HausbesucheElektroauto, Hausbesuche und Ladestrom: So lässt sich der Auslagenersatz nachweisen
Ein Praxisinhaber möchte einem Angestellten entstandene Ladekosten für dessen E-Fahrzeug steuer- und beitragsfrei erstatten, da er dieses regelmäßig auch für Hausbesuche nutzt. Er fragt, wie der tatsächlich entstandene Aufwand zu dokumentieren und nachzuweisen ist.
Ladestrom als steuerfreier Auslagenersatz
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EinloggenAUSGABE: PP 03/2024, S. 20 · ID: 49763817