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HausbesucheElektroauto, Hausbesuche und Ladestrom: So lässt sich der Auslagenersatz nachweisen

19.02.20242 Min. Lesedauervon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

Ein Praxisinhaber möchte einem Angestellten entstandene Ladekosten für dessen E-Fahrzeug steuer- und beitragsfrei erstatten, da er dieses regelmäßig auch für Hausbesuche nutzt. Er fragt, wie der tatsächlich entstandene Aufwand zu dokumentieren und nachzuweisen ist.

Ladestrom als steuerfreier Auslagenersatz

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AUSGABE: PP 03/2024, S. 20 · ID: 49763817

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