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PraxismarketingBewertungsportale: Betreiber muss Behandlungskontakt im Zweifel nachweisen können

31.01.20202 Min. Lesedauervon RAin Anika Mattern, Münster, kanzlei-am-aerztehaus.de

Manche Träger von Gesundheitsberufen (z. B. Ärzte, Physiotherapeuten) werden auf Online-Bewertungsportalen von Personen schlecht bewertet, die gar nicht ihre Patienten waren. Im Zweifelsfall ist es Sache des Portalbetreibers, den Behandlungskontakt zur bewerteten Praxis gewissenhaft zu überprüfen und vom Patienten aussagekräftige Belege für den Praxisbesuch einzuholen. Der Betreiber darf sich nicht mit inhaltsleeren Erklärungen des Verfassers zufriedengeben (Oberlandesgericht [OLG] Braunschweig, Urteil vom 18.06.2019, Az. 2 U 97/18, Urteil unter www.dejure.org).

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AUSGABE: PP 03/2020, S. 17 · ID: 46308575

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