Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PP Praxisführung professionell
  3. Auch das Bundesverfassungsgericht sieht einen Anspruch auf den Mindestlohn bei Arbeiten im Yoga-Ashram

MindestlohnAuch das Bundesverfassungsgericht sieht einen Anspruch auf den Mindestlohn bei Arbeiten im Yoga-Ashram

03.09.20242 Min. LesedauerIWW

Im Rechtsstreit, ob in einem Yoga-Ashram der Mindestlohn zu zahlen ist (PP 06/2023, Seite 14), werden die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie den gesetzlichen Darlegungsanforderungen nicht gerecht werden und es an einem Annahmegrund fehlt. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 02.07.2024, Az. 1 BvR 2244/23 und Az. 1 BvR 2231/23). Zuvor hatte bereits das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass bei Tätigkeiten in einem Yoga-Ashram ein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn bestehe (Urteil vom 25.04.2023, Az. 9 AZR 253/22) und den Fall an das Landesarbeitsgericht Hamm zurückverwiesen (Urteil vom 14.05.2024, Az. 6 Sa 1128/23, Abruf-Nr. 242842).

Das BVerfG hat nun die zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die beiden oben genannten Entscheidungen des BAG richten. Dieses hatte den beschwerdeführenden Verein zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns an zwei ehemalige Vereinsmitglieder für deren Mitarbeit als Sevaka-Mitglied im Yoga- und Meditationszentrum (Ashram) des Vereins verpflichtet.

Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?

0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testen
Danach 15,70 € / Monat
Einloggen

AUSGABE: PP 09/2024, S. 2 · ID: 50141026

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte