BFH-UrteilPrivates Veräußerungsgeschäft: Nutzung einer Wohnung durch die (Schwieger-)Mutter ist keine steuerbefreite Selbstnutzung
Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. v. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) liegt nicht vor, wenn die (Schwieger-)Mutter des Steuerzahlers die Immobilie bewohnt, so der Bundesfinanzhof (BFH).
Gewinne aus Grundstücksverkäufen sind grundsätzlich als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, wenn Erwerb und Verkauf der Immobilie innerhalb von zehn Jahren stattfinden. Ausnahme: die Steuerbefreiung wegen Selbstnutzung. Die wollte ein Ehepaar in Anspruch nehmen, das eine ihm gehörende Wohnung an die Mutter der Ehefrau überlassen hatte. Nach dem Tod der (Schwieger-)Mutter veräußerte das Ehepaar die Wohnung und machte für den Gewinn die Steuerbefreiung geltend. Dem trat der BFH entgegen: Die Steuerbefreiung wegen Selbstnutzung komme nur in Betracht, wenn die Immobilie vom Steuerpflichtigen selbst oder einem unterhaltsberechtigten volljährigen Kind bewohnt wird. Wird die Wohnung aber der (Schwieger-)Mutter überlassen, liegt keine Selbstnutzung vor – und deshalb gibt es für das Ehepaar auch keine Steuerbefreiung (Urteil vom 14.11.2023, Az. IX R 13/23).
AUSGABE: PP 04/2024, S. 2 · ID: 49970349