewähren ihren Mitarbeitern sogar komplett kostenlose Leistungen – wie zum Beispiel kostenlose Massagen oder die kostenlose Nutzung der Fitnessgeräte. Doch was sagt das Finanzamt dazu? Ergibt sich durch die verbilligten oder kostenlosen Leistungen steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn?

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AUSGABE: PP 04/2026, S. 16 · ID: 50714880

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