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Juli 2023

MietrechtSchönheitsreparaturklauseln für gemietete Praxisräume sind nur begrenzt wirksam

03.07.20235 Min. Lesedauervon RA Dr. Benedikt Hartl, Meincke Bienmüller Rechtsanwälte PartmbB, Berlin

Zwei von drei Physiotherapiepraxen befinden sich in angemieteten Räumen (vgl. PP 06/2023, Seite 6 ff.). Auch in Gewerberaummietverträgen ist die formularvertragliche Schönheitsreparaturklausel „Der Mieter ist nicht befugt, ohne Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abzuweichen“ unwirksam (Oberlandesgericht [OLG] Brandenburg, Urteil vom 06.12.2022, Az. 3 U 132/21, Abruf-Nr. 235049).

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AUSGABE: PP 07/2023, S. 10 · ID: 49569518

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