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StrafrechtAuch einvernehmlicher Sexualkontakt mit Patienten kann für Therapeuten strafbar sein

14.02.20244 Min. Lesedauervon RA Dr. Matthias Losert, LL.M., Berlin, matthias-losert.de

Selbst bei einvernehmlichem Sexualkontakt zwischen Behandelnden und Behandelten während eines Behandlungsverhältnisses gehen Behandelnde ein hohes Strafbarkeitsrisiko ein. Die Gerichte prüfen regelmäßig, ob die Behandelnden ihre Vertrauensstellung im Rahmen des Behandlungsverhältnisses missbraucht haben, um sexuelle Handlungen herbeizuführen. So auch im Fall eines Orthopäden: Der Einwand des angeklagten Arztes, der Sexualkontakt sei einvernehmlich gewesen, nutzte dem Arzt am Ende nichts (Oberlandesgericht [OLG] Hamm, Urteil vom 27.09.2022, Az. 5 RVs 60/22). Das Urteil ist gleichermaßen für Physiotherapeuten relevant.

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AUSGABE: PP 03/2024, S. 12 · ID: 49887612

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