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RentenversicherungStatusfeststellungsverfahren ist auch nach beendeter Tätigkeit möglich

31.01.20246 Min. Lesedauervon RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de

Ein Antrag auf Statusfeststellung kann vor oder nach Aufnahme der Beschäftigung gestellt werden (PP 03/2022, Seite 3 ff.). Ist dies aber auch nach Beendigung der Tätigkeit noch möglich? Mit dieser Frage befasste sich das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in seinem (Berufungs-)Urteil vom 18.11.2022 (Az. L 1 BA 91/19). Zwar betrifft der im Folgenden beschriebene Fall einen Steuerberater, der seine Kanzlei verkauft hatte und danach beim neuen Inhaber weiterarbeitete, bis es zum Streit kam. Er kann aber auch auf niedergelassene Physiotherapeuten übertragen werden. Das gilt insbesondere in den Fällen, in denen ein Physiotherapeut seine Praxis verkauft und dann als freier Mitarbeiter noch weiter mitarbeitet.

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AUSGABE: PP 02/2024, S. 3 · ID: 49836015

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