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ElterngeldLSG Baden-Württemberg: Eine Urlaubsabgeltung erhöht das Elterngeld nicht

06.08.20261 Min. LesedauerIWW

Bei der Ermittlung des Elterngeldes wird die Urlaubsabgeltung nicht einkommenserhöhend berücksichtigt. Bei einer Urlaubsabgeltung handelt es sich lohnsteuerrechtlich um einen sonstigen Bezug (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.10.2025, Az. L 11 EG 1724/25, Abruf-Nr. 253621).

Für das Elterngeldrecht ist allein die lohnsteuerrechtliche Definition entscheidend (§ 2c Abs. 1 S. 2 Bundeselterngeld- und -elternzeitgesetz [BEEG]). Beim Einkommen aus nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit sind Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind, nicht zu berücksichtigen. Eine Urlaubsabgeltung gilt im Lohnsteuerabzugsverfahren als „sonstiger Bezug“ (§ 39b Abs. 3 Einkommensteuergestz [EStG] i. V. m. R 39b. 2 Abs. 2 Nr. 5 Lohnsteuerrichtlinie [LStR]). Jeder lohnsteuerrechtlich sonstige Bezug ist auch elterngeldrechtlich sonstiger Bezug – und erhöht Elterngeld nicht

AUSGABE: PP 10/2026, S. 2 · ID: 50904098

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