StrafrechtAuch einvernehmlicher Sexualkontakt mit Patienten kann für Therapeuten strafbar sein
Selbst bei einvernehmlichem Sexualkontakt zwischen Behandelnden und Behandelten während eines Behandlungsverhältnisses gehen Behandelnde ein hohes Strafbarkeitsrisiko ein. Die Gerichte prüfen regelmäßig, ob die Behandelnden ihre Vertrauensstellung im Rahmen des Behandlungsverhältnisses missbraucht haben, um sexuelle Handlungen herbeizuführen. So auch im Fall eines Orthopäden: Der Einwand des angeklagten Arztes, der Sexualkontakt sei einvernehmlich gewesen, nutzte dem Arzt am Ende nichts (Oberlandesgericht [OLG] Hamm, Urteil vom 27.09.2022, Az. 5 RVs 60/22). Das Urteil ist gleichermaßen für Physiotherapeuten relevant.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testenDanach 15,70 € / Monat
EinloggenAUSGABE: PP 03/2024, S. 12 · ID: 49887612