Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PP Praxisführung professionell
  3. Besuch beim Physiotherapeuten fällt nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz

Wenn ein Patient auf dem Weg zu einer ambulanten physiotherapeutischen Behandlung einen Unfall erleidet, stellt sich die Frage, ob dies ein Arbeitsunfall sein kann. Denn dann würde der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) greifen. Voraussetzung wäre hier, dass eine auf Kosten einer Krankenkasse oder eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung (teil-)stationäre Behandlung bzw. ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation vorlag (§ 2 Nr. 15a Sozialgesetzbuch [SGB] VII). Eine Physiotherapie, in der eine Verletzung behandelt wird, die nicht von einem Arbeitsunfall herrührt, genügt dieser Anforderung nicht (Thüringer Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 25.01.2024, Az. L 1 U 365/22).

Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?

0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testen
Danach 15,70 € / Monat
Einloggen

AUSGABE: PP 04/2025, S. 6 · ID: 50336379

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte